Fällt es dir (noch) schwer, die Abschreibungsbeträge richtig zu berechnen? Mach dir keine Sorgen – wir erklären dir, wie es funktioniert. Der folgende Überblick zeigt dir, wie die Berechnung der Abschreibung für die unterschiedlichen Abschreibungmethoden funktioniert und wie du einen Abschreibungsplan erstellst.
Richtlinie für die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
AfA steht für „Absetzung für Abnutzung“ und ist eine Abkürzung für die Abschreibung. Du verteilst dabei die Anschaffungs- und Herstellungskosten über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. Diese ist nicht ganz einfach zu bestimmen. Denn wer weiß schon vorher, wie lang der neu angeschaffte Computer halten wird?
Leider gibt es in Österreich, anders als in Deutschland, keine Afa-Tabelle. Somit muss man sich an Erfahrungswerte halten oder - wie es oft üblich ist - man nimmt dazu die deutschenAfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums. Diese enthalten für verschiedenste Anlagegüter die durchschnittliche Nutzungsdauer, die du einfach für deinen Abschreibungsplan übernehmen kannst. Wie das funktioniert, erfährst du in unserem Beitrag zur AfA-Tabelle.
Berechnung der linearen Abschreibung
Bei der linearen Abschreibung verteilst du die Absetzung für Abnutzung gleichmäßig auf den Abschreibungszeitraum. Dafür verwendest du diese Formel:
Abschreibungssumme pro Jahr = Anschaffungs- oder Herstellungskosten / Nutzungsdauer in Jahren
Beispiel: Du kaufst eine Maschine zum Preis von 24.000 Euro (netto). Die Nutzungsdauer liegt bei 12 Jahren. Die Abschreibung liegt bei 24.000 Euro : 12 Jahre = 2.000 Euro pro Jahr.
Erfahre mehr zur Berechnung in unserem Beitrag zur linearen Abschreibung oder nutze direkt unseren kostenlosen Abschreibungsrechner, um deine Abschreibungsbeträge zu berechnen.
Berechnung der degressiven Abschreibung
Bei der degressiven Abschreibung bleibt zwar der Abschreibungssatz (= Prozentsatz) jedes Jahr gleich. Weil du diesen aber in den Folgejahren nach dem Anschaffungsjahr immer auf den Restbuchwert anwendest, ergeben sich fallende Abschreibungsbeträge. Den Abschreibungssatz kannst du frei bis zum Höchstsatz von 30 % wählen. Dieser Prozentsatz ist dann bis zur vollständigen Abschreibung beizubehalten. Ab einem Restwert wechselt man dann für die Restnutzdauer auf die lineare Abschreibung.
Beachte aber, dass diese Art der Abschreibung nur auf bewegliche, abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens angewendet werden darf.
Beispiel: Wir bleiben bei der Maschine.
Nutzungsdauer von 12 Jahren. Für die degressive Abschreibung haben wir einen Abschreibungssatz von 20 % gewählt. Ab dem 9. Jahr wechseln wir in die lineare Abschreibung (Restnutzdauer 4 Jahre auf den Restwert).
Damit ergeben sich folgende Abschreibungsbeträge:
Erfahre mehr zur Berechnung in unserem Beitrag zur degressiven Abschreibung.
Berechnung der leistungsbezogenen Abschreibung
Bei der leistungsbezogenen Abschreibung ermittelst du die Abschreibungsbeträge für dein Betriebsvermögen in jedem Wirtschaftsjahr anhand der tatsächlichen Leistung eines Vermögensgegenstands, zum Beispiel der Betriebsstunden einer Maschine. Für die Berechnung der Abschreibungsbeträge benötigst du diese Formel:
Abschreibungsbetrag pro Leistungseinheit = Anschaffungs- oder Herstellungskosten / Gesamtleistung
Beispiel: Zurück zu unserer Maschine. In dem Zeitraum von 12 Jahren wird sie voraussichtlich eine Gesamtleistung von 4.800 Betriebsstunden erbringen. Der Abschreibungsbetrag pro Leistungseinheit beträgt
24.000 Euro : 4.800 Betriebsstunden = 5 Euro/Stunde.
Jetzt musst du diesen Betrag nur noch mit der tatsächlichen Leistung im jeweiligen Jahr multiplizieren. Zum Beispiel 1.000 Betriebsstunden im ersten Jahr = 5.000 Euro Abschreibungsbetrag. 300 Betriebsstunden im zweiten Jahr = 1.500 Euro Abschreibungsbetrag.
Mehr zur richtigen Berechnung erfährst du in unserem Beitrag zur Leistungsabschreibung.
Die wichtigsten Abschreibungsmethoden im Überblick
Die folgende Tabelle zeigt die relevanten Details zu den wichtigsten Abschreibungsmethoden für dein Betriebsvermögen: