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Wiederbeschaffungswert – So berechnest du ihn für Auto, Diebstahl & Totalschaden?

Wiederbeschaffungswert – So berechnest du ihn für Auto, Diebstahl & Totalschaden?

geprüft durch
Aktualisiert am
14
.
06
.
2024

Was ist der Wiederbeschaffungswert? Generell kommst du überwiegend im Bereich KFZ mit diesem Begriff in Berührung. Im Falle eines Verlustes oder Totalschadens, übernimmt die Autoversicherung (Voll- oder Teilkasko) die Schadenssumme. Dabei handelt es sich um eine Summe, mit der du ein gleichwertiges Fahrzeug kaufen kannst. Diesen Wert beschreibt der Wiederbeschaffungswert. Dem entgegengerechnet werden jedoch der Restwert und die Selbstbeteiligung. Die tatsächliche Summe variiert also, auch aufgrund der bestehenden Preisunterschiede auf dem Gebrauchtwagenmarkt.

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Wiederbeschaffungswert – So berechnest du ihn für Auto, Diebstahl & Totalschaden?

Wiederbeschaffungswert Auto – eine wichtige Kennzahl der Schadensregulierung

Zusammengefasst lässt sich sagen, dass der Wiederbeschaffungswert eines Autos, eine wichtige Berechnungsgröße im Falle eines Schadens darstellt. Dabei geht es zunächst um die Einschätzung, inwieweit sich eine Reparatur nach einem Unfall überhaupt noch lohnt. Der Wert der Wiederbeschaffung eines Fahrzeuges orientiert sich an den Preisen auf dem Gebrauchtwagenmarkt. Es geht also nicht um die regulären Neuwagenpreise, auch wenn das beschädigte Fahrzeug ein Neuwagen war. Wichtig ist, dass das Fahrzeug den Merkmalen entspricht, welche dem Unfallfahrzeug ähnlich sind:

  • Modell
  • Baujahr
  • Kilometerleistung
  • Ausstattung
  • Zustand

Wird das Fahrzeug komplett zerstört (oder würde sich eine Reparatur finanziell nicht mehr lohnen), so spricht man von einem Totalschaden. Auch hier wird der Wiederbeschaffungswert zur Berechnung genutzt, um die Entschädigungssumme zu ermitteln. Gleiches gilt ebenso bei einem Autodiebstahl. Der Zustand des Fahrzeuges am Tag des Unfalls (Schadentag) ist dabei entscheidend. Handelt es sich also um ein Auto, welches bis Dato unfallfrei und scheckheftgepflegt war, so ist dieses natürlich entsprechend mehr wert.

Für wen ist der Wiederbeschaffungswert wichtig?

Vor allem für die KFZ-Versicherung ist diese Kennzahl von großer Bedeutung, da sie schließlich für die Schadensregulierung zuständig ist. Wichtig ist, dass die Besitzer auch wirklich fair entschädigt werden und nicht etwa auf hohen Kosten sitzen bleiben. So ist es der Sinn einer Autoversicherung, dass sich der Autobesitzer im Schadensfall, ein gleichwertiges Fahrzeug als Ersatz kaufen oder dieses reparieren kann. Natürlich kann sich der Versicherte auch dafür entscheiden, mit der Versicherungssumme ein anderes Fahrzeug zu kaufen.

Wertermittlung im Schadensfall

Vor allem wenn es um Gebrauchtwagen geht, so ist die so genannte Wertermittlung nicht immer einfach. Überwiegend dann, wenn es sich um Fahrzeuge handelt, denen keine größeren Gebrauchtwagenangebote vorliegen. Dies kann bei besonderen Ausstattungsvarianten oder Oldtimern der Fall sein. Oder aber, wenn das Modell nur wenig nachgefragt wird und es kaum Vergleichsmöglichkeiten auf dem Markt gibt. Um hier eine faire Einschätzung abgeben zu können, bedarf es eines Gutachters. Dieser hat nun im Detail dafür zu sorgen, den Wiederbeschaffungswert anhand seiner Möglichkeiten zu ermitteln. Und das kann – oft zum Ärger des Versicherten – einige Zeit in Anspruch nehmen. Vor allem, da auch die lokalen Preise für Gebrauchtwagen nicht einheitlich sind und sehr unterschiedlich ausfallen.

Einfacher ist es natürlich, wenn das Unfallauto ein Neuwagen war. Autohersteller legen für diese Fälle so genannte Listenpreise fest. Je nach ausgehandelter Versicherungsbedingungen, kann so der komplette Neupreis des Wagens ausbezahlt werden und der Versicherte kann sich ein ebenso neues Auto kaufen. Von einem Neuwagen im Schadensfall spricht man, wenn das Auto jünger als ein Jahr ist. Dabei spielt die Laufleistung keine Rolle. Allerdings kommt es auch hier auf die Versicherungsgesellschaft an, denn einige von ihnen bieten den Versicherten eine Fristverlängerung an, um ihr Auto längere Zeit als Neuwagen zu führen.

Wie wird der Wiederbeschaffungswert ermittelt?

Unfälle passieren und in den meisten Fällen handelt es sich auch nicht um Totalschäden. Doch auch kleinere Unfälle können hohe Kosten verursachen! Wichtig ist daher, die Versicherung direkt nach dem Unfall zu kontaktieren, um eine Schadensmeldung abzugeben. Im Anschluss wird die Versicherung einen KFZ-Sachverständigen beauftragen. Dieser erstellt nun anhand der vorliegenden Daten ein Schadengutachten. Mit dessen Hilfe kann dann der Wer der Wiederbeschaffung des Fahrzeuges ermittelt werden.

KFZ-Sachverständige – Vorgehen und Beurteilung

Zunächst geht es natürlich darum, die Ausgangsdaten zu notieren. Dabei ist der Sachverständige auf die Angaben des Versicherten angewiesen. Dieser gibt nun die technischen Daten, den Kilometerstand und die Ausstattung an. Diverse Nachweise können an dieser Stelle helfen. Der Gutachter kann im nächsten Schritt den Zustand des Wagens nach dem Unfall erfassen. Wichtig ist ihm dabei, nur diejenigen Schäden zuzuordnen, welche wirklich mit dem Unfall in Verbindung stehen. Vorschäden, welche bereits repariert oder gar ersetzt wurden, sind natürlich einzubeziehen. Dokumentiert wird diese erste Aufnahme oft mit Fotoanlagen.

Nun können der Versicherte und der Gutachter den Reparaturweg festlegen. Kann das Fahrzeug repariert werden, so werden die Reparaturschritte genau angegeben. Meist basieren diese auf den Vorgaben des Herstellers. Bei einem Totalschaden entfällt dieser Schritt.

Wie ermittelst du den Wiederbeschaffungswert?

Gutachter müssen die Kosten und den Schaden richtig einschätzen und beurteilen. Sind diese korrekt ermittelt, so kann die Versicherungssumme an den Versicherten ausbezahlt werden.

Ab wann liegt ein Totalschaden vor?

Immer dann, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen, handelt es sich um einen Totalschaden. Dann werden dieser Summe der Restwert und die Selbstbeteiligung abgezogen und die Abrechnung durchgeführt. Im umgekehrten Fall kann eine fachgerechte Reparatur beauftragt werden.

Wie hoch ist der Wiederbeschaffungswert bei Diebstahl und Totalschaden?

Im Falle eines Diebstahls ist es etwas komplizierter, die Schadenssumme festzulegen, die der Versicherte ausbezahlt bekommt. Immerhin gilt es hier, den Zustand des Fahrzeuges zu bestimmen, ohne dass dieses begutachtet werden könnte. Bei einem Totalschaden ist die Sachlage meist eindeutiger. Hier bleibt nur, das Auto zu einem Restwert weiterzuverkaufen. Diese Summe wird der Entschädigungsleistung angerechnet.

Entschädigung nach Diebstahl

Was aber, wenn das Auto gestohlen wurde? Auch dann erstattet die Teil- oder Vollkasko den Wiederbeschaffungswert. Wichtig ist allerdings, möglichst genaue Informationen über den Zustand des Wagens zusammenzutragen. Generell kann hier der Kaufvertrag hilfreich sein, aber auch Rechnungen für gekaufte Ausstattungsteile oder nachträgliche Einbauten und Reparaturen. Dem Wiederbeschaffungswert steht nun der Wertverlust gegenüber.

Beispiel Berechnung Wiederbeschaffungswert Diebstahl

Der Anschaffungspreis eines Fahrzeuges betrug vor zwei Jahren 10.000 Euro. Der Wertverlust bis zum Tag des Diebstahls wird mit 2.000 Euro festgelegt. Allerdings hat der Versicherte eine Anhängerkupplung nachrüsten lassen, welche mit 500 Euro zu Buche schlug. Der Wiederbeschaffungswert beträgt demnach 8.500 Euro.

10.000 Euro – 2.000 Euro + 500 Euro = 8.500 Euro

Da der Versicherte mit seiner KFZ-Versicherung eine Selbstbeteiligung von 150 Euro vereinbart hat, muss er diese aus eigener Tasche bezahlen. Diese Summe wird vom Wiederbeschaffungswert abgezogen, sodass die tatsächliche Entschädigungssumme übrig bleibt.

8.500 Euro – 150 Euro = 8.350 Euro

Natürlich kommt es stets auf den Einzelfall an, denn nicht immer können Versicherte den Besitz ihres Fahrzeuges überhaupt nachweisen. Leider versuchen gerade in diesem Bereich, Versicherte ungerechtfertigt an eine Schadensumme heranzukommen. Aus diesem Grund nehmen es die Versicherungen oft sehr genau, wenn es um die Ermittlung der Schadensumme geht.

Entschädigung nach Totalschaden

Handelt es sich um einen Totalschaden, so kann der Wagen nur noch zu einem geringen Restwert weiterverkauft werden. Beispielsweise an einen Schrott- oder Teilehändler. Diese Entscheidung obliegt allerdings dem Fahrzeughalter.

Was ist die 130 Prozent Regel?

Autoversicherungen prüfen, ob sich eine Reparatur lohnt, bzw. günstiger ausfällt als ein Neukauf. Gutachter stellen in diesen Fällen fest, ob die Kosten für eine Reparatur den Wiederbeschaffungswert um 30% überschreiten. Ist das der Fall, so wird der Wert der Wiederbeschaffung ausbezahlt und von einem Totalschaden ausgegangen.

Was ist der Unterschied zum Zeitwert?

Der Wiederbeschaffungswert ist nicht identisch mit dem Zeitwert. Dieser liegt normalerweise etwa 20% – 25% darüber. Der Zeitwert reflektiert nämlich lediglich den Wert, den das Fahrzeug am Schadenstag hatte. Der Wiederbeschaffungswert hingegen bezieht andere Faktoren mit ein, etwa die Gewinnmarge eines Autohändlers. Dennoch sind beides wichtige Richtgrößen, um den Wert einer Sache zu ermitteln.

Zeitwert

Der Zeitwert geht von einem hypothetischen Preis aus, den der Versicherte vor dem Schadenstag mit seiner Sache erzielt hätte. Lediglich das Alter und die Abnutzung werden dem Zeitwert gegenübergestellt, um diesen zu ermitteln.

Wiederbeschaffungswert

Hier geht es um die Ersatzkosten, welche natürlich höher ausfallen als der Zeitwert. Der Grund: Möchte sich der Versicherte ein gleichwertiges Fahrzeug kaufen, so muss er beispielsweise auch die Gewinnmargen eines Händlers mitbezahlen. Diese verkaufen ihre Fahrzeuge schließlich nicht zum Zeitwert.

Der Wiederbeschaffungswert liegt also rund ein Fünftel über dem Zeitwert. Wird Ersterer ermittelt, so spielt der Zeitwert aber meist keine Rolle.

Wiederbeschaffungswert berechnen

Die Berechnung des Wiederbeschaffungswertes kann hier und da kniffliger ausfallen als gedacht. Gutachter müssen den Allgemeinzustand des Fahrzeuges nach dem Unfall beurteilen. Schwierig wird dies, wenn bereits Schäden am Fahrzeug vorhanden waren. Diese gilt es dann, vom aktuellen Schaden zu unterscheiden. Preisermittlungstabellen für Gebrauchtwagen helfen bei der Beurteilung. Aus diesem Grund ist der Wiederbeschaffungswert auch immer von aktuellen Marktpreisen abhängig.

Wichtige Bezugsgrößen für die Ermittlung

     
  • Kilometerstand: Je mehr Kilometer das Auto am Schadenstag aufweist, umso geringer fällt der Zeitwert aus.
  •  
  • Ausstattung: Hier wird zwischen Standardausstattung und umfangreicheren Sonderausstattungen unterschieden. Hat der Versicherte zum Beispiel Ledersitze oder hochwertige Alufelgen nachgerüstet, so kann dies den Wiederbeschaffungswert erhöhen.
  •  
  • Erstzulassung: Das tatsächliche Alter des Autos ist ebenso wichtig, wenn es um die Beurteilung des Wertes der Wiederbeschaffung geht.
  •  
  • Allgemeinzustand: Unterschiede werden auch bei der Pflege des Fahrzeuges gemacht. Ungepflegte Fahrzeuge sind deutlich weniger wert, auch wenn dieser Punkt aufgrund unterschiedlicher Ansichten, oft zu Streitigkeiten führt.

Kann ich mir den Wiederbeschaffungswert auszahlen lassen?

Kosten für die Reparatur oder die Anschaffung eines neuen Fahrzeuges werden von der Versicherung übernommen. Aber kannst du dir die Summe auch direkt ausbezahlen lassen? Generell gilt: Ja, das ist möglich! Etwa dann, wenn du den Schaden selbst reparieren willst. Und sogar dann, wenn du mit einem kleinen Hagelschaden künftig leben kannst und ihn nicht reparierst, hast du Anspruch auf Schadensersatz. Allerdings muss die Versicherung keine Umsatzsteuer ausbezahlen, da keine nachweisliche Leistung erbracht wurde. Aus diesem Grund kann die direkte Auszahlung geringer ausfallen.

Tipp!

Mit unserer Anleitung zur Umsatzsteuererklärung kannst du die Formulare einfach ausfüllen und typische Fehler vermeiden.

In einigen Fällen kann eine Versicherung die Auszahlung an den Versicherten auch ganz ablehnen. Etwa dann, wenn davon auszugehen ist, dass der Versicherte das Auto schwarz reparieren lässt. Und auch bei Kaskoversicherungen ist in den Verträgen oft eine Klausel enthalten. Sie schließt die direkte Auszahlung der Schadensumme aus.

Besteuerung – differenzbesteuert, regelbesteuert oder steuerneutral?

Fall das beschädigte Fahrzeug einem Unternehmen gehört, welches in das Betriebsvermögen zählt, so wird die ausgewiesene Mehrwertsteuer als durchlaufender Posten betrachtet. Sie wird aus diesem Grund auch nicht in der Schadensregulierung erstattet. Seit 2002 wird sie auch bei Privatvermögen nur noch gegen Rechnungsnachweis ausbezahlt. Anhand der Begriffe im Gutachten, differenzbesteuert, regelbesteuert und steuerneutral, wird ersichtlich, wo das Ersatzfahrzeug erworben werden kann.

Regelbesteuerung

Die Regelbesteuerung gilt für Neuwagen oder junge Gebrauchtwagen, wobei es sich um die üblichen 19% handelt. Werden auch vergleichbare Fahrzeuge mit dieser Besteuerung angeboten, so erstattet die Versicherung den Netto-Wiederbeschaffungswert. Kann der Versicherte die bezahlte MwSt. nachweisen, so wird auch sie einbezogen.

Differenzbesteuerung

Die Mehrwertsteuer von 19% ist nicht ausweisbar, wenn ein Gebrauchtwagenhändler ein privates KFZ in Zahlung nimmt. Bei einem Verkauf wird die Differenz der Steuer zwischen Ankauf und Verkauf ermittelt. Im Durchschnitt handelt es sich dabei um 2,5% vom Wiederbeschaffungswert. Ohne Nachweis wird dann ein Abzug von diesen 2,5% vom Wiederbeschaffungswert vorgenommen. Hilfreich kann ein Muster einer Differenzbesteuerungsrechnung sein um Fehler bei der Rechnungserstellung zu vermeiden.

Steuerneutralität

Die Mehrwertsteuer ist auch dann nicht ausweisbar, wenn Fahrzeuge von Privat angeboten werden. Hier wird auch ohne Rechnungsnachweis vollständig reguliert.

Ungerechte Wertermittlung – was tun?

Viele Versicherte sind nach der Beurteilung durch den Gutachter der Meinung, dass der Wert der Wiederbeschaffung nicht fair berechnet wurde. Dies endet in nicht wenigen Fällen sogar vor Gericht. In diesem Fall hat der Versicherte die Möglichkeit, ein neues Gutachten anzufordern. Allerdings kann dieses Vorgehen schnell einmal mehrere Tausend Euro kosten, da hier die Kosten nach dem Streitwert ausgerichtet werden. Und auch das Honorar des Gutachters hängt von der Schadenshöhe ab. In solchen Fällen würde sich eine Verkehrsrechtschutzversicherung lohnen. Sämtliche anfallende Kosten würden – bis auf die Selbstbeteiligung – durch den Rechtsbeistand übernommen.

Fazit

In Deutschland ist eine KFZ-Versicherung Pflicht. So werden Fahrzeughalter vor Schäden geschützt, welche vor allem im Automobilbereich sehr hoch ausfallen können. Gerade bei Neuwägen oder hochpreisigen Modellen, macht eine Versicherung Sinn. Der Wiederbeschaffungswert wird im Schadensfall von einem Gutachter ermittelt und mit dem Restwert und der Selbstbeteiligung gegengerechnet. Dieser Wert kann individuell ausfallen, je nach entstandenem Schaden und aktueller Marktsituation. Ziel des Wiederbeschaffungswertes ist es, dass sich der Versicherte ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug kaufen kann, oder eine vollständige Reparatur erhält.

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