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2024-05-07
2024-08-01

Rechtsformen

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Wenn du ein Unternehmen gründen möchtest, ist eine der ersten Fragen, die du dir stellen musst, welche Rechtsform die richtige Wahl ist. Wir zeigen dir daher in diesem Beitrag welche Rechtsformen es gibt, welche Vor- und Nachteile sie haben und wie du die passende Rechtsform für dein Unternehmen auswählst.

Definition – Rechtsform

Die Rechtsform ist das juristische Konstrukt des Unternehmens, das definiert, welche Haftungen sich für das Unternehmen selbst und die Eigentümerinnen und Eigentümer ergeben, welches Kapital für die Gründung nötig ist und welche sonstigen Vorgaben, beispielsweise hinsichtlich der Buchhaltung, auferlegt werden. Je nach Unternehmen kann somit eine andere Rechtsform passend sein, wobei gerade die Auswahl der Rechtsform bei der Gründung besonders wichtig ist, da jede Änderung der Rechtsform nachträglich mit großem Aufwand verbunden ist.

Was ist eine Rechtsform?

Bei den Rechtsformen für Unternehmen kommt es ganz darauf an, was für ein Unternehmen du gründen möchtest. Die zentrale Unterscheidung lautet, ob du eine Personengesellschaft oder eine Kapitalgesellschaft gründen willst. Bei der Kapitalgesellschaft, typischerweise in Form einer Aktiengesellschaft (AG) oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), wird eine entsprechende Kapitaleinlage bei der Gründung benötigt. Personengesellschaften wie Einzelunternehmen oder offene Gesellschaften benötigen kein Kapital, dafür haften die Gründerinnen und Gründer mit ihrem Privatvermögen. Die Rechtsform regelt also sehr grundlegende Dinge für das gesamte unternehmerische Vorhaben. Dementsprechend wichtig ist es, alle Vor- und Nachteile jeder Rechtsform in Ruhe zu vergleichen, um die richtige Rechtsform wählen zu können.

Welche Rechtsformen gibt es?

In Österreich werden vor allem Unternehmen mit folgenden Rechtsformen gegründet:

  • Einzelunternehmen
  • Offene Gesellschaft (OG)
  • Kommanditgesellschaft (KG)
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Abgesehen von diesen Rechtsformen gibt es auch noch weitere Optionen, beispielsweise die Aktiengesellschaft oder Spezialformen wie etwa die sogenannte „GmbH light“. Die bekanntesten Rechtsformen stellen wir dir nun im Detail vor.

Einzelunternehmen

Das Einzelunternehmen ist in Österreich die häufigste Rechtsform. Es wird zur Gründung des Unternehmens keine Kapitaleinlage benötigt, die Gründung ist somit sehr günstig möglich, einfach und schnell. Wer ein Einzelunternehmen betreibt, muss nicht unbedingt alleine arbeiten, denn entgegen des Namens der Rechtsform ist es durchaus möglich, dass ein Einzelunternehmer viele Angestellte hat.

Die Haftung des Einzelunternehmers ist unbeschränkt und auch mit dem Privatvermögen. Das bedeutet, dass im Falle einer Insolvenz des Unternehmens auch das gesamte private Vermögen zur Deckung der Forderungen von Gläubigern herangezogen werden kann. Ein beträchtliches Risiko, das nicht zu unterschätzen ist. Die Haftung ist der bedeutendste Nachteil, den das Einzelunternehmen gegenüber der GmbH vorzuweisen hat.

Offene Gesellschaft

Die offene Gesellschaft verhält sich im Prinzip wie das Einzelunternehmen. Der zentrale Unterschied ist, dass in der OG mehrere Personen am Unternehmen beteiligt sein können. Das Einzelunternehmen gehört immer dem Einzelunternehmer selbst, die OG hingegen kann zu 50% Person A und zu 50% Person B gehören. Die Haftung ist wie im Einzelunternehmen auch gegeben und somit ein deutlicher Nachteil gegenüber der GmbH, wobei es dafür auch keine Stammeinlage zu leisten gibt.

