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Die gute Nachricht: Generell besteht keine Pflicht, ein Fahrtenbuch zu führen. Anders sieht es aus, wenn eine Fahrtenbuchauflage im Rahmen eines Strafverfahrens nach einem Verkehrsverstoß angeordnet wird. In diesem Fall bist du tatsächlich verpflichtet, ein Fahrtenbuch zu führen und hast eine Fahrtenbuchpflicht.
Ein Fahrtenbuch für das Finanzamt ist grundsätzlich freiwillig und kann steuerliche Vorteile bieten. Wir klären das hier auf.
Wer ist verpflichtet ein Fahrtenbuch zu führen?
Im Allgemeinen gilt: Eine Fahrtenbuchauflage ist eine Maßnahme der Behörden, wenn der Fahrer eines Fahrzeugs nach einer Verkehrsordnungswidrigkeit nicht ermittelt werden konnte. Die Rechtsgrundlage dafür ist Anlage 7 Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung 1967. Die Auflage, ein Fahrtenbuch zu führen, kann nur an den Fahrzeughalter gerichtet werden.
Die drohende Pflicht eines Fahrtenbuchs führt dazu, dass der eine oder andere Autofahrer die Ordnungswidrigkeit lieber zugibt, anstatt zu behaupten: "Ich habe gar keine Ahnung, wer an diesem Tag das Auto gefahren hat!" Zwar entgeht man dann möglicherweise einem Urteil mit Bußgeld, muss aber ein Fahrtenbuch führen.
Das Fehlen oder die unzureichende Führung des Fahrtenbuchs wird mit einem Bußgeld von bis zu 600 Euro bestraft, ebenso wie eine verspätete Abgabe bei der Behörde. Das Missachten der Auflage, ein Fahrtenbuch zu führen, führt normalerweise nicht zu einem Fahrverbot oder Punkten in Flensburg
Bei weiteren Verstößen während der Dauer der Auflage, ein Fahrtenbuch zu führen, droht eine Verlängerung auf bis zu zwei Jahre und eine zusätzliche Geldstrafe von bis zu 600 Euro pro Verstoß. Eine Gebühr von bis zu 600 Euro wird auch für die Anordnung, ein Fahrtenbuch zu führen, erhoben.
Fahrtenbuch Pflicht für das Finanzamt
Davon streng zu unterscheiden ist die Pflicht eines Fahrtenbuchs für das Finanzamt, die man selbst als Alternative zur 1-Prozent-Regelung für die Versteuerung von Privatfahrten mit einem Dienstwagens wählen kann.Anstatt den Privatanteil basierend auf den Listenpreis des Kfz pauschal als geldwerter Vorteil zu versteuern, wird eine genaue Aufzeichnung aller Fahrten mit jeweiligem Reisezweck gemacht. Mehr dazu gibt es im Artikel Fahrtenbuchmethode.
Pflichtangaben im Fahrtenbuch
Zu unterscheiden ist, warum das Fahrtenbuch geführt wurde:
Angeordnet nach StVZO
Für das Finanzamt
Der Fahrzeughalter oder sein Beauftragter hat in dem Fahrtenbuch für ein bestimmtes Fahrzeug und für jede einzelne Fahrt vor deren Beginn mit Unterschrift handschriftlich einzutragen:
Name, Vorname und Anschrift des Fahrzeugführers,
amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs,
Fahrtbeginn (Datum und Uhrzeit und
Ende der Fahrt mit Datum und Uhrzeit.
Der Fahrzeughalter oder sein Beauftragter hat in dem Fahrtenbuch für ein bestimmtes Fahrzeug und für jede einzelne Dienstfahrt folgendes zu erfassen:
Datum und Uhrzeit der Fahrt
Abfahrtsort und Zielort
Kilometerstand bei Abfahrt und Ankunft
Zweck der Fahrt (privat oder dienstlich oder Weg zur Arbeit)
Gesamtkilometer der Fahrt
Fahrstrecke
Tipp: Kostenlose Fahrtenbuch Vorlage nutzen
Du nutzt als Selbstständiger deinen Dienstwagen selten für private Fahrten? Dann kann sich das Führen eines Fahrtenbuches steuerlich für dich lohnen! Informiere dich darüber in unsere Ratgeber zum Fahrtenbuch für Selbstständige und nutze einfach unsere kostenlose Fahrtenbuch Vorlage - mit allen wichtigen Angaben und Platzhaltern!
Wie lange ist man verpflichtet das Fahrtenbuch zu führen?
Angeordnet nach StVZO
Für das Finanzamt
Die Dauer der Fahrtenbuchauflage hängt vom Einzelfall ab. Je schwerwiegender der Verkehrsverstoß, desto länger ist das Führen eines Fahrtenbuchs Pflicht.
Der Fahrzeughalter hat das Fahrtenbuch auf Verlangen jederzeit an dem von der anordnenden Stelle festgelegten Ort zur Prüfung auszuhändigen und es sieben Jahre nach Ablauf der Zeit, für die es geführt werden muss, aufzubewahren
Wer freiwillig ein Fahrtenbuch führt, um so den Anteil von Privatfahrten mit dem Firmenwagen nachzuweisen, ist daran ein Kalenderjahr lang gebunden.
Das bedeutet: Der Wechsel ist zu Beginn eines Kalenderjahres möglich, der Wechsel zurück zur prozentualen Regelung mit Beginn des Folgejahres. Unterjährig ist der Wechsel möglich, wenn das Firmenfahrzeug sich ändert
Häufig gestellte Fragen zum Thema
Wann ist es Pflicht ein Fahrtenbuch zu führen?
Generell nur dann, wenn es nach § 31a der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) angeordnet wurde. Außerdem ist es Pflicht, wenn man sich für das Finanzamt für das Fahrtenbuch entschieden hat, um die private Nutzung von privaten Fahrten nachzuweisen. Ansonsten wird die 1-Prozent-Regelung angewendet.
Wer muss ein Fahrtenbuch führen?
Nach StVZO der Fahrzeughalter oder sein Beauftragter, fürs Finanzamt der Nutzer des Firmenwagens.
Ist ein Fahrtenbuch für ein Firmenfahrzeug Pflicht?
Nein, nur wenn dies als Alternative zur 1-Prozent-Regelung gewählt wurde.
Welche Angaben dürfen im Fahrtenbuch nicht fehlen?
Angeordnet nach StVZO:
Der Fahrzeughalter oder sein Beauftragter hat in dem Fahrtenbuch für ein bestimmtes Fahrzeug und für jede einzelne Fahrt vor deren Beginn mit Unterschrift handschriftlich einzutragen:
- Name, Vorname und Anschrift des Fahrzeugführers,
- amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs,
- Datum und Uhrzeit des Beginns der Fahrt und
- nach Fahrtende unverzüglich mit Datum und Uhrzeit.
Für das Finanzamt:
- Datum und Uhrzeit der Fahrt
- Abfahrtsort und Zielort
- Kilometerstand bei Abfahrt und Ankunft
- Zweck der Fahrt (privat oder dienstlich oder Weg zur Arbeit)