Als Kleinunternehmer oder Kleinunternehmerin kommst du dank der Kleinunternehmerregelung zwar um die Umsatzsteuererklärung und Umsatzsteuervoranmeldungen herum, aber eine Einkommenssteuererklärung mit Einnahmenüberschussrechnung musst du trotzdem anfertigen.
Dieser Ratgeber zeigt dir, wie die Gewinnermittlung als Kleinunternehmer funktioniert und auf was du bei der Erstellung deiner Einkommenssteuererklärung achten musst.
Du willst die Kurzfassung zur Steuererklärung für Kleinunternehmerregelung? Dann sieh dir hier unser Video an:
Diese Formulare musst du für die Kleinunternehmer Steuererklärung ausfüllen
Wenn du deine Steuererklärung als Kleinunternehmer oder Kleinunternehmerin anfertigst, musst du bestimmte Anlagen ausfüllen. Wir stellen dir die einzelnen Anlagen vor, die für dich relevant sind.
Doch vorab: Achte darauf, dass du die entsprechenden Umsatzgrenzen für die Kleinunternehmerregelung einhältst. Die Umsatzgrenzen für den Jahresumsatz betragen nach § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG) 22.000 Euro im Vorjahr und 50.000 Euro im aktuellen Jahr. Wenn du die Grenzen nicht einhältst, unterliegst du automatisch der Regelbesteuerung mit dem Erheben von Umsatzsteuer und der Möglichkeit zum Vorsteuerabzug. Damit gelten dann weitere Pflichten und Anlagen im Rahmen der Steuererklärung für dich. Du kannst allerdings auch freiwillig zur Regebesteuerung wechseln. Alle Infos hierzu findest du in unserem Ratgeberbeitrag "Wechsel Kleinunternehmer zur Regebesteuerung" dazu.
Diese Anlagen sind für dich als Kleinunternehmer im Rahmen der Steuererklärung wichtig:
- Mantelbogen
- Anlage EÜR auch für Kleinunternehmer
- Anlage G (für Gewerbetreibende)
- Anlage S (für Freiberufler)
Steuererklärung Kleinunternehmen Anlage Mantelbogen
Im Mantelbogen deiner Steuererklärung werden deine Grunddaten erfasst, also zum Beispiel Daten zur Person, zur Religionszugehörigkeit oder zur Veranlagungsart. Der Mantelbogen gehört als Grundlage zu jeder Einkommensteuererklärung.
Steuererklärung Kleinunternehmen Anlage EÜR
In der Anlage EÜR ermittelst du mithilfe der Einnahmenüberschussrechnung deinen Gewinn oder Verlust. Hierzu listest du alle Einkünfte deines Unternehmens – die Betriebseinnahmen – und deine Betriebsausgaben auf. Aus der Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben ergibt sich dann ein eventueller Überschuss.
Durch die Kleinunternehmerregelung musst du hierbei, anders als Regelunternehmer und Regelunternehmerinnen, nicht die Umsatzsteuer beachten, eine Umsatzsteuererklärung ist nicht nötig. Mehr hierzu erfährst du in unserem Ratgeber zur EÜR als Kleinunternehmer.
Steuererklärung Kleinunternehmen Anlage G
Kleinunternehmer oder Kleinunternehmerinnen, die ein Gewerbe betreiben, tragen den in der Anlage EÜR ermittelten Gewinn oder Verlust in die Anlage G ein. Als Gewerbetreibender bzw. Gewerbetreibende musst du unter Umständen auch Gewerbesteuer zahlen und eine Gewerbesteuererklärung erstellen – dies allerdings erst ab einem Freibetrag für den Gewerbeertrag von 24.500 Euro im Jahr. Der Gewerbeertrag ergibt sich aus dem Gewinn eines Betriebs und entsprechenden Hinzurechnungen und Kürzungen.
Steuererklärung Kleinunternehmen Anlage S
Wenn du Freiberufler oder Freiberuflerin bist bzw. dein Geld als Selbstständiger oder Selbstständige erwirtschaftest, dann trägst du den in der Anlage EÜR ermittelten Gewinn oder Verlust in die Anlage S ein. Übrigens: Mit einer Buchhaltungssoftware für Freiberufler wie sevdesk kannst du einfach und schnell Rechnungen erstellen und auch deine Einnahmenüberschussrechnung erstellen.
