Zu den Pflichtangaben auf einer Rechnung zählen nicht nur das Leistungsdatum und der Rechnungsbetrag, auch die Steuernummer gehört nach § 11 Umsatzsteuergesetz (UStG) dazu. Aber wie verhält es sich eigentlich mit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID)?
Wie unterscheidet sich die Umsatzsteuernummer von der Steuernummer und wann gilt sie als Pflichtangabe auf Rechnungen? Erfahre dies alles – und wie du eine Umsatzsteuernummer von den Finanzbehörden erhältst – in diesem Artikel.
Das ist deine Umsatzsteuer-ID
Die Umsatzsteuer-ID, offiziell Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, brauchst du, um am innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr der Europäischen Union teilzunehmen. Das ist im Umsatzsteuergesetz (UStG) geregelt.
Hier geht es um die Umsatzbesteuerung, also darum, dass du eine Ware oder Dienstleistung steuerfrei in das EU-Ausland liefern kannst, wenn dein Geschäftspartner bzw. deine Geschäftspartnerin die Steuern im Heimatland abführt. Dies nennt sich Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers.
Umgekehrt kannst du als Rechnungsempfänger oder Rechnungsempfängerin eine Leistung ohne ausgewiesene Umsatzsteuer erhalten, wenn der Leistungserbringer bzw. die Leistungserbringerin mit dir vereinbart hat, dass du die Umsatzsteuer abführst. Eine Steuernummer reicht dafür nicht.
Du willst alle Details zur Umsatzsteuer-ID erfahren? Dann sieh dir einfach dieses Video an:
Die UID ist eine spezielle Registrierungsnummer und wird im Zuge der Vergabe der Steuernummer in Österreich den Unternehmen vom zuständigen Finanzamt zugeteilt.
Ausnahmen davon sind:
- Pauschalierte Land- und Forstwirte,
- Unternehmen, die nur Umsätze ausführen, die den Vorsteuerabzug ausschließen (z.B. Kleinunternehmer),
- Juristische Personen, die keine Unternehmereigenschaft besitzen.
Diese erhalten die UID nur auf Antrag bei deinen zuständigen Finanzbehörden: also beim Finanzamt, bei dem ein neues Gewerbe angemeldet wurde. Auch eine Online-Anmeldung mit Formular U 15 über die Website des Bundesministeriums www.bmf.gv.at ist möglich. Die Umsatzsteuer-ID wird zusätzlich zu einer Steuernummer für dein Unternehmen erteilt.
Dort sollte deine Umsatzsteuer-ID auf deiner Rechnung stehen
Deine Umsatzsteuer-ID kannst du zum Beispiel unterhalb deiner Adresse auf der Rechnung angeben. Wichtig ist, dass du laut UStG bei einer innergemeinschaftlichen Lieferung auch die Umsatzsteuer-ID deines Geschäftspartners oder deiner Geschäftspartnerin auf der Rechnung ausweisen musst. Du bist im Rahmen der Umsatzbesteuerung sogar verpflichtet, vor Leistungserbringung zu prüfen, ob die vom Rechnungsempfänger bzw. der Rechnungsempfängerin angegebene Umsatzsteuernummer tatsächlich korrekt ist und existiert.
Diese Überprüfung muss revisionsbeständig abgelegt und aufbewahrt werden!
Die Online Bestätigung der Umsatzsteuer-ID ist über das Bundesministerium für Finanzen erhältlich. Darüber hinaus können Einzelabfragen über die Website www.finanz.at stattfinden.
Generell kann die Umsatzsteuer-ID auch bei Rechnungsstellung innerhalb von Österreich verwendet werden. Beachte aber, dass als Rechnungserfordernis zwingend die Steuernummer angegeben werden muss.
Das musst du tun, wenn deine Umsatzsteuer-ID auf deiner Rechnung fehlt
Wenn deine Umsatzsteuer-ID auf deiner Rechnung fehlt, musst du Folgendes klären:
Wenn du eine Rechnung im Inland ausstellst:
- Ist eine Steuernummer angegeben? Dann brauchst du die Umsatzsteuer-ID nicht.
- Fehlt auch die Steuernummer, musst du mindestens eine der beiden Nummern angeben. Hierfür musst du die Rechnung entweder korrigieren oder eine Stornorechnung erstellen.
Wenn du eine Rechnung für eine innergemeinschaftliche Lieferung in der EU ausstellst:
- Ist eine Steuernummer angegeben? Dies reicht bei innergemeinschaftlichen Lieferungen innerhalb der EU leider nicht aus, du brauchst dafür eine Umsatzsteuer-ID.
- Wenn die Umsatzsteuer-ID fehlt, musst du die Rechnung entweder korrigieren oder eine Stornorechnung erstellen.
Leicht zusammengefasst sind die Regelungen und Pflichtangaben nochmals in folgender Tabellen:
*bei innergemeinschaftlicher Lieferung
Nun kannst du ganz einfach die folgenden Szenarien durchgehen, um zu wissen was du machen musst:
*bei innergemeinschaftlicher Lieferung
Ob du eine Rechnungskorrektur vornehmen oder eine Stornorechnung ausstellen musst, kommt darauf an, ob die Rechnung bereits verbucht wurde oder nicht:
- Bei einer bereits verbuchten Rechnung musst du eine Stornorechnung ausstellen. Mehr dazu in unserem Ratgeber zur Stornorechnung.
- Bei einer noch nicht verbuchten Rechnung reicht eine Rechnungskorrektur aus. Mehr dazu in unserem Ratgeber zur Rechnungskorrektur.
Dort sollte deine Steuer-ID auf deiner Rechnung stehen
Da die Steuer-ID eine persönliche Information ist, sollte sie nicht auf der Rechnung aufgeführt werden. Mithilfe der Steuer-ID können nämlich unter Umständen persönliche Informationen beim Finanzamt abgefragt werden.
Außerdem gibt es nach UStG nur die Pflicht, entweder die Steuernummer oder die Umsatzsteuer-ID auf der Rechnung zu vermerken. Auf die Steuernummer kannst du nur bei Kleinbetragsrechnungen bis 400 Euro verzichten.
Das musst du tun, wenn deine Steuer-ID auf deiner Rechnung fehlt
In diesem Fall musst du nichts tun, denn deine Steuer-ID sollte ohnehin nicht auf der Rechnung erscheinen.
Für Rechnungen, die du Leistungsempfängern oder Leistungsempfängerinnen in Österreich stellst, ist allerdings deine Steuernummer eine Pflichtangabe auf der Rechnung, außer bei einer Kleinbetragsrechnung. Für Rechnungen an Geschäftspartner und Geschäftspartnerinnen im EU-Ausland brauchst du die von den Finanzbehörden vorgeschriebene Umsatzsteuernummer, denn es gilt die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers.