Wichtig: Quelle dieser Angabe ist die AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums 2023. Sie beinhaltet die Nutzungsdauer von allgemein verwendbaren Anlagegütern (AV) und gilt dabei für alle Anlagegüter mit Anschaffungs- oder Herstellungsdatum ab dem 31.12.2000.
Fundstelle Computer abschreiben in der AfA Tabelle 6.14.3.2.
Mehr hierzu erfährst du in unserem Beitrag zur AfA Tabelle.
Abweichende Nutzungsdauer bei der Abschreibung von Computern
Die angegebene Nutzungsdauer für den Computer basiert auf üblichen betrieblichen Erfahrungen und steuerlichen Prüfungen. Sie ist ein Richtwert für die Abschreibung (AfA) und die Beurteilung des Verschleißes. Wenn du eine kürzere Nutzungsdauer nachweisen kannst, kannst du sie als Alternative verwenden. Die tatsächliche Nutzungsdauer hängt oft von der Branche ab. Es ist immer ratsam, vorher mit deinem Steuerberater zu sprechen, um auf Nummer sicher zu gehen.
Computer abschreiben - mit welcher Abschreibungsmethode?
Es gibt verschiedene Methoden, um einen Computer abzuschreiben. Die Wahl der Methode hängt von den betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Anforderungen ab, die in deinem spezifischen Kontext gelten. Hier sind einige allgemein akzeptierte Methoden:
- Lineare Abschreibung: Dies ist die häufigste Methode für die Abschreibung von Anlagevermögen. Bei der linearen Abschreibung wird der ursprüngliche Wert des Computers gleichmäßig über seine geschätzte Nutzungsdauer verteilt. Zum Beispiel, wenn ein Computer 1000 Euro kostet und eine erwartete Nutzungsdauer von 5 Jahren hat, würde man jedes Jahr 200 Euro abschreiben.
- Leistungsbezogene Abschreibung: Bei dieser Methode wird die Abschreibung anhand der tatsächlichen Nutzung des Computers berechnet. Zum Beispiel könnte man die Abschreibung auf der Grundlage der Betriebsstunden des Computers oder der Anzahl der verarbeiteten Daten berechnen. Diese Methode ist oft komplexer und wird weniger häufig verwendet, kann aber in einigen Fällen sinnvoll sein.
- Leistungsbezogene Abschreibung: Bei dieser Methode wird die Abschreibung anhand der tatsächlichen Nutzung des Computers berechnet. Zum Beispiel könnte man die Abschreibung auf der Grundlage der Betriebsstunden des Computers oder der Anzahl der verarbeiteten Daten berechnen. Diese Methode ist oft komplexer und wird weniger häufig verwendet, kann aber in einigen Fällen sinnvoll sein.
Zusatzinfo: Ab 2021 können Computer steuerrechtlich direkt abgeschrieben werden. Man hat
ein Wahlrecht zwischen Direktabschreibung oder den anderen
Abschreibungsarten.