Kleinunternehmer mit Photovoltaikanlage: Das muss in die Steuererklärung
Strom auf dem eigenen Dach zu erzeugen ist eine gute Idee – denn der nicht benötigte Strom kann ins Netz eingespeist und auf diese Weise verkauft werden. Allerdings führen diese Erlöse dazu, dass du als Betreiber oder Betreiberin einer Photovoltaikanlage beim Einspeisen von Strom wie ein Unternehmer oder eine Unternehmerin behandelt wirst. Du musst diese Erträge also als Einnahme versteuern. Immerhin greift auch hier die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG – bis zu einem Jahresumsatz von 22.000 Euro im Vorjahr und 50.000 Euro im aktuellen Kalenderjahr.
Im Rahmen der Einnahmenüberschussrechnung, die du als Kleinunternehmer oder Kleinunternehmerin erstellen musst, werden die durch die PV-Anlage generierten Einkünfte mit den Ausgaben verrechnet. Fällig werden zum Beispiel Kosten für Wartung, Reparatur und Versicherung der Anlage.
Diese Ausgaben können Kleinunternehmer in der Steuererklärung absetzen
In der Einnahmenüberschussrechnung werden die Einnahmen und die Ausgaben von Kleinunternehmern und Kleinunternehmerinnen miteinander verrechnet. Einnahmen sind dabei die Einkünfte, die durch den Unternehmensbetrieb entstehen. Aber welche Ausgaben können in der Einnahmenüberschussrechnung berücksichtigt werden?
Nun, im Prinzip alle Ausgaben, die mit der unternehmerischen Tätigkeit in Zusammenhang stehen, also betrieblich veranlasst sind. Solche Betriebsausgaben sind zum Beispiel:
- Beratungskosten (Anwalt, Steuerberater)
- Kosten für Arbeitsmittel wie Büromaterial oder auch die Anschaffung eines Computers bzw. allgemein von Wirtschaftsgütern, die für den Geschäftsbetrieb notwendig sind
- Fortbildungskosten
- Kosten, die durch den Kauf von Fachliteratur entstehen
- Kosten für den Betrieb eines Büros (Miete, Reinigung usw.)
- Aufwendungen für Werbung und Marketing (z.B. wenn du eine Marketing-Software wie die von HubSpot nutzt)
- Bestimmte Versicherungsbeiträge
Andere Ausgaben sind nur teilweise absetzbar. Hier kommt es darauf an, ob bestimmte Gegenstände nicht nur beruflich, sondern auch privat genutzt werden. Dies kann zum Beispiel die teilweise private Nutzung eines Autos sein oder auch das Mobiltelefon, mit dem beruflich sowie privat telefoniert wird.
Tipp: Einkommensteuer online berechnen
Du willst schon vor dem Steuerbescheid wissen, wie hoch deine Steuern sein werden? Mit unserem kostenlosen Einkommensteuer-Rechner kannst du deine voraussichtliche Steuerlast innerhalb weniger Minuten berechnen – ganz ohne Formeln. Probier es gleich aus!
Steuererklärung für Kleinunternehmer mit Buchhaltungssoftware erstellen
Die Steuererklärung für Kleinunternehmer und Kleinunternehmerinnen ist kein Hexenwerk, denn es ist keine Bilanzerstellung nötig. Es braucht eine Aufstellung an Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben und die entsprechende Verrechnung der Einkünfte und Ausgaben, um den Überschuss zu ermitteln.
Mit einer Buchhaltungssoftware gestaltet sich diese Gewinnermittlung besonders einfach. Denn ein Rechnungsprogramm für Kleinunternehmer wie sevdesk erfasst alle Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben und erstellt am Ende des Steuerjahres automatisch die nötige Einnahmenüberschussrechnung. Wenn du also bereit bist, dich etwas mit dem Thema Buchhaltung zu beschäftigen, kannst du deine Steuererklärung im Rahmen der Kleinunternehmerregelung problemlos mit einer Buchhaltungssoftware erstellen. Darüber hinaus bietet sevdesk auch Regelunternehmern und Regelunternehmerinnen einen echten Mehrwert: So erleichtert die Steuersoftware auch die Umsatzsteuervoranmeldung oder den Vorsteuerabzug.