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Kleinunternehmerregelung 2025

Kleinunternehmerregelung 2025

Kleinunternehmer aufgepasst: Vor wenigen Tagen wurde der Referentenentwurf des Jahressteuergesetzes 2024 veröffentlicht. Diese neuen steuerlichen Änderungen könnten ab dem 01.01.2025 in Kraft treten und bringen wichtige Neuerungen mit sich, die speziell für Kleinunternehmer relevant sind. Zusätzlich gibt es eine wesentliche Änderung aus dem Wachstumschancengesetz vom März 2024, die bisher wenig bekannt ist. Hier sind die wichtigsten Punkte zusammengefasst.

Kleinunternehmerregelung 2025
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Kleinunternehmerregelung 2025

Änderungen der Umsatzgrenzen

Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die Umsatzgrenzen für die Kleinunternehmerregelung. Bisher konntest du diese Regelung in Anspruch nehmen, wenn dein Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr unter 22.000 Euro lag und im laufenden Jahr voraussichtlich unter 50.000 Euro bleibt. Ab dem 01.01.2025 werden diese Grenzen auf 25.000 Euro im Vorjahr und 100.000 Euro im laufenden Jahr angehoben.

Es ist wichtig zu beachten, dass diese neuen Grenzen als harte Grenzen gelten. Das bedeutet, dass du, sobald du im laufenden Jahr die 100.000 Euro überschreitest, sofort kein Kleinunternehmer mehr bist und Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausweisen und abführen musst. Diese Änderung unterscheidet sich von der bisherigen Regelung, bei der eine voraussichtliche Schätzung des Jahresumsatzes ausreichte und ein unterjähriger Wechsel nicht vorgesehen war.

Ein weiterer Unterschied besteht darin, dass die bisherigen Grenzen Bruttosummen waren, während die neuen Grenzen Nettosummen sind. Nach der alten Berechnungsmethode haben sich die Grenzen somit sogar auf 29.750 Euro im letzten Jahr und 119.000 Euro im laufenden Jahr erhöht, sofern deine Leistungen dem vollen Steuersatz unterliegen.

Bin ich Kleinunternehmer?

Um Kleinunternehmer zu sein, musst du folgende Bedingungen erfüllen: Im vorangegangenen Kalenderjahr darf dein Umsatz 22.000 Euro nicht überschritten haben und im laufenden Jahr darf dein Umsatz voraussichtlich nicht über 50.000 Euro liegen. Diese Grenzen werden ab dem 01.01.2025 auf 25.000 Euro (Vorjahr) und 100.000 Euro (laufendes Jahr) angehoben.

Beispielrechnung 1a: Anspruch auf Kleinunternehmerregelung

Max Greiter hat im Jahr 2024 einen Umsatz von 24.000 Euro erzielt. Für das Jahr 2025 prognostiziert er einen Umsatz von 98.000 Euro. Da die neuen Grenzen ab dem 01.01.2025 bei 25.000 Euro im Vorjahr und 100.000 Euro im laufenden Jahr liegen, kann Max auch im Jahr 2025 die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.

Bruttosumme (inkl. Umsatzsteuer):

  • Umsatz 2024: 24.000 Euro
  • Umsatz 2025 (prognostiziert): 98.000 Euro

Da beide Summen unter den neuen Grenzen liegen, bleibt Max Kleinunternehmer.

Beispielrechnung 1b: Überschreitung der Umsatzgrenze im Jahr

Läuft das Jahr besser als gedacht und Max macht schon am 16.10.2025 100.000,01 Euro Umsatz, kann er ab dem Moment die Kleinunternehmerregelung nicht mehr nutzen und muss dann in die Regelbesteuerung wechseln. Das bedeutet: Er muss Umsatzsteuer ausweisen und ans Finanzamt abführen.

Beispielrechnung 2: Überschreitung der Umsatzgrenzen

Lisa Müller hat im Jahr 2024 einen Umsatz von 28.000 Euro erzielt. Für das Jahr 2025 plant sie einen Umsatz von 105.000 Euro. Da die neuen Grenzen ab dem 01.01.2025 bei 25.000 Euro im Vorjahr und 100.000 Euro im laufenden Jahr liegen, kann Lisa im Jahr 2025 nicht die Kleinunternehmerregelung nutzen.

