Eine spannende Idee, ein motiviertes Gründerteam – und trotzdem wird längst nicht jedes innovative Start-up zum Erfolg. Nur allzu oft scheitern sie an der mangelnden finanziellen Ausstattung in den ersten Jahren. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert deshalb innovative Unternehmen, die auf der Suche nach einem Investor sind. Ziel ist, Business Angels dazu anzuregen, Wagniskapital in sie zu investieren und ihnen so zum nötigen Anschubwachstum zu verhelfen. Erfahre in diesem Beitrag, wie der INVEST-Zuschuss funktioniert, welche Voraussetzungen das Unternehmen und der Investor erfüllen müssen, und was es mit dem Exit-Zuschuss auf sich hat.
Was ist der INVEST-Zuschuss für Wagniskapital?
Mit der Förderrichtlinie INVEST unterstützt das BAFA gezielt Start-ups, die ihre mutigen Ideen mit der Hilfe von Kapitalgebern umsetzen möchten. Dafür wurde 2013 das Programm „INVEST – Zuschuss für Wagniskapital“ aufgelegt und seither mehrfach verlängert bzw. mit neuen Konditionen versehen. Investierende erhalten eine Förderung für den Anteilserwerb an bestimmten Unternehmen aus innovativen Branchen.
Die INVEST-Förderrichtlinie sieht seit 6. März 2024 zwei Bausteine vor:
Der INVEST-Zuschuss richtet sich vorrangig an natürliche Personen, die als Business Angels in Unternehmen investieren wollen.
Welche Unternehmen können den INVEST-Zuschuss erhalten?
Am INVEST-Programm können sich lediglich natürliche Personen beteiligen, die sich als private Investierende oder als Business Angels an jungen Unternehmen in innovativen Branchen beteiligen wollen. Alternativ dürfen sie eine Beteiligungsgesellschaft, in Form einer Unternehmergesellschaft (UG) oder einer GmbH, eingehen.
Voraussetzungen für den INVEST-Zuschuss für Wagniskapital
Mit dem INVEST-Zuschuss sollen gezielt private Investierende zum Anteilserwerb an jungen, innovativen Unternehmen motiviert werden. Möchtest du den Erwerbszuschuss für INVEST-Wagniskapital beantragen, musst du deshalb einige Voraussetzungen erfüllen.
Voraussetzungen für Start-Ups
Das INVEST-Programm richtet sich an junge Unternehmen, die diese Voraussetzungen erfüllen:
- Rechtsform: Kapitalgesellschaft (UG, GmbH, AG, GmbH & Co. KGaA) oder eingetragene Genossenschaft (eG); Personengesellschaften sind nicht förderfähig
- Sitz: Hauptsitz innerhalb der EWR, mindestens eine Zweigniederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland mit Eintragung im Handels- bzw. Genossenschaftsregister oder im Gewerberegister
- Gründung: nicht länger als sieben Jahre zurückliegend
- Größe: kleines oder mittleres Unternehmen gemäß der EU-KMU-Definition (weniger als 50 Mitarbeiter, jährlicher Umsatz oder Bilanzsumme kleiner als 10 Millionen Euro)
- Branche: Zugehörigkeit zu einer innovativen Branche
Um das Merkmal der Zugehörigkeit zu einer innovativen Branche zu erfüllen, gibt es mehrere Möglichkeiten:
- Geschäftstätigkeit in einer innovativen Branche nach Förderrichtlinie
- Inhaberschaft eines Patents, das höchstens 15 Jahre alt ist und einen direkten Zusammenhang zum Geschäftszweck aufweist
- Bewilligung einer Förderung für ein Forschungs- oder Innovationsprojekt für das Unternehmen
- Gewinn eines Innovationspreises für die Geschäftsidee (z. B. Deutscher Gründerpreis, ZIM-Projekt des Jahres, Innovationspreis Klima und Umwelt oder Digitales Start-up des Jahres)
Erfüllt das Unternehmen keines dieser Merkmale, kann ein Kurzgutachten die Innovativität bescheinigen. Dieses fordert das Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) an, wenn ein Unternehmen im Antragsverfahren die Zugehörigkeit zu einer innovativen Branche nicht ausreichend belegen kann. Das Kurzgutachten wird von der PwC GmbH WPG erstellt und ist für die Unternehmen kostenfrei.
Voraussetzungen für Investierende
Auch die Investierenden müssen einige Voraussetzungen erfüllen, um den INVEST-Zuschuss abrufen zu können:
- natürliche Person oder Gesellschafter einer Beteiligungsgesellschaft (GmbH oder UG)
- Hauptwohnsitz im EWR
- keine Verbindung mit dem Unternehmen innerhalb von zwei Jahren vor dem Anteilserwerb
- Halten der Anteile für mindestens drei Jahre ab der Übernahme (Mindesthaltedauer)
- erstmalige Beteiligung am Unternehmen (Anschlussinvestments sind nicht förderfähig)
- Investitionsbetrag mindestens 10.000 Euro (bei Aufteilung der Investitionssumme auf mehrere Investitionsbeträge gilt dies für jeden einzelnen Betrag)
- keine Ablösung von Krediten oder Nachrangdarlehen an das Unternehmen durch die Investitionssumme
Läuft die Investition über eine Beteiligungsgesellschaft, muss diese zwingend das Eingehen und Halten von Beteiligungen als Geschäftszweck verfolgen. Daneben darf sich die Gesellschaft lediglich der Vermögensverwaltung und -beratung verschreiben.
Vorteile des INVEST-Zuschusses für Investoren und Unternehmen
Unternehmen lassen sich durch ihre Antragstellung ihre Förderfähigkeit bescheinigen. Damit steigern sie ihre Chancen, einen Investor für Wagniskapital zu finden, zumal sie das Förderfähigkeits-Logo des BAFA für ihre Werbung nutzen dürfen.
Die Investierenden verringern mit dem Erwerbszuschuss und dem Exit-Zuschuss ihr persönliches Risiko durch die Kapitalbeteiligung. Sie erhalten einen Teil ihrer Investitionssumme zurückerstattet. Zudem verringern sie durch den Exit-Zuschuss die Steuerbelastung bei der Veräußerung ihrer Unternehmensanteile. Sie müssen den Erwerbszuschuss gemäß der Förderrichtlinie des BMWK nicht zurückzahlen.
So beantragst du den INVEST Zuschuss
Wie das Antragsverfahren konkret abläuft, hängt davon ab, ob das Unternehmen bereits gegründet wurde oder gemeinsam mit dem Investor gegründet wird. Es wird jedoch in jedem Fall über die Website des BAFA komplett online abgewickelt.
Bereits bestehendes Unternehmen
Besteht das Startup bereits seit einiger Zeit, sieht das Antragsverfahren für den Erwerbszuschuss folgendermaßen aus:
- Das Unternehmen stellt den Antrag digital auf der Website des BAFA.
- Das BAFA prüft den Antrag und stellt einen Nachweis über die Förderfähigkeit aus. Ggf. ist hierfür ein Kurzgutachten über die Zugehörigkeit zu einer innovativen Branche erforderlich.
- Der Investor bzw. die Beteiligungsgesellschaft hat sechs Monate Zeit, ebenfalls online seinen Antrag im INVEST-Programm zu stellen.
- Sobald der Bewilligungsbescheid ergangen ist, kann der Anteilserwerb durchgeführt werden.
- Der Investierende fordert beim BAFA die Auszahlung des INVEST-Zuschusses an (Zahlungsabruf).
Anträge müssen bis 31. Dezember 2026 gestellt werden.
Noch zu gründendes Unternehmen
Wird das Unternehmen gemeinsam mit dem Investor gegründet, ist das Antragsverfahren anders gegliedert. Der Investierende stellt zuerst seinen Antrag auf Gewährung des INVEST-Zuschusses. Erst nach der Gründung und dem Eintrag des Unternehmens ins Handelsregister, kann es seinerseits den Antrag beim BAFA stellen und so als förderfähig eingestuft werden. Das muss innerhalb von drei Monaten ab der Antragstellung durch den Investierenden passieren.
Besonderheiten bei Wandeldarlehen
Beruht die Investition auf einem Wandeldarlehen, darf der Vertrag erst abgeschlossen werden, wenn der Investor seinen Antrag gestellt hat. Es ist nicht erforderlich, dass der Bewilligungsbescheid ausgestellt worden ist. Es reicht, den Online-Antrag an das BAFA abzusenden.
Antragsverfahren beim Exit-Zuschuss
Den Exit-Zuschuss beantragst du, sobald der Vertrag über die Veräußerung notariell beglaubigt wurde und der Preis für die Veräußerung gezahlt wurde. Anlaufstelle ist ebenfalls das Onlineportal des BAFA. Die Antragstellung ist nach der aktuellen Förderrichtlinie bis zum 30. Juni 2037 möglich.
Besonderheit: Exit-Zuschuss beim Verkauf von Anteilen
Das INVEST-Programm sieht neben dem Erwerbszuschuss einen Exit-Zuschuss vor. Dabei handelt es sich um eine pauschale Steuererstattung für die Steuern, die auf den Veräußerungsgewinn beim Verkauf der Anteile nach der Mindesthaltedauer anfallen. Voraussetzung ist, dass für dasselbe Unternehmen zuvor bereits der Erwerbszuschuss bewilligt worden ist.
Die wichtigsten Eckdaten im Überblick:
- Mindestanforderung: Höhe des Gewinns von 2.000 Euro
- Zuschusshöhe: 25 Prozent des Veräußerungsgewinns
- Obergrenze: höchstens in der Höhe des Erwerbszuschusses
- Zeitpunkt: Verkauf frühestens drei Jahre nach dem Anteilserwerb, spätestens nach zehn Jahren
Der Exit-Zuschuss wird nicht auf die absolute Obergrenze von 100.000 Euro für den INVEST-Zuschuss angerechnet. Dieser wird also nur durch die Bewilligung des Erwerbszuschusses ausgeschöpft.
Zusammenfassung zum INVEST-Zuschuss
Das INVEST-Wagniskapital des BMWK ist für private Investoren und Business Angels eine attraktive Möglichkeit, ihre Investition in junge, innovative Unternehmen rentabler und sicherer zu gestalten. Sowohl das Startup als auch Investierende müssen zahlreiche Voraussetzungen erfüllen. Im Gegenzug können Investierende insgesamt bis zu 100.000 Euro Förderung erhalten, maximal 50.000 Euro pro Investition.