Die offene Gesellschaft kann, sofern nicht sehr hohe Umsätze erzielt werden, mit einer simplen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung geführt werden. Das bedeutet, dass keine Bilanzerstellung nötig ist, womit die OG etwas günstiger und unkomplizierter ist als die GmbH.

Kommanditgesellschaft

Die KG ist eine eher seltenere Rechtsform, bei der es den Kommanditisten und den Komplementär gibt. Diese Rechtsform bietet sich dann an, wenn es Personen gibt, die aktiv im Unternehmen mitarbeiten und andere, die nicht aktiv im Tagegeschäft tätig sind, sondern stattdessen Kapital einbringen.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft und erfreut sich größter Beliebtheit. Das Stammkapital liegt bei 35.000 Euro, wobei davon nur die Hälfte bei der Gründung tatsächlich einbezahlt werden muss. Bei einer gründungsprivilegierten GmbH müssen sogar nur 5.000 Euro gleich einbezahlt werden. In diesem Fall muss jedoch das Kapital nach und nach aufgestockt werden, sodass spätestens nach zehn Jahren dann wirklich die 17.500 Euro hinterlegt sind.

Der große Vorteil der GmbH besteht darin, dass die Haftung beschränkt ist – und zwar auf die Stammeinlage in Höhe von 35.000 Euro, wozu diese jedoch auch tatsächlich vorhanden sein muss. Das Privatvermögen der Gesellschafter wird bei Zahlungsunfähigkeit somit nur in Ausnahmefällen herangezogen.

An der GmbH können beliebig viele Personen beteiligt sein. Doppelte Buchhaltung wird benötigt und somit muss auch jährlich eine Bilanz erstellt werden. Nicht zuletzt wegen der beschränkten Haftung ist diese Rechtsform besonders beliebt.

Welche Rechtsform ist für die Gründung geeignet?

Für deine Unternehmensgründung must du dir vorab die Frage stellen, welche Rechtsform die richtige Option für dich ist. Dabei ist nicht nur deine momentane Situation entscheidend, sondern auch deine Vision, wie sich dein Unternehmen in den nächsten Jahren entwickeln wird.

Wenn du ein Unternehmen gründen möchtest, bei dem das Risiko für Haftungen gering ist, das keine großen Investitionen erfordert und bei dem du alleine die Anteile halten wirst, bietet sich das Einzelunternehmen an. Das wäre beispielsweise dann der Fall, wenn du dich etwa als Grafiker selbstständig machen willst.

Anders verhält es sich, wenn du ein klassisches Start-Up aufbauen willst. Hier macht es wenig Sinn, als Einzelunternehmen zu starten. Schließlich möchtest du Investorinnen und Investoren finden und Anteile des Unternehmens verkaufen. Dazu ist eine andere Rechtsform nötig, nämlich typischerweise die GmbH.

In den allermeisten Fällen wird die Entscheidung zwischen Einzelunternehmen und GmbH getroffen. Du musst bei deiner Entscheidungsfindung vor allem folgende Aspekte berücksichtigen:

  • Kann ich das nötige Stammkapital einer GmbH aufbringen?
  • Wie soll sich mein Unternehmen in den nächsten Jahren entwickeln?
  • Werde ich immer alle Anteile am Unternehmen selbst halten?
  • Plane ich, Investorinnen und Investoren an Bord zu holen?
  • Welche Haftungsrisiken und Risiken für sonstige Rechtsstreitigkeiten bestehen?
  • Wie viel Aufwand bin ich bereit hinsichtlich Buchhaltung und Bilanzierung zu betreiben?
  • Wer soll das Unternehmen leiten? Wird es einen zusätzlichen Geschäftsführer geben?
  • Soll das Unternehmen im Firmenbuch aufscheinen?

