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Aufhebungsvertrag – Das musst du unbedingt beachten!

Aufhebungsvertrag – Das musst du unbedingt beachten!

geprüft durch
Aktualisiert am
05
.
09
.
2024

Du hast das perfekte Job-Angebot, das du so früh wie möglich aufnehmen möchtest oder dein Chef muss dir wegen Umstrukturierung vorzeitig kündigen? Beide Seiten stehen dann vor der Frage: Wie funktioniert das am einfachsten, ohne lange Kündigungsfristen einhalten zu müssen? Dann gibt es die Möglichkeit, einen Aufhebungsvertrag zu vereinbaren. Allerdings sollten sich Arbeitnehmer, wie auch Arbeitgeber vorher genau informieren, welche Vor- und Nachteile dieser Vertrag hat. Denn einmal unterschrieben, ist er schwer, ihn wieder rückgängig zu machen.

Aufhebungsvertrag – Das musst du unbedingt beachten!
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Aufhebungsvertrag – Das musst du unbedingt beachten!

Definition: Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Bei einem Aufhebungsvertrag handelt es sich um das Einverständnis, zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, ein bestehendes Arbeitsverhältnis frühzeitig zu beenden. Entgegen der Kündigung müssen beide Parteien dem Aufhebungsvertrag zustimmen. Zudem gilt es, diesen Vertrag immer in schriftlicher Form zu schließen. Im Arbeitsrecht ist der Aufhebungsvertrag gleichbedeutend mit dem Auflösungsvertrag.

Warum bekommst du einen Aufhebungsvertrag?

Meist ist der Aufhebungsvertrag die Lösung, um die Vorschriften zum Kündigungsschutz zu umgehen. Denn, wenn der Arbeitgeber die Kündigung ausspricht, geht das nicht ohne stichhaltige Gründe, wie zum Beispiel Pflichtverstöße. Geht der Arbeitnehmer zum Arbeitsgericht, weil er die Kündigung für unzulässig hält, kann es zu Unsicherheiten kommen, ob diese Kündigung auch tatsächlich durchgesetzt werden kann. Ebenso verhält es sich mit Kündigungen, die betriebsbedingt sind. Auch hier muss das Kündigungsschutzgesetz genauestens beachtet werden. Um eventuellen Schwierigkeiten aus dem Weg zu gehen, wählen Arbeitgeber gern den Aufhebungsvertrag.

Es gibt allerdings auch die positiven Fälle, wo beiden Parteien der Aufhebungsvertrag zugute kommt. Wie zum Beispiel schon genannt, der frühzeitige Jobwechsel.

Inhalt Aufhebungsvertrag: Was gehört hier rein?

Wie bereits erwähnt, gibt es keine klaren Vorgaben, wie ein Aufhebungsvertrag aussehen muss. Dennoch, damit du auf der sicheren Seite bist und es am Ende kein böses Erwachen gibt, sollten folgende Punkte beachtet werden:

     
  • Beendigungszeitpunkt
  •  
  • Kündigungsfrist
  •  
  • Abfindung
  •  
  • Firmenwagen
  •  
  • Arbeitszeugnis
  •  
  • Vergütung
  •  
  • Werkwohnung
  •  
  • Freistellung
  •  
  • Übergabe

Formulierung

Um dir zu zeigen, wie man sich in so einer Vereinbarung korrekt ausdrückt, haben wir hier ein paar Formulierungsbeispiele:

Zeitpunkt der Beendigung: Die Parteien sind sich darüber einig, dass das Arbeitsverhältnis zum 15.09.2019 endet.

Abfindung: Der Arbeitnehmer erhält eine Abfindung in Höhe von 2.500 Euro. (Bei einer Abfindung gelten als Faustformel 50 Prozent des Bruttomonatsgehalts pro Beschäftigungsjahr. Allerdings ist die Abfindung zu versteuern).

Beendigungsgrund: Aus betriebsbedingten Gründen erfolgt die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Eine Weiterbeschäftigung in einer anderen Abteilung ist nicht möglich. (Diese Art der Formulierung ist wichtig, um eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld zu vermeiden.

Hinweis:

Solltest du einen Aufhebungsvertrag erhalten, solltest du auch die Formulierungen in deinem Arbeitszeugnis überprüfen! Denn diese sagen weitaus mehr aus, als es den Anschein hat.

Was musst du als Arbeitnehmer unbedingt beachten?

Einen Arbeitsplatz aufzugeben oder zu verlieren, ist ein gewichtiger Schritt. Darum ist es äußerst wichtig, dass du darauf achtest, dass der Aufhebungsvertrag vom Arbeitnehmer bestimmte Punkte beinhaltet, damit es zum Beispiel nicht zu einer Sperre durch das Arbeitsamt kommt. Auf diese Punkte musst du besonders achten:

     
  • Bestenfalls enthält der Vertrag keinen Grund für die Aufhebung. Sollte dennoch einer drin stehen, dann prüfe genau, dass die richtigen Angaben enthalten sind.
  •  
  • Gern wird eine Abfindung angeboten, um den Aufhebungsvertrag schmackhafter zu machen. Informiere dich erst, ob eine Sperre beim Arbeitslosengeld droht und ob die Abfindung den finanziellen Nachteil ausgleichen kann.
  •  
  • Es gelten für den Arbeitnehmer Aufklärungspflichten. Hält er dies nicht ein, besteht die Möglichkeit, den Vertrag anzufechten.
  •  
  • Dir sollte klar sein, dass du bei einem Aufhebungsvertrag nicht von dem Kündigungsschutz profitierst.
  •  
  • Auch wenn du unter dem Sonderkündigungsschutz stehst, zum Beispiel als Mitglied des Betriebsrates oder durch Schwangerschaft, ist ein Aufhebungsvertrag rechtens.
  •  
  • Ist ein Betriebsrat im Unternehmen vorhanden, muss dieser nicht, wie bei einer Kündigung, vor Abschluss des Vertrages angehört werden.

Hinweis

Informiere dich, bevor du einen Aufhebungsvertrag unterschreibst, über deine Rechte und lass ihn von einem Anwalt prüfen. Außerdem solltest du dir ausreichend Bedenkzeit nehmen und dich nicht von deinem Arbeitgeber unter Druck setzen lassen. Ganz wichtig ist, wie in jedem anderen Vertrag auch, lies immer das Kleingedruckte.

Wann ist ein Aufhebungsvertrag wirksam?

Grundsätzlich steht es dir frei, wie du den Vertrag gestaltest. Dennoch gibt es einige Voraussetzungen, die zu erfüllen sind, damit der Aufhebungsvertrag wirksam ist. Das eine ist die Schriftform. Der Aufhebungsvertrag ist von beiden Parteien zu unterschreiben. Dies ist auch in § 623 im BGB festgelegt. Auf Seiten des Arbeitgebers gibt es die Möglichkeit, dass ein Mitarbeiter der Personalabteilung oder ein Prokurist die Unterschrift leistet.

Aufhebungsverträge per E-Mail oder Fax sind definitiv nicht wirksam. Gleiches gilt, wenn die Aufhebung des Arbeitsverhältnisses mündlich ausgesprochen wird. Der nächste Punkt ist die Überrumpelung. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, eine Bedenkzeit einzuräumen. Auf gar keinen Fall darf er zur sofortigen Unterzeichnung drängen. Ist dies der Fall, gilt der Aufhebungsvertrag als unwirksam.

Als letztes gibt es das gesetzliche Verbot. In § 613a Abs. 4 des BGB ist festgelegt, dass eine Kündigung wegen eines Betriebsübergangs rechtlich nicht zulässig ist. Wenn der Arbeitgeber aber versucht, dieses Verbot zu umgehen, indem er einen Aufhebungsvertrag schließt, ist dieser unter Umständen nicht wirksam.

Tipp

Erhältst du nach einen Betriebsübergang das Angebot zu einem Aufhebungsvertrag, ist es sinnvoll zu einem Anwalt zu gehen. Vorzugsweise sollte es sich hier um einen Fachanwalt für Arbeitsrecht handeln.

Aufhebungsvertrag Muster

Du hast keine Zeit einen Vertrag aufzustellen oder bist dir unsicher bezüglich den Inhalten? Solch ein Vertrag kann für beide Parteien sehr verwirrend sein. Um Missverständnissen vorzubeugen und etwaige Fehler zu vermeiden, kannst du auch eine Vorlage verwenden. Dies hilft bei der korrekten Absicherung. Im Internet findest du viele kostenlose Muster eines Aufhebungsvertrages zum Herunterladen. Diese kannst du nach deinen Wünschen anpassen, falls du Ergänzungen hast.

Hast du ein Recht auf einen Aufhebungsvertrag?

Generell gilt, niemand hat ein Recht auf einen Aufhebungsvertrag. Wenn der Arbeitgeber sich weigert, mit dir einen Aufhebungsvertrag zu schließen, kannst du ihn nicht dazu zwingen.

Ist ein rückwirkender Aufhebungsvertrag gültig?

Um einen Aufhebungsvertrag rückwirkend auszustellen, muss das Arbeitsverhältnis schon außer Vollzug gesetzt werden. Ausnahmsweise kann für diesen Zeitraum auch ein rückwirkender Vertrag gültig gemacht werden.

Kann ein Aufhebungsvertrag rückgängig gemacht werden?

Es gibt durchaus Möglichkeiten, einen Aufhebungsvertrag rückgängig zu machen. Allerdings sind diese an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, welche wir dir folgend aufzeigen:

Anfechten

Den Vertrag anfechten kannst du nur, wenn der Vertrag aus bestimmten Gründen geschlossen wurde:

     
  • Irrtum
  •  
  • widerrechtliche Drohung
  •  
  • arglistige Täuschung.

Widerruf

Wenn auf das Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag angewendet wird, besteht die Möglichkeit, das in dem Tarifvertrag ein Widerrufsrecht bei Aufhebungsverträgen verankert ist.

Rücktritt

Von dem Vertrag zurücktreten kannst du zum Beispiel, wenn die Aufhebung aufgrund einer Betriebsschließung erfolgen soll, diese aber doch nicht stattfindet oder wenn der Arbeitgeber der vereinbarten Auszahlung der Abfindung nicht nachkommt. Allerdings musst du hierbei beachten, dass du vor dem Rücktritt eine Frist zur Zahlung setzen musst.

Wo ist der Aufhebungsvertrag gesetzlich geregelt?

Eine gesetzliche Regelung zum Aufhebungsvertrag findest du nicht im Arbeitsrecht. Allerdings gibt es gesetzliche Vorschriften, die du auf den Aufhebungsvertrag anwenden kannst. Zum Beispiel besagt eine dieser Vorschriften, dass eine Schriftformerfordernis einzuhalten ist. Dies ist zu finden in § 623 in Verbindung mit § 126 Absatz 2 im BGB. Und zwar steht hier, dass nach § 623 BGB ein Aufhebungsvertrag, welcher sich auf die Kündigung des Arbeitsverhältnisses bezieht, in schriftlicher Form erfolgen muss. Weiter steht in § 126 Absatz 2 BGB das eine Wirksamkeit nur zu entfalten gilt, wenn beide Parteien auf derselben Urkunde unterschreiben.

Aufklärungspflicht des Arbeitgebers

Kommt ein Aufhebungsvertrag zustande, ist der Arbeitgeber zur Aufklärung verpflichtet. Diese Pflicht besteht, weil dir als Arbeitnehmer nach Abschluss dieses Vertrages eventuell Nachteile entstehen können. Und über diese musst du genauestens informiert sein. Hierbei kann es sich zum Beispiel um Einbußen bei einer arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersvorsorge handeln. Denn für so eine Zusatzversorgung gelten in der Regel Zugehörigkeitsfristen. Wenn diese nicht eingehalten werden, ist mit Abzügen für die späteren Bezüge zu rechnen.

Wichtig:

Weist dein Arbeitgeber dich nicht auf diese Risiken hin, hast du gegebenenfalls die Möglichkeit, Schadensersatz zu verlangen.

Abfindung Aufhebungsvertrag: Das solltest du wissen!

Kommt es vonseiten deines Arbeitgeber zu einem Aufhebungsvertrag und dieser soll dazu zügig erfolgen, hast du eventuell die Chance auf eine Abfindung. Wie hoch diese ist, ist nicht gesetzlich geregelt, sollte allerdings angemessen sein. Dies bedeutet in der Regel ein Halbes bis ein Ganzes Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Was genau bei dem Thema Abfindung zu beachten ist und wie die Berechnung erfolgt, findest du in § 1a im Kündigungsschutzgesetz.

Betriebsbedingte Kündigung § 1a Abs. 2 KSchG

In diesem Paragrafen steht ganz klar, dass sich die Höhe einer Abfindung auf 0,5 Monatsverdienste für jedes Beschäftigungsjahr beläuft. Wenn die Dauer zu ermitteln ist, gilt es einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten als ganzes Jahr aufzurunden.

Steuerliche Auswirkung

Erhältst du bei einem Aufhebungsvertrag eine Abfindung, kann es dazu kommen, dass dein Jahresbruttoverdienst deutlich steigt. Dies hat zufolge, dass du in die nächsthöhere Stufe des Steuersatzes rutschst. Es gibt aber die Möglichkeit der Fünftelregelung. Diese Regelung wurde gerade wegen der Problematik bei Abfindungszahlungen eingeführt und sorgt dafür, dass bei Abfindungen ein ermäßigter Steuersatz berechnet wird. Je geringer dein Jahresbrutto ist, umso mehr kommt dir die Fünftelregelung zugute.

Von dieser Regelung kannst du allerdings nur profitieren, wenn du einen entsprechenden Antrag stellst.

Welche Vorteile und Nachteile hat ein Aufhebungsvertrag?

Wie jeder andere Vertrag hat auch der Aufhebungsvertrag seine Vorteile und Nachteile. Welche Vor- und Nachteile, zum einen für den Arbeitnehmer und zum anderen für den Arbeitgeber, bestehen, zeigen wir dir nachstehend auf.

Vor- und Nachteile Arbeitgeber

Vorteile Arbeitgeber Nachteile Arbeitgeber
Der Betriebsrat muss nicht angehört werden. Zahlung einer beträchtlichen Abfindung an den Arbeitnehmer.
Es gelten keine gesetzlichen Kündigungsfristen. Bei Vereinbarung eines nachträglichen Wettbewerbverbots Zahlung einer Entschädigung für die Karenzzeit.
Da keine offizielle Kündigung stattfindet, entgeht der Arbeitgeber einem eventuellen Kündigungsschutzverfahren.
Arbeitsverhältnisse, welche einem besonderen Kündigungsschutz unterliegen, dürfen ohne Zustimmung einer Behörde beendet werden.

Vor- und Nachteile Arbeitnehmer

Vorteile Arbeitnehmer Nachteile Arbeitnehmer
Steht ein Jobwechsel an, kannst du das Arbeitsverhältnis früher beenden. Aussetzen des Arbeitslosengeldes für eine bestimmte Zeit, weil eine Abfindung gezahlt wurde. Diese wird dann mit dem Arbeitslosengeld verrechnet.
Vertragsinhalte, wie zum Beispiel die Regelung eines Zeugnisses oder der Umgang mit dem Resturlaub, dürfen frei verhandelt werden. Sperre durch das Arbeitsamt für mindestens 12 Wochen, weil das Arbeitsverhältnis freiwillig beendet wurde.
Drängt der Arbeitgeber auf einen zügigen Aufhebungsvertrag, kannst du eventuell eine höhere Abfindung aushandeln.

Es ist nicht nur wichtig für dich, zu wissen, was bei einem Aufhebungsvertrag zu beachten ist. Weiter geht es mit der Frage, was ist danach? Zum Beispiel, wenn du arbeitslos bist. Bekommst du direkt im Anschluss Arbeitslosengeld? Oder gibt es eine Sperrzeit? Dies sind viele Fragen, die du für dich im Vorfeld klären musst – bevor du den Vertrag unterschreibst.

Was ist bezüglich des Arbeitslosengeldes zu beachten?

Warum eine Sperrzeit?

Es gibt eine allgemeine Regel, dass eine Sperrzeit auf den Anspruch von Arbeitslosengeld gelegt wird, wenn der Arbeitnehmer, ohne einen wichtigen Grund, versicherungswidriges Verhalten aufzeigt. Diese Regel findet sich in § 159 Absatz 1 Drittes Buch im Sozialgesetzbuch. Das heißt, er vollzieht eine grundlose Ablehnung eines Arbeitsangebotes oder löst ein Arbeitsverhältnis auf. Aus diesem Grund verhängt die Arbeitsagentur eine Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe. Das gilt auch, wenn der Aufhebungsvertrag vonseiten des Arbeitgebers kommt. Denn der Arbeitnehmer hat dem Vertrag, durch seine Unterschrift, zugestimmt und somit das Arbeitsverhältnis aufgelöst.

