In der Steuererklärung Handwerkerrechnungen absetzen? – Wir erklären dir wie!
Die Möglichkeit, in der Steuererklärung die Kosten der Handwerker abzusetzen, ist vielen Freiberuflern, Selbstständigen oder sonstigen Unternehmern gar nicht bewusst. Dabei gehört das Thema Steuern eigentlich zu deinem Tagesgeschäft. Wenn du mehr über die Möglichkeiten über das Absetzen von Handwerkerleistungen in deiner Steuererklärung als Unternehmer sowohl als Privatperson erfahren willst, solltest du nachfolgenden Artikel aufmerksam lesen. Unter Erfüllung von bestimmten Voraussetzungen ist es nämlich sehr wohl möglich, dass Handwerkerleistungen in der Steuererklärung geltend zu machen sind.
Handwerkerrechnung in der Steuererklärung
Wie bereits erwähnt, ist es dir sowohl als Privatperson als auch als Unternehmer möglich, dass du Handwerkerkosten absetzen kannst. Dies gilt für dich als Selbstständiger und Freiberufler genauso wie für dich als Privatperson.
Handwerkerrechnung absetzen im privaten Bereich
Eine Handwerkerrechnung als Privatmann absetzen zu können, dürfte dir wahrscheinlich nicht ganz unbekannt sein. Wie du Handwerkerkosten absetzen kannst und wo du dies eintragen musst, wird in § 35a vom Einkommensteuergesetz geregelt. Um die Handwerkerkosten geltend zu machen, müssen von dir aber drei wichtigen Voraussetzungen erfüllt werden.
- Du musst die Wohnung oder das Haus, in welchem eine Handwerkerleistung ausgeführt wird, selbst nutzen
- Du musst die Form der Zahlung beachten
- Es gibt eine Höchstgrenze, welche absetzbar ist
Wohnraumnutzung
Mit zu den Grundvoraussetzungen, dass du eine Handwerkerrechnung bei der Steuer geltend machen kannst, ist die Tatsache, dass der Wohnraum von dir selbst genutzt und bewohnt wird. Dabei musst du beachten, dass die Arbeiten von dir als private Person in Auftrag gegeben werden und nicht in deiner Funktion als Unternehmer. Wichtig ist auch, dass es sich nur um Arbeiten handelt, welcher in deiner Wohnung erledigt werden. Selbst nutzen bedeutet allerdings, dass es sich auch um eine Ferienwohnung im Inland von dir handeln kann, um einen Zweitwohnsitz im Inland oder einen Wohnsitz im Inland, der von deinen Kindern von Zeit zu Zeit genutzt wird. Ist dies der Fall, kannst du die Kosten für den Handwerker geltend machen.
Beachtung der Höchstgrenze
Von den angefallenen und natürlich bezahlten Kosten für deine Handwerkerrechnung kannst du aber nur 20 Prozent bei der Steuererklärung geltend machen. Was noch anrechenbar und somit steuerlich absetzen ist, sind Fahrtkosten, Maschinenkosten und Verbrauchsmittel, die von Handwerker verwendet werden. Dies kann beispielsweise eine Plane oder Klebeband sein. Als Höchstbetrag musst du eine jährliche Grenze von maximal 6.000 Euro berücksichtigen. Für die Handwerkerrechnung in deiner Steuererklärung ergibt sich damit ein Betrag von 1.200 Euro, welchen du rückerstattet bekommst.
Zahlungsform beachten
Um die Handwerkerrechnung steuerlich geltend machen zu können, müssen die Arbeiten des Handwerkers völlig legal sein. Das bedeutet, dass es nicht ausreicht, dass die Arbeiten von einem eingetragenen Betrieb durchgeführt werden, sondern es muss auch eine legale Rechnung ausgestellt werden. Diese Rechnung darfst du aber auf keinen Fall in bar bezahlen, sondern musst diese überweisen. Ansonsten wird sie vom Finanzamt nicht anerkannt.
Wo werden die Kosten für Handwerker in der Steuererklärung eingetragen?
Bleibt jetzt noch zu klären, was du beim Handwerkerkosten absetzen wo eintragen musst. Die Handwerkerkosten kannst du in Elster eintragen und zwar im Hauptvordruck in Zeile 75 auf Seite 3 unter dem Bereich „Haushaltsnahe Beschäftigungen, Dienstleistungen, Handwerkerleistungen“.
Handwerkerrechnung absetzen als Unternehmer
Etwa anders sieht es aus, wenn du einen Auftrag an einen Handwerker vergibst und du dies als Unternehmer machst. In diesem Fall wird in deiner Buchhaltung diese Rechnung wie eine Lieferantenrechnung behandelt. Konkret heißt dass, dass der Nettobetrag der Handwerkerrechnung von dir als Betriebseingabe verbucht werden muss. Folglich wird dadurch dein Gewinn geschmälert. Die sich aus der Rechnung ergebende Vorsteuer wiederum ist von dir gegenüber dem Finanzamt mit der Umsatzsteuervoranmeldung geltend zu machen.
Handwerkerrechnung absetzen – Was kannst du absetzen und was nicht?
Um zu wissen, was du bei einer Handwerkerrechnung absetzen kannst und was nicht, soll dir nachfolgende Aufstellungen einen Überblick geben. In folgender Tabelle siehst du, welche Arbeiten absetzbar sind, mit denen du Steuern sparen kannst, und welche Leistungen du nicht steuerlich geltend machen kannst.
Unterschied zwischen Handwerkerleistungen und haushaltsnahen Dienstleistungen in der Buchführung
In § 35a EStG wird eine Abgrenzung getroffen zwischen den haushaltsnahen Dienstleistungen und den Handwerkerleistungen. Dementsprechend musst du dies auch in deiner Buchführung als Unternehmer entsprechend berücksichtigen. Die Abgrenzung sieht wie folgt aus.
Fazit
Wenn du eine Handwerkerrechnung absetzen kannst, ist damit eine Steuerersparnis von bis zu 1.200 Euro im Jahr für dich möglich. Wichtig ist, dass auf der Rechnung die Lohnkosten und die Materialkosten getrennt ausgewiesen werden und die Begleichung der Rechnung per Überweisung erfolgt. Steuerlich begünstigt im Rahmen deiner Steuererklärung sind auch haushaltsnahe Dienstleistungen. In der Steuererklärung muss alles auf Seite 3 des Hauptvordruckes in Zeile 75 unter „Haushaltsnahe Beschäftigungen, Dienstleistungen, Handwerkerleistungen“ eingetragen werden.