Mit diesen Fragen kannst du dir nach und nach alle Pro- und Contra-Argumente zu den verschiedenen Rechtsformen aufschreiben, um anschließend eine fundierte Entscheidung treffen können. Die OG und KG sind vernachlässigbar, da sie doch selten gegründet werden und sich zudem die OG vom Einzelunternehmen nur geringfügig unterscheidet, wie wir zuvor bereits beschrieben haben. Hinsichtlich des Firmenbuchs ist festzuhalten, dass Einzelunternehmen nicht eingetragen werden müssen, sich aber freiwillig eintragen lassen können, wenn sie das möchten. Die Eintragung ist mit geringen Kosten verbunden, dafür erhält das Unternehmen dann eine entsprechende Firmenbuchnummer und kann den Zusatz „e.U.“ für „eingetragenes Unternehmen“ führen.

In wenigen Schritten zur passenden Rechtsform für Unternehmen

Im vorherigen Kapitel haben wir dir bereits einige markante Unterschiede zwischen den einzelnen Rechtsformen aufgezeigt und auch herausgearbeitet, mit welchen Fragen du klären kannst, welche Rechtsform für dein Unternehmen passend ist. Nun gehen wir auch noch auf einige weitere Punkte ein, die bei der Auswahl berücksichtigt werden sollten.

Finanzierung

Hinsichtlich der Finanzierung deines Unternehmens gilt es bezüglich der Form der Rechtswahl unterschiedliche Aspekte.

Die erste Frage ist, ob du Fremdkapital benötigst. Wenn das der Fall ist, hast du es bei einer Neugründung bei Banken generell schwer, egal welche Rechtsform du wählst. Wenn du ein Unternehmen mit beschränkter Haftung gründest, verlangt die Bank oftmals zusätzliche persönliche Haftungserklärungen, die dafür sorgen, dass du erst recht wieder mit deinem Privatvermögen gegenüber der Bank geradestehen musst, sollte das Unternehmen insolvent werden.

Umgekehrt gehört zum Thema der Finanzierung auch, ob du Investorinnen und Investoren gewinnen möchtest, die das Unternehmen mit dir vorantreiben sollen. Wenn das der Fall ist, muss das rechtliche Konstrukt zu dieser Planung passen. Konkret bedeutet das, dass du eine GmbH gründen solltest, denn so können Anteile vergleichsweise einfach verkauft werden. Wenn du erst ein Einzelunternehmen gründest und später Investorinnen und Investoren auf dein Projekt aufmerksam werden und investieren wollen, musst du sonst einen zusätzlichen Schritt gehen. Entweder in Form einer Umgründung oder indem das Projekt aus deinem Einzelunternehmen heraus an eine neu zu gründenden GmbH verkauft wird. Dabei handelt es sich dann typischerweise um einen Teilbetriebsverkauf. Diese Vorgänge sind mit unnötiger Bürokratie und zusätzlichen Kosten verbunden. Deshalb solltest du, wenn absehbar ist, dass Anteile verkauft werden sollen, direkt eine GmbH gründen.

Imageeffekte

Auch wenn ein Einzelunternehmen genauso zum Großunternehmen werden kann, so hört es sich im ersten Moment doch gewissermaßen kleiner an. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung hingegen wirkt größer, eingesessen und repräsentativ. Demzufolge ist nicht zu vernachlässigen, dass eine GmbH immer noch ein etwas besseres Image hat, als es beispielsweise bei einer OG oder einem Einzelunternehmen der Fall ist. Das Einzelunternehmen kann durch die freiwillige Eintragung im Firmenbuch immerhin noch um den Zusatz „e.U.“ ergänzt werden, wobei die Relevanz dieses Zusatzes wohl Geschmacksache ist.

Ob das Image für dich relevant ist hängt einerseits davon ab, welche Erwartungshaltung deine potentiellen Kundinnen und Kunden dahingehend haben und andererseits, seien wir ehrlich, spielt hier auch das persönliche Ego eine Rolle.

Höhe der Gründungskosten

Wer in die Selbstständigkeit startet und zuvor noch keine großen Summen angespart hat, der sollte auch die Kosten der Unternehmensgründung unter die Lupe nehmen. Einzelunternehmen und OG sind günstige Varianten, bei denen auch die laufenden Kosten in Form der Buchhaltung sehr gering sind. Bei einer Kapitalgesellschaft hingegen musst du das nötige Kapital einbringen und zudem höhere Kosten für Steuerberatung und Jahresabschluss einplanen. Außerdem ist zu beachten, dass für die Eintragung im Firmenbuch und einen Gesellschaftervertrag Notar und Rechtsanwalt bezahlt werden müssen. Somit liegen die Gründungskosten bei Kapitalgesellschaften im Summe doch wesentlich höher als bei Personengesellschaften und mittelfristig gilt es auch die laufenden Kosten zu vergleichen.

Haftung: Rechtsformen mit beschränkter Haftung

Die Haftung haben wir bereits ausführlich thematisiert und sollte immer zu den wichtigsten Entscheidungsgrundlagen zählen. In diesem Zusammenhang ist wichtig, ob die ausgeübte Tätigkeit mit Risiken verbunden ist. Werden lange Garantie-Leistungen geboten? Müssen hohe Kredite aufgenommen werden? Handelt es sich generell um riskante Geschäfte? In all diesen Fällen sind Gesellschaften mit beschränkten Haftungen die klar bessere Wahl.

Immer dann, wenn das Gegenteil der Fall ist, kann auch auf eine Rechtsform ohne Haftungsbeschränkung zurückgegriffen werden. Wer weniger Risiken ausgesetzt sein möchte, ist daher immer mit einer haftungsbeschränkten Rechtsform besser beraten.

Gesellschaftsrechtliche Aspekte

Die gewählte Rechtsform bringt auch entsprechende Pflichten mit sich. Das betrifft insbesondere die Buchhaltung und den Jahresabschluss der Unternehmen, sowie Veröffentlichungspflichten (Wiener Zeitung, Firmenbuch…). Somit kann gesagt werden, dass auch diese Aspekte, die im Prinzip bürokratischer Natur sind, Beachtung finden sollten, wenngleich sie verglichen mit anderen Entscheidungsfaktoren vernachlässigbar scheinen.

Verträge je nach Rechtsform

Wenn du ein Einzelunternehmen gründest, gibt es keinen Gesellschaftervertrag. Selbstverständlich kannst du aber andere Verträge abschließen, etwa indem du Personen anstellst oder ein Büro mietest. Bei offenen Gesellschaften ist es ähnlich, wobei hier zwischen den beteiligten Personen ein formfreier Vertrag geschlossen werden kann, in dem Rechte und Pflichten definiert werden. Das sollte – auch wenn man sich zum Gründungszeitpunkt bestens versteht – unbedingt passieren, um späteren Missverständnissen oder Streitigkeiten entgegen zu wirken.

Bei Kapitalgesellschaften ist die Situation wie gewohnt etwas komplexer. Hier ist es nötig einen Gesellschaftsvertrag aufzusetzen, in dem verschiedene Themen genau geregelt werden. Insbesondere muss geklärt sein, wer welche Anteile am Unternehmen hält, welche Rechte und Pflichten es gibt, wo das Unternehmen seinen Sitz hat und welche sonstigen Formalitäten einzuhalten sind.

Geschäftsordnung

Ergänzt werden kann ein Gesellschaftsvertrag auch noch um eine Geschäftsordnung. Das ist zwar eher selten der Fall, aber einfach, da formfrei, möglich. Dabei können bestimmte Pflichten festgehalten werden, also beispielsweise Weisungen, die an den Geschäftsführer gegeben werden oder Prozesse, die innerhalb des Unternehmens definiert wurden und nun einzuhalten sind. Eine solche Geschäftsordnung könnte auch erst später erstellt werden, also beispielweise im laufenden unternehmerischen Betrieb, nach einer Generalversammlung. Wichtig ist, dass diese Dinge stets schriftlich festgehalten und an alle Betroffenen kommuniziert werden.

Gerade, wenn über dieses Tool auch neue Regeln aufgestellt werden, ist es zudem wichtig die betroffenen Personen vorab ins Boot zu holen und mitsprechen zu lassen, wenn es um die Gestaltung der täglichen Abläufe und allgemeine Vorgaben geht.

Geschäftsführervertrag

Bei Kapitalgesellschaften wie einer GmbH muss auch festgelegt werden, wer der Geschäftsführer des Unternehmens ist. Dabei ist zwischen gewerberechtlichem und kaufmännischem Geschäftsführer zu unterscheiden. Der Geschäftsführer wird von den Eigentümerinnen und Eigentümern des Unternehmens bestellt und im Geschäftsführervertrag wird geregelt, welche Rechte und Pflichten er hat. Dieser Vertrag ist ähnlich wie ein klassischer Arbeitsvertrag gestaltet und ist auch dann aufzusetzen, wenn die Person selbst am Unternehmen beteiligt ist. Wichtig ist dabei auch klar zu kommunizieren, ob die Bestellung nur befristet erfolgt und wie vorgegangen wird, wenn Ziele – die vorab klar festgelegt werden müssen – nicht erreicht werden. Ebenso sollte geklärt werden, welche Berichtspflichten die Geschäftsführung gegenüber den Gesellschafterinnen und Gesellschaftern hat.

Zahlen und Fakten zu den Rechtsformen in Österreich

Der mit Abstand überwiegende Teil der Firmengründungen sind Einzelunternehmen. Österreich ist als Land der kleinen Selbstständigen bekannt und die Einzelunternehmen machen laut WKO über 85 Prozent aller Gründungen aus. Auf Platz zwei dieses Rankings landet die GmbH – knapp jedes zehnte Unternehmen wird mit dieser Rechtsform gegründet. OG und KG rangieren bei je knapp zwei Prozent und andere Rechtsformen bilden einen verschwindend geringen Anteil von zusammen unter einem Prozent.

Rechtsform wählen – Beratung

Nachdem du diesen Artikel gelesen hast, wirst du vermutlich schon eine klare Vorstellung davon haben, welche Rechtsform für deine Unternehmensgründung der richtige Weg ist. Wenn du dir jedoch noch immer unsicher bist, ist das auch kein Problem, denn es gibt in Österreich glücklicherweise ein gutes Beratungsangebot. Du brauchst hier zu einem teuren Consultant, sondern kannst die Wirtschaftskammer (WKO) besuchen. Im Gründerservice wirst du hier kostenlos beraten und bekommst generelle Tipps für die Unternehmensgründung. Wenngleich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort zwar selbst keine Unternehmerinnen und Unternehmer sind, haben sie doch schon viele Gründungen miterlebt und können dir gute Tipps geben, die deine Entscheidung erleichtern.

Wenn du dich entscheiden hast, kannst du auch gleich zur Tat schreiten, denn wenn du beispielsweise ein Einzelunternehmen gründen willst, kannst du gleich direkt in der WKO alles dementsprechend in die Wege leiten.

Fazit

Die Gründung deines eigenen Unternehmens ist ein großer Schritt und die Wahl der Rechtsform wird dich über Jahre hinweg begleiten. Sie hat massiven Einfluss auf das Unternehmen und ist daher entsprechend solide zu planen. Damit du eine durchdachte Wahl treffen kannst und dich für die richtige Rechtsform entscheidest, musst du vielfältige Faktoren in Betracht ziehen.

Insbesondere die Haftung spielt eine große Rolle, aber auch die Kosten der Gründung, laufende Kosten und Pflichten, die manche Rechtsformen mit sich bringen, müssen beachtet werden. Wer investierbar sein möchte, muss zudem sicherstellen, dass die gewählte Rechtsform das auch zulässt, also dass es einfach möglich ist, Unternehmensanteile zu verkaufen – hier bietet sich immer die GmbH als einfache Lösung an.

Ist diese Entscheidung erst einmal getroffen, ist sie nur mit recht großem Aufwand, Bürokratie und Kosten änderbar. Daher solltest du dir genug Zeit nehmen, um alle Optionen solide zu prüfen. Wenn du dir unsicher bist, kannst du Gründerinnen und Gründer in deinem Umfeld um Rat fragen oder die Wirtschaftskammer besuchen, wo du in einem Beratungsgespräch wertvolle Tipps erhältst.

Die Gründung selbst ist in weiterer Folge rasch, einfach und je nach gewählter Rechtsform auch kostengünstig möglich.

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