Die Grundlagen für eine Auftragsbestätigung ist in den meisten Fällen ein Angebot. Es bezieht sich auf die Lieferung von Waren oder auf die Erbringung von Dienstleistungen.
Der Kunde kann alle oder nur einzelne Punkte eines Angebotes als Auftrag erteilen. Nach der Auftragserteilung erstellt der Lieferant der Waren oder der Erbringer der Leistungen eine Auftragsbestätigung für den Kunden. Wie diese aussieht und wann du sie brauchst, erfährst du in diesem Beitrag.
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Was eine Auftragsbestätigung ist
Eine Auftragsbestätigung ist die Willenserklärung eines Auftragnehmers (Unternehmen) über die Annahme eines bereits verhandelten Angebots. Einfach erklärt: Sie teilt dem Kunden die Annahme des Auftrags mit.
Nimmt der Kunde das Angebot an, erteilt er einen Auftrag. Damit er weiß, dass der Auftrag ausgeführt wird, erstellt das Unternehmen eine entsprechende Bestätigung der Auftragsannahme, die rechtlich bindend ist.
Inhalt der Auftragsbestätigung
Wichtige Angaben in einer Auftragsbestätigung sind:
- Anschrift beider Parteien
- Aktuelles Datum
- Auftragsnummer oder Kundennummer
- Leistung bzw. Bestellmenge
- Preis sowie Umsatzsteuer
- Lieferzeit oder geplanter Termin
- Zahlungsbedingungen
- Gerichtsstand
- Eigentumsvorbehalt
Du kannst auch einfach ein Auftragsbestätigung Muster individuell anpassen.
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Wann eine Auftragsbestätigung notwendig ist
Ein Angebot ist in vielen Fällen die Grundlage für einen Auftrag. Daher erstellen viele Unternehmen keine Auftragsbestätigung, sondern sie senden das Angebot oder die Bestellung mit einem Bestätigungsvermerk an den Kunden zurück.
In einigen Fällen ist die schriftliche Bestätigung eines Auftrags jedoch zwingend erforderlich:
- Bei abgeänderter Bestellung
- bei verspäteter Bestellung
- bei Bestellung seitens Kunden (ohne Erhalt eines Angebots)
- bei Annahme eines freibleibendes Angebots
Eine schriftliche Auftragsbestätigung macht auch Sinn, wenn ein Kunde das erste Mal bestellt. So können Missverständnisse ausgeschlossen werden.
Auftragsbestätigung als Willenserklärung
Eine Auftragsbestätigung ist eine Willenserklärung, die zumeist in schriftlicher Form erfolgt. Die Bestätigung eines Auftrags kann vom Angebot abweichen, doch gilt sie dann nicht als Annahme des Vertrages, sondern als Ablehnung. In diesem Fall ist ein neues Angebot zu verhandeln.
Im Handelsverkehr gibt es irrtümlich den Glauben, dass Schweigen seitens der Kaufleute Zustimmung bedeutet. Dies trifft nicht in jedem Fall zu, denn Schweigen kommt keiner Willenserklärung im positiven Sinne nach.
Folgende Ausnahmen gelten bzw. in diesen Fällen gilt eine andere Form der Auftragsbestätigung: