Bei großen, lang andauernden Projekten kann es sinnvoll sein, von der üblichen Rechnungsstellung abzuweichen, damit du liquide bleibst. Das gelingt mithilfe von Teilrechnungen, denn auf diese Weise erhältst du schon Teilzahlungen, während du den Auftrag noch abarbeitest. In diesem Artikel erfährst du, was eine Teilrechnung von einer Abschlagsrechnung bzw. Anzahlungsrechnung unterscheidet, wie es sich mit der Schlussrechnung bzw. Endrechnung verhält und auf was du sonst noch achten musst.
Das ist eine Teilrechnung
Teilrechnung ist ein Begriff, der umgangssprachlich verwendet wird. Korrekterweise spricht man hier vielmehr von einer Teilschlussrechnung. Bei einer Teilrechnung erfolgt eine ordnungsgemäße Rechnungsstellung von einer oder mehreren Leistungen. Wichtig für die Teilrechnung ist, dass du diese Leistungen bereits erbracht hast. Für deine Bilanzbuchhaltung ist die Teilrechnung nichts anderes als eine vollständige Schlussrechnung. Das bedeutet, dass du auch bei einer Teilrechnung gewisse Gewährleistungspflichten einhalten musst.
Zu diesen Gelegenheiten ist eine Teilrechnung sinnvoll
- Mit einer Teilrechnung bzw. Teilschlussrechnung bringst du immer einen abgeschlossenen Teil einer umfangreichen Leistung oder Lieferung zur Abrechnung, damit du nicht so lange auf dein Geld warten musst.
- Eine Teilrechnung lohnt sich bei längeren oder größeren Leistungen, die du über einen längeren Zeitraum erbringst, zum Beispiel bei Bauleistungen.
- Eine Teilschlussrechnung lohnt sich für dich, wenn du größere Warenlieferungen hast, die in bestimmten Abständen erfolgen.
- Du musst darauf achten, dass später bei der Schlussrechnung bzw. Endrechnung die Teilrechnungen aufgeführt werden. Wichtig für dich ist auch, dass du eine Teilrechnung immer im Vorfeld mit dem Kunden oder der Kundin vereinbarst.
Unterschied Teilrechnung und Abschlagsrechnung
Eine Teilrechnung darfst du nicht mit einer Abschlagsrechnung (auch Anzahlungsrechnung genannt) verwechseln, auch wenn die beiden Begrifflichkeiten oft synonym verwendet werden. Die ausschlaggebende Unterschiede zwischen Teilrechnung und Abschlagsrechnung sind dabei folgende:
Steuer auf der Teilrechnung ausweisen
Weil Teilrechnung und Abschlagsrechnung verschiedene Rechnungsarten sind, musst du auch die unterschiedlichen steuerlichen Unterschiede beachten und entsprechend eine Teilrechnung buchen. Im Grundsatz gilt für dich, dass du immer zum Abführen der Umsatzsteuer verpflichtet bist. Dies gilt nach dem Ablauf des Zeitraums der Anmeldung, in dem die Teilrechnung vom Kunden bezahlt wird. Die Regelung gilt sowohl für die Teilrechnung als auch deine Schlussrechnung.
Erstellst du hingegen eine Abschlagsrechnung, dann ist die Umsatzsteuer bereits für den Voranmeldungszeitraum fällig, indem du den Rechnungsbetrag eingenommen hast, und nicht erst nach erbrachter Leistung. Geldeingang und Voranmeldungszeitraum gehören bei einer Abschlagsrechnung also zusammen.
Schlussrechnung aus mehreren Teilrechnungen erstellen
Nehmen wir an, du stellst für deine Leistungserbringung mehrere Teilrechnungen aus. Alles ist mit dem Kunden oder der Kundin vereinbart und er oder sie hat auch pünktlich bezahlt. Abhängig vom Leistungsstand wird die Rechnungssumme kumuliert von dir ausgewiesen. Dabei erfolgt eine Verrechnung: Von der kumulierten Summe werden alle Teilrechnungen, die bereits bezahlt sind, subtrahiert. Das bedeutet, dass du auf jeder deiner Teilrechnungen die Umsatzsteuer und auch den genauen Leistungsstand ausweist. Doch was tust du nun, wenn beispielsweise nach der vierten Teilrechnung keine weitere Leistung mehr erfolgt? Dann musst du wie folgt vorgehen:
- Du brauchst ein Schriftstück, das eine Berichtigung der letzten Abschlagsrechnung darstellt und von dir mit der Schlussrechnung versehen wird.
- Alternativ kannst du eine separate Schlussrechnung erstellen, in der du alle Teilrechnungen benennst. Zudem musst du alle gezahlten Beiträge addieren und als Endbetrag 0 Euro ausweisen.
Dies hat einen rechtlichen Grund. Eine Teilrechnung gilt immer als Schätzung. Du kannst diese Schätzung aber nur dann beseitigen, wenn du entweder eine Schlussrechnung über den Differenzbetrag oder aber wie in unserem Beispiel die Schlussrechnung mit 0 Euro ausweist.
So verhinderst du Fehler in Teilrechnung und anschließender Schlussrechnung
Du siehst schon, Teil- und Schlussrechnungen sind eine durchaus komplizierte Angelegenheit, bei der es jede Menge zu beachten gilt. Mit den hier ebenfalls erwähnten Abschlagsrechnungen und Anzahlungsrechnungen samt den zugehörigen Abschlägen verhält es sich ähnlich. Ob Teilzahlungen, Verrechnung oder Endrechnung: Um Fehler zu vermeiden, kannst du ein Rechnungsprogramm wie sevdesk verwenden. Rechnungen schreiben wird so einfacher, denn du behältst stets den Überblick und rechnest Teilzahlungen wie auch Abschläge rechtssicher und zeitsparend ab.
So stellen auch Sonderformen der Rechnungsstellung wie Teil- oder Abschlagsrechnung oder wiederkehrende Rechnungen kein Problem für dich dar.