Beim Begriff „Verjährung“ kommt vielen Menschen vielleicht zuerst das Strafrecht in den Sinn. Aber nicht nur Straftaten verjähren, auch Rechnungen sind unter Umständen davon betroffen. Was das Gesetzbuch dazu sagt, welche Verjährungsfristen du kennen solltest und wie du gegen die Verjährung mithilfe von gerichtlichem Mahnverfahren und Mahnbescheid vorgehst, das erfährst du im Folgenden.
Das versteht man unter einer Verjährung
Mit einer Verjährung bezeichnet man den Umstand, dass bestimmte Ansprüche erlöschen. Bei einer Rechnung ist dies der Anspruch darauf, dass die von dir im Rahmen der Rechnungsstellung ausgesprochene Forderung beglichen wird – die Zahlungspflicht erlischt.
Einfach ausgedrückt: Der Kunde muss deine Rechnung nicht mehr bezahlen!
Grundsätzlich wird die Verjährung im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 1478 ff ABGB) geregelt. Dort findet sich auch die in Deutschland gültige Regelverjährung von drei Jahren. Eine Schuldnerin bzw. ein Schuldner darf nach Ablauf der Verjährungsfrist gegenüber deinen Ansprüchen die Einrede der Verjährung geltend machen und somit ihre bzw. seine Leistung verweigern, also in diesem Fall die Zahlung.
Das sind die Fristen der Verjährung einer Rechnung
Die Verjährungsfrist einer Rechnung beträgt in Östereich drei Jahre. Stellt ein Unternehmen jedoch eine Rechnung verspätet aus, verlängert sich die Verjährungsfrist um diesen Zeitraum der Verspätung. Ausschlaggebend für die Verjährung ist also das Rechnungsdatum.
Oft gestellte Fragen zur Verjährung von Rechnungen
Meistens fragen sich Selbstständige und Unternehmer zum Thema Verjährungen von Rechnungen, wie diese in folgenden Anwendungsfällen aussieht:
- Verjährung bei Dienstleitungsrechnungen
- Verjährung bei gewerblichen Rechnungen
- Verjährungen mit Mahnung
- Verjährungen ohne Mahnung
Verjährung einer Rechnung für Dienstleistungen
Auch eine Rechnung für Dienstleistungen verjährt nach drei Jahren. Sie unterscheidet sich nicht von anderen Rechnungen. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Rechnungsdatum.
Verjährung einer gewerblichen Rechnung
Eine gewerbliche Rechnung verjährt gemäß der Regelverjährung wie jede andere Rechnung auch nach drei Jahren. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Rechnungsstellung.
Verjährung einer Rechnung mit Mahnung
Eine Mahnung kann die Verjährung einer Rechnung nicht aufhalten, diese läuft ohne Hemmung weiter. Eine Verjährung würde nur dann gestoppt, wenn eine Hemmung oder eine Unterbrechung nach §§ 1497 ff ABGB vorläge, was aber bei einer Mahnung nicht der Fall ist. Es spielt für die Verjährung also keine Rolle, ob du einen Schuldner oder eine Schuldnerin bezüglich der Rechnung gemahnt hast.
Ein gerichtliches Mahnverfahren mit Mahnbescheid kann für die Verjährung eine Hemmung herbeiführen bzw. die Verjährung ganz aussetzen, weshalb du dich für diesen Weg entscheiden solltest, wenn eine Forderung offen ist und der Schuldner oder die Schuldnerin offensichtlich nicht zur Leistung, also Zahlung, bereit ist.
Verjährung einer Rechnung ohne Mahnung
Eine Rechnung ohne Mahnung verjährt wie alle anderen Rechnungen auch nach drei Jahren. Aber auch eine von dir verschickte Mahnung hat keine Auswirkung auf die Verjährungsfrist. Ein gerichtliches Mahnverfahren und der dazugehörige korrekt ausgefüllte Mahnbescheid sind eine Möglichkeit, die Verjährung zu stoppen.
Verjährung verhindern - geht das?
Wie bereits oben beschrieben, kann eine Verjährung deiner Rechnung nur verhindert werden indem du rechtliche Schritte gehst und den Erlass eines Mahnbescheids beantragst. Da du hier viele rechtliche Gegebenheiten beachten musst, empfiehlt es sich einen Experten oder den Steuerberater hinzuzuziehen.
Verjährung vorbeugen - ganz einfach mit unseren 9 Tipps!
Verjährungen von Rechnungen nachträglich zu verhindern ist ein rechtlicher Prozess, der ganz schön kompliziert sein kann. Am besten lässt du es gar nicht erst soweit kommen, sondern beugst mit den geeigneten Maßnahmen vor. Mit unseren folgenden 9 Tipps gelingt dir das leichter: