Wenn du deine EU-OSS-Meldung einreichst, musst du natürlich auch die Abgabefrist einhalten – sogar dann, wenn du mal keine Umsätze erzielst. In diesem Beitrag findest du alles Wissenswerte zu den Fristen für deine EU-OSS-Meldung. So erfährst du beispielsweise, was passiert, wenn du die Abgabefrist für deine Meldung einmal verpasst – und ob es eine Fristverlängerung gibt. Zudem bekommst du viele nützliche Tipps.
Die wichtigsten Fristen für die EU-OSS-Meldung im Überblick
In Verbindung mit deiner OSS-Meldung gibt für dich es zwei wichtige Fristen zu beachten:
- Die Abgabefrist für deine Meldung
- Die Zahlungsfrist für deine per EU-OSS gemeldete Steuer.
Abgabefristen für deine EU-OSS-Meldung
Der Besteuerungszeitraum für deine EU-OSS-Meldung ist das Kalendervierteljahr. Grundsätzlich musst du deine Meldung immer bis zum Ende des Monats abgeben, der auf den Ablauf des jeweiligen Quartals folgt.
Daraus ergeben sich für deine EU-OSS-Meldungen konkret folgende Abgabefristen:
Wichtig: Wenn du dich einmal für das EU-OSS-Verfahren angemeldet hast, musst du für jedes Kalendervierteljahr eine EU-OSS-Meldung abgeben. Die gilt selbst dann, wenn du gar keine Umsätze gemacht hast. In diesem Fall steht eine sogenannte Nullmeldung an – also eine Meldung über deine Umsätze in Höhe von null Euro.
Zahlungsfristen für die über das EU-OSS gemeldete Steuer
Wenn du deine EU-OSS-Meldung beim Bundesministeriums für Finanzen (BMF) abgibst, wird auch die Zahlung für deine gemeldete Steuer fällig. Die Zahlungsfrist endet 30 Tage nach Ablauf des Meldezeitraums.
Das Bundesministerium für Finanzen ist als zentrale Anlaufstelle beim EU-OSS-Verfahren auch deine einzige Zahlungsstelle. Bedeutet: Das BZSt verteilt deine zu zahlenden Steuern direkt an die Steuerbehörden der jeweiligen EU-Länder. So musst du deine anfallende Umsatzsteuer nicht gestückelt an die einzelnen Steuerbehörden der verschiedenen EU-Länder zahlen.
Gut zu wissen: Für deine EU-OSS-Meldung kommt es nicht nur auf die Fristen für die Abgabe und Zahlung an. Die unterschiedlichen Steuersätze spielen ebenso eine Rolle. Konkret geht es hierbei um den Umsatzsteuersatz. Dieser liegt in Österreich je nach Leistung bei 10 % oder 20 %. Für andere EU-Ländergelten hingegen häufig andere Steuersätze, die du dann bei deiner EU-OSS-Meldung berücksichtigen musst.
Auch bei der Rechnungsstellung spielen Steuersätze eine wichtige Rolle. Wie du eine Rechnung an deine Kunden in der EU stellen musst, erfährst du im Beitrag „Rechnung ins EU-Ausland stellen“.
Nicht verwechseln: EU-OSS und IOSS
Neben dem EU-OSS-Verfahren gibt es das dem One-Stop-Shop ähnliche Import-One-Stop-Shop (kurz IOSS).
Das IOSS-Verfahren ist für dich als Unternehmer relevant, wenn du auf folgende Arten in anderen EU-Ländern Umsätze mit einem Sachwert von höchstens 150 Euro erzielst:
- Du führst Waren aus einem Drittland ein und verkaufst diese an Privatkunden.
- Du stellst eine elektronische Schnittstelle bereit, die die Lieferung bestimmter Waren an Endverbraucher unterstützt. Konkret geht es dabei um Waren, die aus einem Drittland eingeführt wurden.
Wichtig: Die Abgabefristen für EU-OSS und IOSS unterscheiden sich!
Zwar musst du beide Meldungen bis Ende des Monats abgeben, der auf den Ablauf des jeweiligen Besteuerungszeitraums folgt. Allerdings unterscheidet sich der Zeitraum für die Besteuerung. Eine IOSS-Meldung gibst du monatlich ab. Die EU-OSS-Meldung musst du hingegen nur jedes Kalendervierteljahr einreichen.
Abgabefrist der EU-OSS-Meldung verpasst – Diese Konsequenzen gibt es
Wenn du deine EU-OSS-Steuerschuld nicht oder nur teilweise begleichst, bekommst du vom BMF etwa 10 Tage nach Fristende eine elektronische Mahnung. Dann hast du nochmals 10 Tage Zeit, um die offene Summe zu begleichen.
Meldest bzw. zahlst du öfter nicht fristgerecht, so gilt dies als wiederholter Verstoß. Dann kann es passieren, dass du komplett vom EU-OSS-Verfahren ausgeschlossen wirst. In diesem Fall müsstest du dich in jedem EU-Land, in das du Eu-OSS-relevante Fernverkäufe etc. tätigst, einzeln registrieren. Natürlich gilt dies erst, sobald du die entsprechende Lieferschwelle überschreitest.
Damit ist es jedoch noch nicht vorbei: Grundsätzlich musst du bei verspäteter Abgabe deiner EU-OSS-Meldung auch mit Geldstrafen rechnen.
Zusammenfassung zu den Fristen für die OSS-Meldung
Hier für dich zusammengefasst nochmal die wichtigsten Fakten zu den Fristen für die Abgabe deiner EU-OSS-Meldung auf einen Blick:
- Wenn du an der Sonderregelung zum EU-OSS-Verfahren teilnimmst, solltest du auch immer die Frist für die Abgabe deiner EU-OSS-Meldung im Blick haben.
- Abgabefrist für deine EU-OSS-Meldung ist der letzte Tag des Monats, der auf den Besteuerungszeitraum (Kalendervierteljahr) folgt. Details zur Frist für die Abgabe deiner EU-OSS-Meldung findest du hier.
- Wenn du dich einmal zum EU-OSS-Verfahren angemeldet hast, musst du jedes Kalendervierteljahr eine Meldung abgeben – auch, wenn du keine Umsätze machst (Nullmeldung).
Häufig gestellte Fragen zu den Fristen für die EU-OSS-Meldung
Hier kommen für dich die Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Abgabefrist der EU-OSS-Meldung: