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Rechnungsstellung als Freiberufler
2024-03-26
2024-07-25

Rechnungsstellung als Freiberufler

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Genau wie auch andere Selbstständige, müssen Freiberufler Rechnungen schreiben. Allerdings wissen viele Freiberufler nicht genau, welche Angaben eine Rechnung enthalten muss, damit sie als Beleg auch vom Finanzamt anerkannt wird. Das ist vor allem bei denjenigen der Fall, die erst in ihre Tätigkeit als Freelancer starten. Freiberufler müssen jedoch von Anfang an wichtige Punkte beachten, um später keine Probleme mit den Rechnungen zu bekommen. Die Rechnungsstellung als Freiberufler unterscheidet sich allerdings nicht von der Rechnungslegung anderer Selbstständiger.

Pflichtangaben bei der Rechnungsstellung für Freiberufler

Rechnungen unterliegen den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für geschäftliche Dokumente. Das bedeutet, dass die Dokumente zehn Jahre lang aufbewahrt werden müssen, wenn Freiberufler eine Rechnung schreiben. Für die Rechnungslegung kommt es auf Vollständigkeit an, die Rechnung muss folgende Angaben enthalten:

  1. Adresse und Steuernummer des Freiberuflers
  2. Name und vollständige Adresse des Rechnungsempfängers
  3. Rechnungsnummer als fortlaufende Nummer
  4. Art der erbrachten Leistung
  5. Dauer der Leistung in Stunden, sofern zutreffend
  6. Zeitraum der Leistungserbringung
  7. Honorar pro Stunde (sofern zutreffend)
  8. Honorar netto
  9. Steuer
    1. Umsatzsteuer falls der Freiberufler umsatzsteuerpflichtig ist (Kleinunternehmerregelung beachten!)
    2. Sonstige Steuern und Abgaben, wenn diese im Rechnungsbetrag enthalten sind
  10. Honorar brutto
  11. Rechnungsdatum und Unterschrift

Du willst die alle Infos zur Rechnungsstellung als Freiberufler lieber ansehen? Dann kommt hier unser Video:

Noch ein Wort zur Rechnungsnummer. Diese muss fortlaufend vergeben werden. Im Rahmen einer eventuellen Steuerprüfung kann aufgrund der Rechnungsnummer geprüft werden, ob die Rechnungen lückenlos sind. Ein Präfix aus Buchstaben in der Rechnungsnummer ist hingegen kein Problem – solange es die Nachvollziehbarkeit der Rechnung nicht beeinträchtigt.

Tipp:

Spare Zeit beim Rechnungen schreiben mit unserer kostenlosen Rechnungsvorlage für Freiberufler oder nutze unseren intuitiven Rechnungsgenerator!

Rechnungsvorlage für Freiberufler

Die Rechnung muss spätestens sechs Monate nach der Erbringung der Leistung ausgestellt werden. Danach ist die Forderung automatisch verjährt und man kann nur auf die Kulanz des Geschäftspartners hoffen.

Freiberufler müssen nicht nur Rechnungen stellen, um ihr Honorar zu erhalten, sondern auch, um ihre Einnahmen gegenüber dem Finanzamt zu belegen. Damit die Rechnung vom Finanzamt anerkannt werden kann, ist es wichtig, dass sie der korrekten Form entspricht und die genannten Angaben enthält.

Jeder Beleg, mit dem eine Leistung abgerechnet wird, gilt als Rechnung, das Wort „Rechnung“ muss dabei nicht zwangsläufig angegeben werden. Die Nettobeträge müssen nach Steuersätzen aufgeschlüsselt werden.

Achtung!

Fehlen Angaben auf der Rechnung, so ist der Empfänger berechtigt, sie nicht zu bezahlen.

Tipp: Nutze unser Rechnungsprogramm für Freiberufler, um Fehler bei der Erstellung deiner Rechnung zu vermeiden. Hierbei füllt die Online-Software alle rechtlichen Pflichtangaben automatisch aus und stellt sicher, dass deine Rechnungen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Angaben über die Umsatzsteuer auf der Rechnung

Angaben über die im Bruttobetrag enthaltene Umsatzsteuer sind auf der Rechnung wichtig. Fehlen diese Angaben oder sind sie nicht richtig ausgeführt, kann der Rechnungsempfänger nur den Nettobetrag bezahlen oder eine Berichtigung der Rechnung verlangen. Ist der Empfänger vorsteuerabzugsberechtigt, wird er ganz besonders darauf achten, dass die Angaben zur Umsatzsteuer korrekt ausgewiesen sind. Nur wer die Kleinunternehmerregelung für sich beansprucht, kann darauf verzichten, die Umsatzsteuer explizit auszuweisen. Dann muss allerdings ein entsprechender Hinweis auf der Rechnung vermerkt sein.

Wird eine Rechnung ohne Umsatzsteuer geschrieben, muss auf der Rechnung stehen, welche Befreiungsvorschrift zutrifft. Ansonsten muss der Rechnungsaussteller immer Umsatzsteuer abführen. Auch bei der Rechnungsstellung für Freiberufler gelten die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung. Nur in schriftlicher Form (egal ob elektronisch oder per Papier zugestellt) besitzt die Rechnung Rechtsgültigkeit.

Rechnung in elektronischer Form – auch für Freiberufler zulässig

Alternativ hast du als Freiberufler auch die Möglichkeit dir den zeitlichem Aufwand zur Rechnungserstellung einzusparen und eine elektronische Rechnung zu erstellen. In Tools wie sevdesk werden Angebote und Rechnungen nicht nur geschrieben und ausgedruckt, sondern auch im System gespeichert. Damit automatisieren Rechnungsprogramme das Mahnwesen. Außerdem erfüllen die meisten Programme die gesetzlichen Anforderungen an eine elektronische Archivierung der Rechnung, die sie schreiben.

Zudem stehen dir Beispiele für branchenspezifische Rechnungen – auch für Freiberufler, als Mustervordrucke bereit. Hinweise und Schritt-für-Schritt-Anleitungen erleichtern dir als Freiberufler die Rechnungslegung.

Tipp!

Rechnungen unterliegen den Anforderungen der GoBD. Diese Grundsätze gelten seit 2015 und betreffen jeden Selbstständigen. Werden die Anforderungen nicht erfüllt, drohen hohe Nachforderungen durch das Finanzamt und das rückwirkend.

Mit einem solchen Rechnungsprogramm kann man sich die Rechnungsstellung als Freiberufler erleichtern, Zeit sparen und sich auf seine Kernkompetenzen konzentrieren. Die Rechnungsprogramme werden immer aktualisiert und enthalten die neuesten gesetzlichen Regelungen. Erfolgt die elektronische Unterschrift, wird die Rechnung als korrekt ausgewiesen.

Verfügt ihr Kunde nicht über einen PC, dann kann die Rechnung elektronisch erstellt werden. Anschließend muss sie ausgedruckt und im Original unterschrieben werden, wenn sie an den Kunden verschickt wird.

Die in diesem Artikel enthaltenen Informationen stammen aus zuverlässigen Quellen und wurden auf der Grundlage von Daten erstellt, die zum Zeitpunkt der Erstellung als korrekt angesehen wurden. Bevor sie jedoch zur Grundlage einer Entscheidung gemacht werden, müssen diese Informationen überprüft werden. Bewertungen und Einschätzungen geben ausschließlich die persönliche Meinung des Autors wieder. Für den Inhalt können weder wir noch der Autor eine Haftung oder eine Garantie übernehmen.

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