Dauer der Sperrzeit

In der Regel liegt die Sperrzeit bei 12 Wochen. Allerdings muss hier aufgepasst werden. Denn wenn der Anspruch auf Arbeitslosengeld mehr als 12 Monate beträgt, dann kommt es zu einer Verminderung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld um ein Viertel der gesamten Anspruchsdauer.

Beispiel

Ein Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf 24 Monate Arbeitslosengeld. Durch den Aufhebungsvertrag greift § 159 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1, Absatz 3 Satz 1 SGB III. Somit kommt es zu einer Sperrzeit von 12 Wochen. Hiernach tritt § 148 Absatz 1 Nr. 4 SGB III in Kraft, welcher besagt, dass sich die Gesamtdauer des Arbeitslosengeldes um sechs Monate, beziehungsweise 26 Wochen verkürzt. Somit streicht die Arbeitsagentur zu Beginn des Anspruchs 12 Wochen das Arbeitslosengeld und weitere 14 Wochen zum Ende.

Sperrzeit vermeiden

Es gibt zwei Möglichkeiten, die Sperrzeit zu vermeiden.

     
  1. Es wird eine Klausel in dem Aufhebungsvertrag aufgenommen, welche den Arbeitgeber verpflichtet, die finanziellen Nachteile, die durch eine Sperrzeit entstehen, auszugleichen. Wichtig hierbei ist, dass die Klausel sehr konkret ausgestaltet ist. Der finanzielle Ausgleich sollte auf eine bestimmte Summe festgelegt werden. und zwar in Form einer Höheren Abfindung. Des Weiteren sollte eine Klausel bestehen, die festlegt, dass gegen einen Sperrzeitbescheid kein Widerspruch eingelegt werden kann.
  2.  
  3. Arbeitnehmer und Arbeitgeber einigen sich auf eine Kündigung und verzichten auf den Aufhebungsvertrag. Erhebt der Arbeitnehmer dann eine Kündigungsschutzklage und beide Parteien einigen sich in einem Vergleich, ist eine Sperrzeit ausgeschlossen. dies ist auch unabhängig von der Abfindung, die der Arbeitnehmer erhält.

Was musst du noch zum Aufhebungsvertrag wissen?

Dieses Thema ist so komplex, dass man vermutlich ein Buch darüber schreiben könnte. Um das Ganze überschaubar zu halten, haben wir hier die wichtigsten Punkte, die du noch zum Aufhebungsvertrag wissen solltest.

Aufhebungsvertrag in der Ausbildung: Ist das erlaubt?

Ja, ein Aufhebungsvertrag während der Ausbildung ist rechtens. Sinnvoll ist dieser Vertrag, wenn schon ein neuer Ausbildungsplatz in Aussicht ist. Außerdem können folgende Gründe für eine Aufhebung des Ausbildungsverhältnisses sorgen:

     
  • nicht erfüllte Erwartungen
  •  
  • zu hohe Anforderungen
  •  
  • gesundheitliche Probleme

Ist ein Aufhebungsvertrag während der Probezeit möglich?

Auch während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis aufgehoben werden. Aber es muss ich bei einem Aufhebungsvertrag nicht immer um die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses handeln. Gerade während der Probezeit nutzen viele Arbeitgeber diese Möglichkeit als eine weitere Bewährungschance für den Arbeitnehmer. Denn anstelle einer Kündigung binnen zwei Wochen kommt es zu einer verlängerten Probezeit mit Ablauffrist und anschließender Zusage auf Wiedereinstellung. Vorausgesetzt, der Arbeitnehmer erweist sich dann als geeignet für die Stelle. Diese gibt dem Arbeitnehmer die Möglichkeit, den schlechten Eindruck, den er hinterlassen hat ins Positive umzuwandeln.

Urlaubsanspruch: Was steht dir zu?

Generell steht dir der reguläre Urlaub zu. Allerdings dies dies in dem Aufhebungsvertrag klar festzulegen. Ob der Anspruch zum Beispiel durch Freistellung abgegolten ist oder ausbezahlt werden soll. Kommt eine Auszahlung zustande, sollte ein klares Datum für die Fälligkeit festgelegt werden.

Lohnfortzahlung

Wie verhält es sich mit der Lohnfortzahlung? Auch hier gilt, achte genau darauf, was im Vertrag steht.

Achtung: Erledigungsklausel und Abgeltungserklärung

Bei den Begriffen Erledigungsklausel und Abgeltungserklärung handelt es sich um ein und dasselbe. Eine Abgeltungserklärung besagt, dass alle Ansprüche erledigt und abgegolten sind. Und zwar von beiden Parteien. Ob dies aber immer ein Vorteil ist, ist fraglich. Denn, bestehen vonseiten des Arbeitgebers zum Beispiel noch Ansprüche durch eine Rückzahlungsvereinbarung wegen gewährtem Weihnachtsgeld, sind diese durch die Klausel hinfällig. Ebenso verhält es sich, wenn der Arbeitnehmer zum Beispiel noch Anspruch auf Spesen oder Urlaubsgeld hat. Auch diese Ansprüche verfallen durch die Erledigungsklausel. Allerdings gibt es auch Punkte, die von der Erledigungsklausel unberührt bleiben. Dies sind folgende:

     
  • Anspruch auf Arbeitspapiere
  •  
  • der gesetzliche Urlaubsanspruch
  •  
  • Anspruch auf ein Zeugnis
  •  
  • Anspruch auf Zahlung einer Betriebsrente

Wie lange besteht nach einem Aufhebungsvertrag die Krankenversicherung weiter?

Die Krankenversicherung ist mit sofortiger Wirkung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses erloschen. In der Regel ist der Arbeitnehmer dann durch die Arbeitsagentur versichert. Wenn allerdings eine Sperrzeit festgelegt wird, ist der Arbeitnehmer nicht sofort durch die Arbeitsagentur krankenversichert. Dann beginnt die Versicherung erst ab der 5. Woche der Sperrzeit. Aber was passiert nun mit den ersten vier Wochen der Sperrzeit? Hier kommt es zu der sogenannten Nachversorgungspflicht durch die Krankenkasse. Diese Nachversorgung ist in § 5 Absatz 1 Nr. 2 im SGB V festgelegt und beitragsfrei.

Wichtig:

Während der ersten viier Wochen der Sperrzeit besteht kein Anspruch auf Krankengeld. Es geht lediglich um die ärztliche Versorgung bei Krankheit.

Aufhebungsvertrag vs. Kündigung: Wo liegt der Unterschied?

Um den Unterschied überschaubarer zu machen, haben wir hier eine Tabelle mit den einzelnen Unterschieden.

Kündigung Aufhebungsvertrag
Einseitig motiviert Wird einvernehmlich geschlossen
Es gibt keine vertraglichen Vereinbarungen, weil die Kündigungsfrist gesetzlich geregelt ist. Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann individuell geschlossen werden.
Langwierige Prozesse vor einem Arbeitsgericht. Ist der Vertrag unterschrieben, gilt er. Hier ist gerichtlich wenig auszurichten.

Der Aufhebungsvertrag ist nur schriftlich in Papierform gültig.

Fazit: Checkliste zum Aufhebungsvertrag

     
  1. Das Datum, zu wann das Arbeitsverhältnis beendet werden soll, muss im Aufhebungsvertrag angegeben sein.
  2.  
  3. Die Rückgabe von Firmeneigentum wie Dienstwagen, Firmenhandys, Laptops etc. sollte im Aufhebungsvertrag geregelt sein.
  4.  
  5. Noch ausstehende Ansprüche wie Urlaubsansprüche, Überstundenabgeltung, Sonderzahlungen etc. sollten im Aufhebungsvertrag abgeklärt werden.
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  7. Der Aufhebungsvertrag sollte die Erledigungsklausel enthalten. Diese erklärt, dass mit Abschluss des Vertrags alle gegenseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis abgegolten sind.
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  9. Sind die Konditionen im Aufhebungsvertrag zugunsten des Arbeitnehmers verhandelt worden?
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  11. Ist der Aufhebungsvertrag vom Arbeitgeber unterschrieben? Der Vertrag ist nur mit den Unterschriften beider Parteien gültig.
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  13. Hat der Arbeitnehmer bedacht, dass ihm durch den Aufhebungsvertrag eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld drohen kann?
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