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Privatinsolvenz – So läuft ein Privatinsolvenzverfahren ab!

Privatinsolvenz – So läuft ein Privatinsolvenzverfahren ab!

geprüft durch
Aktualisiert am
26
.
06
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2024

In eine Privatinsolvenz zu schlittern kann leider fast jede und jeden irgendwann im Leben einmal treffen. Wie eine Privatinsolvenz abläuft, welche Kosten dabei entstehen und welche Ziele damit eigentlich erreicht werden sollen, haben wir für dich in diesem Beitrag zusammengefasst.

Privatinsolvenz – So läuft ein Privatinsolvenzverfahren ab!
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Privatinsolvenz – So läuft ein Privatinsolvenzverfahren ab!

Was bedeutet Privatinsolvenz?

Grundsätzlich gibt es in Deutschland zwei Arten von Insolvenzen, nämlich die Regelinsolvenz und die Verbraucherinsolvenz. In Österreich ist die Situation etwas anders, weshalb wir in einem eigenen Abschnitt auch auf die dortige Regelung eingehen werden. Gemeinsam haben alle Insolvenzen, dass Menschen, die Rechnungen nicht mehr bezahlen können, nach einem definierten Zeitraum von ihren Schulden befreit werden.

Definition von Privatinsolvenz

Die Privatinsolvenz dient Menschen, die überschuldet sind und ihre Verbindlichkeiten nicht mehr tilgen können als Restschuldbefreiung. Die Restschuldbefreiung erfolgt nach einem Verbraucherinsolvenzverfahren, das bei der Zahlungsunfähigkeit eingeleitet wird. In diesem Verfahren geht es um die gerichtliche Schuldenregulierung, wobei das Verfahren für Privatpersonen zur Anwendung kommt, die keine selbstständige Tätigkeit ausgeübt haben oder dieser noch immer nachgehen.

Unterschied zwischen der Regelinsolvenz und der Verbraucherinsolvenz

Grundlegendes zuerst: Das gesamte Thema der Insolvenz ist eine juristische Angelegenheit, bei der dementsprechend wichtig ist, dass auch das genaue Wording stimmt. Deshalb muss zwischen der Regelinsolvenz und der Verbraucherinsolvenz strikt unterschieden werden. Beide Verfahren verfolgen dasselbe Ziel, nämlich die Restschuldbefreiung. Worin liegen nun aber die Unterschiede zwischen der Regel- und der Verbraucherinsolvenz?

Verbraucherinsolvenz

Das Verbraucherinsolvenzverfahren ist jenes Verfahren, das für alle natürlichen Personen zur Anwendung kommt, die nicht selbstständig tätig sind oder waren. Damit ist dieses Insolvenzverfahren für die meisten Privatpersonen der richtige Weg, etwa wenn wir an Angestellte, Arbeitslose oder Rentnerinnen und Rentner denken.

Regelinsolvenz

Die Regelinsolvenz ist das Verfahren für Selbstständige und Unternehmen. Das bedeutet, dass dieses Verfahren dann zur Anwendung kommt, wenn Unternehmen zahlungsunfähig werden oder selbstständig tätige Personen in die Zahlungsunfähigkeit schlittern.

Wer früher selbstständig war und nun zahlungsunfähig ist, kann unter Umständen eine Ausnahme nutzen um in Privatinsolvenz zu gehen. Das ist oftmals möglich, wenn keine Schulden aus Arbeitsverhältnissen bestehen und die Vermögensverhältnisse insgesamt einfach strukturiert sind. Ganz konkret bedeutet das, dass es maximal zwanzig Gläubiger geben sollte und stets alle Löhne, Gehälter und diesbezügliche Abgaben bezahlt wurden. Wenn das nicht so ist, muss eindeutig die Regelinsolvenz beantragt werden.

Verbraucherinsolvenzverfahren oder Regelinsolvenzverfahren – was ist besser?

Insolvenzverfahren zu vergleichen ist generell schwierig, da selbstverständlich beide Verfahren nicht gerade angenehm sind. Grundsätzlich gilt aber, dass das Verbraucherinsolvenzverfahren einfacher ist. Es muss nicht einmal eine Gerichtsverhandlung stattfinden, es kann auch direkt ein Insolvenzverwalter eingesetzt werden. Dieser hat zudem deutlich geringen Handlungsspielraum als ein Insolvenzverwalter im Regelinsolvenzverfahren.

Hinzu kommt, dass bei der Verbraucherinsolvenz zuerst eine außergerichtliche Einigung angestrebt werden muss. Das bedeutet vereinfacht gesagt, dass bevor das Gerichtsverfahren eröffnet wird, versucht wird, eine Einigung mit den Gläubigern zu erzielen um so das gesamte Verfahren abzuwenden. Diese Vorgehensweise ist bei der Regelinsolvenz hingegen nicht vorgesehen, hier kommt es direkt zum Einschreiten des Gerichts.

In Summe bedeutet das, dass ein Verbraucherinsolvenzverfahren immer etwas einfacher ist und womöglich sogar die Chance bietet, schon vorab eine Einigung zu erzielen. Wir sehen uns daher nun in weiterer Folge die Verbraucherinsolvenz im Detail an.

Verbraucherinsolvenz

Um dir einen möglichst guten Überblick zur Verbraucherinsolvenz zu bieten, werden wir dich nun strukturiert durch alle relevanten Punkte führen. Beginnen wir also damit, welche Voraussetzungen überhaupt gegeben sein müssen, damit eine Verbraucherinsolvenz zustande kommt.

Voraussetzungen einer Privatinsolvenz

Die erste Voraussetzung für eine Privatinsolvenz in Deutschland sind Schulden, die trotz Mahnungen und abgelaufener Zahlungsfristen oder Zahlungserinnerungen nicht beglichen wurden. Außerdem musst du deinen ständigen Wohnsitz in Deutschland haben, um hier in Privatinsolvenz gehen zu können. Jedoch ist es nicht notwendig, die deutsche Staatsbürgerschaft zu besitzen. Damit es sich um eine Privatinsolvenz handelt ist zudem nötig, dass du keiner selbstständigen Tätigkeit nachgehst, da sonst ein Regelinsolvenzverfahren einzuleiten wäre (falls keine Ausnahme vorliegt), welches wir zuvor im Detail beschrieben haben.

In weiterer Folge ist zu beachten, dass Schuldner antragsberechtigt sind und ebenso ein Gläubigerantrag zur Einleitung des Insolvenzverfahrens führen kann. Damit ein Insolvenzverfahren mit der Entschuldung endet, gibt es somit folgende zentrale Voraussetzungen:

  • Lebensmittelpunkt befindet sich in Deutschland (ständiger Wohnsitz)
  • Keine selbstständige Tätigkeit im Gange (ansonsten Regelinsolvenz)
  • Falls der Schuldner selbstständig tätig war, darf es maximal 19 Gläubiger geben und alle Gehälter und Nebenabgaben müssen bezahlt worden sein (siehe Absatz oben zur Ausnahme bei selbstständiger Tätigkeit)
  • Zahlungsunfähigkeit liegt vor – Schulden können nicht getilgt werden

Relevant ist auch noch zu erwähnen, dass ein vorhandenes Einkommen somit keine Voraussetzung ist, um ein Privatinsolvenzverfahren zu eröffnen. Auch Personen, die Arbeitslosengeld beziehen oder sich bereits im Ruhestand befinden, können in Privatinsolvenz gehen.

In weiterer Folge sehen wir uns nun genauer an, wie das Verfahren dann schlussendlich abläuft.

Ablauf und Dauer eines Privatinsolvenzfahrens

GRAFIK EINFÜGEN: liegt im Sharepoint Ordner unter Grafiken ab.
Zu Beginn der Privatinsolvenz steht normalerweise eine professionelle Schuldnerberatung, die als Vorbereitung auf den Versuch der außergerichtlichen Einigung dienen soll. Das heißt, dass in einem ersten Schritt eine Bestandsaufnahme vorgenommen wird und ein Plan erstellt wird, welche Schulden nun genau vorliegen und wie es möglich sein könnte, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen.

In weiterer Folge kommt es zum außergerichtlichen Einigungsversuch. Ist dieser erfolgreich, wird eine entsprechende Vereinbarung aufgesetzt. Sobald diese dann realisiert wurde, also beispielsweise ein bestimmter Teilbetrag, auf den man sich einigen konnte, bezahlt wurde, so ist die betroffene Person wieder schuldenfrei.

Privatinsolvenzverfahren ohne außergerichtliche Einigung

Kommt es nicht zu diesem idealen Verlauf, so wird die gesamte Sache etwas komplizierter. Deshalb sehen wir uns den Ablauf des Privatinsolvenzverfahrens genauer an, bei dem es keine außergerichtliche Einigung gab.

Phase 1: Vorbereitung

Grundsätzlich ist an erster Stelle zu klären, ob die Voraussetzungen für eine Privatinsolvenz erfüllt sind, oder ob eine Regelinsolvenz vorliegt. Dies lässt sich schnell klären, schließlich sind die Voraussetzungen wie zuvor beschrieben eindeutig definiert.

In weiterer Folge hier steht zu Beginn des gesamten Prozesses selbstverständlich die entsprechende Aufbereitung aller Unterlagen und die Vorbereitungsarbeit generell, die auch dazu führen soll, dass eine außergerichtliche Lösung möglich wird. Wie beschrieben gehen wir in diesem Abschnitt nun davon aus, dass trotz Schuldnerberatung und dem Versuch, das Insolvenzverfahren zu vermeiden, es keine Einigung gibt. Das kann der Fall sein, weil die Gläubiger nicht mit dem Vorschlag einverstanden sind oder bereits eine Zwangsvollstreckung eingeleitet wurde. Ebenso gelangst du an diesen Punkt, wenn zuerst eine Vereinbarung getroffen wurde, aber die versprochenen Zahlungen dann nicht geleistet werden können.

Scheitern alle Versuche, so muss dies von einer geeigneten Stelle bescheinigt werden. So soll sichergestellt werden, dass Dritte geprüft haben, ob wirklich alles versucht wurde und tatsächlich keine Einigung möglich ist. Diese geeignete Stelle kann ein Rechtsanwalt sein oder auch ein staatlicher oder gemeinnütziger Schuldnerberater. Die Bescheinigung ist die Voraussetzung zur tatsächlichen Eröffnung der Privatinsolvenz.

Für die Vorbereitungsphase sind in etwa sechs Wochen einzuplanen.

Phase 2: Das eigentlichen Privatinsolvenzverfahren

Nun wird es ernst und das Verfahren soll eröffnet werden. Diese Phase kann nun je nach Komplexität zwischen etwa 10 und 14 Monaten dauern.

Dazu ist zu Beginn ein formaler Antrag auf die Eröffnung der Privatinsolvenz nötig. Auf diesen Antrag hin versucht dann das Gericht nochmal eine Einigung zu erzielen. Genau genommen handelt es sich um ein Schuldenbereinigungsverfahren, bei dem zusätzlich zeitgleich auch eine Restschuldbefreiung beantragt wird.

Ebenfalls relevant: Vorab wird geklärt, ob der Schuldner alle Kosten für das Verfahren tragen kann, also beispielsweise die Kosten für den Treuhänder und die Gerichtskosten.

Gerichtlicher Einigungsversuch

Dieser Einigungsversuch ist somit ähnlich dem zuerst schon vorgenommenen Versuch, doch diesmal von gerichtlicher Seite gesteuert. Diese Vorgehensweise unterstreicht noch einmal die Bedeutung der Situation und zeigt auch den Gläubigern, dass die Lage sehr ernst ist. Sie müssen überlegen, über welchen Weg sie nun realistischerweise noch am ehesten Geld vom Schuldner erhalten können.

Am Ende des gerichtlichen Einigungsversuches bestehen zwei Optionen – entweder, es kommt zu einer Einigung, die in diesem Fall als „Vergleich“ tituliert ist, oder der gerichtliche Einigungsversuch scheitert ebenfalls.

Wenn es zu einem Vergleich kommt, so wird wiederum vereinbart, dass ein bestimmter Betrag an die Gläubiger bezahlt wird. Sobald diese Vereinbarung eingehalten wurde, ist der Gläubiger schuldenfrei und das Verfahren ist beendet.

Scheitert der Versuch einen Vergleich zu erzielen, gibt es keine weiteren Einigungsoptionen mehr. Das Insolvenzverfahren sieht somit vor, dass das vorhandene Vermögen verteilt wird und die Gläubigerinteressen bestmöglich gewahrt werden, indem noch möglichst viel Geld an die Gläubigerseite fließt. Für die Verteilung des Vermögens ist ein Treuhänder nötig, der über die vorhandene Insolvenzmasse verfügen darf.

Ist das vorhandene Vermögen verteilt, so wird ein Schlusstermin angesetzt. Bei diesem Termin können nochmal Schuldner vorsprechen, auch der Treuhänder wird angehört. Das Gericht beschließt dann, dass in weiterer Folge eine Restschuldbefreiung zugestanden wird, sofern der Schuldner während einer bestimmten Zeit all seinen Pflichten, im Verfahren „Obliegenheiten“ genannt, nachkommt und es auch keine sonstigen Gründe gibt, die gegen die Restschuldbefreiung sprechen. Diese Phase, in der das korrekte Verhalten des Schuldners besonders wichtig ist, wird als „Wohlverhaltensphase“ bezeichnet und genau diesen Zeitraum sehen wir uns nun als nächstes genauer an.

Phase 3: Wohlverhaltensphase

In dieser Phase muss der Schuldner sich genau an die auferlegten Regeln halten, denn ansonsten kann es passieren, dass es nicht zur finalen Restschuldbefreiung kommt. Im Sinne der Gläubiger gibt es in der Wohlverhaltensphase daher folgende Pflichten:

  • Persönliche Veränderungen müssen dem Gericht mitgeteilt werden, etwa ein Umzug, ein neuer Job oder der Verlust bestehender Arbeit.
  • Einkommensänderungen und Vermögensänderungen aller Art müssen dem Gericht gemeldet werden.
  • Der Schuldner muss einer Arbeit nachgehen oder sich nachweislich um eine neue Stelle bemühen.
  • Der pfändbare Anteil des Einkommens wird an den Treuhänder abgeführt.
  • Fließt dem Schuldner durch ein Erbe Vermögen zu, so ist dies zur Hälfte an den Treuhänder abzuführen.

Die Wohlverhaltensphase ist somit jene Phase, in der der Schuldner starke Einschränkungen hinnehmen muss. Dadurch wird auch sichergestellt, dass eine Privatinsolvenz wirklich nur dann gewählt wird, wenn es keinen anderen Ausweg mehr gibt.

Die Dauer der Wohlverhaltensphase liegt bei mindestens drei Jahren, doch auch fünf oder sechs Jahre können vorgeschrieben werden. Gleichzeitig kommt so auch Motivation für den Schuldner zustande, denn wenn binnen drei Jahren mindestens 35 Prozent der Forderungssumme, zuzüglich der Verfahrenskosten, bezahlt werden kann, endet die Privatinsolvenz frühzeitig.

Können nur die Verfahrenskosten bezahlt werden, liegt die Dauer bei fünf Jahren, ansonsten läuft die Wohlverhaltensphase die vollen sechs Jahre.

Phase 4: Restschuldbefreiung

Am Ende der Privatinsolvenz steht die Restschuldbefreiung, die typischerweise große Erleichterung für den Schuldner bringt. Alle noch aufrechten Forderungen sind damit endgültig hinfällig, der Schuldner ist vollständig schuldenfrei und kann endlich wieder voll durchstarten und sich seine Existenz neu aufbauen beginnen.

Jedoch ist anzumerken, dass eine Restschuldbefreiung keine Selbstverständlichkeit ist. Die Pflichten des Schuldners wurden bereits angeführt und hinzu kommen auch noch weitere Punkte, wegen derer eine Restschuldbefreiung abgelehnt werden kann. Beispiele dafür sind:

  • Neue Schulden wurden angehäuft
  • Der Schuldner wurde wegen einer Insolvenzstraftat verurteilt.
  • Der Schuldner hat vor dem Antrag des Insolvenzverfahrens oder im Verfahren falsche Angaben gemacht.
  • Der Schuldner hat seine Mitwirkungspflichten verletzt und beispielsweise Informationen zurückgehalten.

Deshalb ist es wirklich wichtig, im gesamten Verfahren absolut korrektes Verhalten an den Tag zu legen, denn nur so kannst du sicherstellen, dass du am Ende dieses Prozesses in ein neues, schuldenfreies Leben starten kannst.

Alternative zum Privatinsolvenzverfahren: außergerichtliche Einigung prüfen

Wenn ein Privatinsolvenzverfahren vermieden werden kann, ist das immer der bessere Weg. Es geht schneller und auch die Verfahrenskosten fallen dementsprechend nicht an. Damit eine außergerichtliche Lösung gefunden werden kann, solltest du, wenn du überschuldet bist, besser früher als später eine professionelle Schuldnerberatung in Anspruch nehmen. Versuche außerdem, alle Forderungen, die gegen dich bestehen übersichtlich zusammenzutragen, um dir ein ehrliches, klares Bild deiner finanziellen Lage zu machen.

Der Schuldnerberater wird versuchen dich bei der Strukturierung deiner Finanzen zu unterstützen und in weiterer Folge Kontakt mit Gläubigern aufnehmen, um einvernehmliche Lösungen zu finden. Gelingt das, so kann ein Insolvenzverfahren im besten Fall vorzeitig abgewandt werden.

Kosten einer Privatinsolvenz

Die Kosten für die Privatinsolvenz müssen unbedingt gedeckt werden können. Je nach Umfang des Verfahrens liegen sie im Bereich von ca. 2.000 – 2.500 Euro gesamt, wenn die Forderungen und die Insolvenzmasse überschaubar sind. Die Gesamtkosten setzen sich aus den Kosten des Gerichts und der Vergütung des Insolvenzverwalters zusammen, zudem können weitere kleinere Gebühren anfallen, etwa für Aushänge des Gerichts oder Kopien, die angefertigt werden müssen.

Ziele der Privatinsolvenz

Je nach Betrachtungsperspektive und Zeitpunkt der Betrachtung gibt es unterschiedliche Ziele einer Privatinsolvenz. Zuerst steht im Fokus, dass Gläubiger möglichst viel des ihnen zustehenden Betrages auch tatsächlich noch erhalten.

Eine andere Sichtweise ist, dass der Schuldner nicht sein Leben lang finanzielle Probleme haben soll, sondern ihm, wenn er sich entsprechend verhält und bemüht ist, ermöglicht wird, einen Neuanfang zu schaffen. Dieses Ziel wird durch die Restschuldbefreiung erreicht.

Hinweis

Um eine Insolvenz abzuwenden, gilt es frühzeitig den Überblick über deine Finanzen zu haben und diese regelmäßig und strukturiert zu verwalten! Dazu gehört eine ordnungsgemäße Buchführung, die dir das Ganze erleichtert.

Pro und Contra zur Privatinsolvenz

Grundsätzlich ist es aus Gläubigersicht extrem ärgerlich, wenn eine Leistung erbracht oder ein Produkt geliefert wurde und dann einfach nicht bezahlt wird. Es muss klar gesagt werden, dass dieses Verhalten besonders kleine Unternehmen wirklich in den Abgrund reißen kann. Konsumentinnen und Konsumenten sind in der Pflicht, fällige Zahlungen zu leisten und eine Insolvenz muss deshalb auch dementsprechend unbequem und die letzte Lösung sein.

Gleichzeitig ist dem entgegenzuhalten, dass auch niemand sein Leben lang in der Schuldenfalle festsitzen müssen sollte – auch das ist keine Lösung. Deshalb ist es immer vorteilhaft, wenn abseits des gerichtlichen Weges sich alle Parteien an einen Tisch setzen und sich möglichst eine außergerichtliche Einigung erzielen lässt.

Privatinsolvenz in Österreich

Abschießend noch ein Blick über die Grenze Richtung Österreich. Hier ist ebenfalls zu unterscheiden, ob ein Unternehmen zahlungsunfähig wird oder es sich um eine Privatperson handelt. Bei einem Privatkonkurs gibt es in Österreich seit Kurzem neue Regelungen. So wurde das sogenannte „Abschöpfungsverfahren“, also jene Zeit, in der das Einkommen gepfändet wird, auf nur noch fünf Jahre reduziert. Außerdem entfällt die Mindestquote, die erreicht werden musste, zur Gänze. Habt eine Person kein Einkommen, so ist ein Mal pro Jahr nachzuweisen, dass sie sich zumindest darum bemüht, neue Arbeit zu finden.

Insgesamt wurde der Privatkonkurs durch die noch recht neuen Regelungen in Österreich vereinfacht. Die Phase bis zur Entschuldung wurde verkürzt. Ganz generell ist auch in Österreich empfehlenswert, eine außergerichtliche Einigung anzustreben, bevor es wirklich zu einem Verfahren kommt.

Fazit

Die Privatinsolvenz ist grundsätzlich ein sehr strukturiertes Verfahren, an dessen Ende im Idealfall ein echter Neubeginn steht – und das nicht nur im finanziellen Sinn. Denn mit der Restschuldbefreiung fällt eine große Last von den Schultern des Schuldners.

Nichts desto trotz musst festgehalten werden, dass Schulden nicht von selbst entstehen, sondern meist durch unverantwortlichen Konsum. Eine Tatsache, die in diesem Zusammenhang nicht unerwähnt bleiben darf, verlieren doch Unternehmen doch beträchtliche Summen, wenn nur ein geringer Teil der fälligen Zahlungen tatsächlich eingeht und der Restbetrag über die Restschuldbefreiung hinfällig wird.

Gleichzeitig ist immer empfehlenswert, nach Möglichkeit gar nicht erst auf das gerichtliche Verfahren zu warten, sondern die eigenen Finanzen schon frühzeitig selbst in die Hand zu nehmen. Dokumentieren, welche Forderungen bestehen, welches Vermögen vorhanden ist und gegebenenfalls professionelle Schuldnerberatung in Anspruch nehmen, lautet die Devise, um ein Verfahren rechtzeitig zu verhindern und somit selbst die finanzielle Lage in den Griff zu bekommen.

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