Bruttosumme (inkl. Umsatzsteuer):

  • Umsatz 2024: 28.000 Euro
  • Umsatz 2025 (prognostiziert): 105.000 Euro

Lisa überschreitet sowohl die Grenze für das Vorjahr als auch die Grenze für das laufende Jahr, daher verliert sie den Anspruch auf die Kleinunternehmerregelung.

Internationalisierung der Kleinunternehmerregelung

Ein bedeutender Schritt im neuen Gesetz ist die Internationalisierung der Kleinunternehmerregelung. Bisher durften nur Unternehmen, die in Deutschland ansässig sind, diese Regelung in Anspruch nehmen. Das bedeutet, dass Selbstständige aus anderen EU-Ländern, die hauptsächlich in Deutschland Umsätze erzielten, diese Regelung nicht nutzen konnten. Umgekehrt galt dies auch für deutsche Selbstständige, die keine Kleinunternehmerregelung in anderen Ländern nutzen konnten.

Die EU hat jedoch ein Interesse daran, gleiche Rechte für alle innerhalb der EU zu schaffen. Daher wird die Kleinunternehmerregelung ab dem 01.01.2025 internationalisiert. Das bedeutet, dass auch Kleinunternehmer aus anderen EU-Ländern die Regelung in Deutschland nutzen können. Für dich als deutscher Unternehmer ist jedoch wahrscheinlich die andere Seite interessanter: Du kannst nun in anderen EU-Ländern die dortige Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, solange dein Umsatz in diesen Ländern unter 100.000 Euro pro Jahr bleibt.

Diese Internationalisierung bringt jedoch auch neue bürokratische Anforderungen mit sich. Es werden Meldesysteme eingeführt, und du kannst eine spezielle Kleinunternehmer-Identifikationsnummer beantragen. Deine Umsätze musst du dann an das Bundeszentralamt für Steuern melden, damit sichergestellt wird, dass du die Umsatzgrenzen in den anderen Ländern einhältst.

Besonderheiten

Beachte, dass Kleinunternehmer bei innergemeinschaftlichen Lieferungen und Erwerbungen spezielle Regelungen einhalten müssen. Hierzu gehören beispielsweise die Nichtanwendung der steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferungen und das Erfordernis einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bei bestimmten innergemeinschaftlichen Erwerbungen.

Freiwilligkeit der Kleinunternehmerregelung

Es ist wichtig zu betonen, dass die Kleinunternehmerregelung auch in Zukunft freiwillig bleibt. Das heißt, wenn du diese Regelung nicht nutzen möchtest, kannst du weiterhin die Regelbesteuerung wählen und Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausweisen. Diese Flexibilität ermöglicht es dir, die für dein Unternehmen beste Steueroption zu wählen.

Abschaffung der Umsatzsteuerjahreserklärung

Bislang musstest du als Kleinunternehmer jährlich eine Umsatzsteuerjahreserklärung abgeben, obwohl du keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausweist, keine Vorsteuer geltend machst und keine regelmäßigen Umsatzsteuervoranmeldungen einreichst. Diese Pflicht wurde nun mit dem Wachstumschancengesetz abgeschafft. Die letzte Umsatzsteuerjahreserklärung, die du einreichen musst, betrifft das Jahr 2023. Für das Steuerjahr 2024 entfällt diese Verpflichtung vollständig. Diese Änderung bringt eine erhebliche Erleichterung für alle Kleinunternehmer.

Zusammenfassung

Das Jahressteuergesetz 2024 befindet sich noch im Entwurfsstadium und ist noch nicht final beschlossen. Trotzdem lassen sich bereits klare Tendenzen erkennen, die stark von EU-Vorgaben beeinflusst sind. Es ist daher sehr wahrscheinlich, dass viele der beschriebenen Änderungen umgesetzt werden.

Für dich als Kleinunternehmer bedeutet dies, dass du ab dem 01.01.2025 mit neuen Regelungen rechnen musst. Diese bringen sowohl Erleichterungen als auch neue Herausforderungen mit sich. Es ist wichtig, dass du dich rechtzeitig informierst und deine Geschäftsprozesse anpasst, um von den neuen Vorschriften zu profitieren und mögliche Nachteile zu vermeiden.

Indem du dich frühzeitig auf die neuen Regelungen vorbereitest, kannst du sicherstellen, dass dein Unternehmen auch in Zukunft von den Vorteilen der Kleinunternehmerregelung profitiert. Bleib informiert und nutze die Chancen, die sich dir bieten, um dein Geschäft erfolgreich weiterzuführen.

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