Wichtige Änderung bei der Kleinunternehmerregelung
Für Kleinunternehmen gibt es eine steuerliche Ausnahmeregelung. Diese ist im § 19 UStG beschrieben und lautet, dass für Umsätze der nach § 1 Abs. 1 geschuldeten Umsatzsteuer für Unternehmen nicht erhoben wird, wenn der Umsatz plus der darauf entfallenen Steuer im vorangegangenen Geschäftsjahr den Betrag von 17.500 Euro nicht überstiegen hat.
Kleinunternehmerregelung wird erhöht
Dieser Betrag hat sich nun erhöht und soll ab 2020 gültig sein. Intern hat sich die Bundesregierung darauf geeinigt, dass der bisher gültige Satz von 17.500 Euro auf 22.000 Euro erhöht wird.
Selbständige oder Nebenberufler, welche nach der Kleinunternehmerregelung arbeiten, können sich unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflicht zur Abgabe der Umsatzsteuer befreien lassen. Dies hat den Vorteil, dass man sowohl sich selbst als auch dem Finanzamt die vierteljährlich fällige Umsatzsteuervoranmeldung ersparen kann. Die Regierung hat nun das sogenannte „Bürokratieentlastungsgesetz III“ auf den Weg gebracht. Und im Zuge von diesem Gesetz soll nun auch die Grenze bei der Kleinunternehmerregelung erhöht werden. Durchaus sinnvoll, denn seit 20 Jahren gab es hier keine Anpassung mehr. Noch im September sollen die intern beschlossenen Änderungen durch das Kabinett laufen. Eine Gültigkeit der Änderungen soll dann ab dem Jahr 2020 gelten.
Koalitionspartner sind sich einig
Schon im Mai hatten sich die beiden Koalitionspartner CDU und SPD auf Regelungen verständigt. Beim damaligen Koalitionsgipfel wurden neben der erwähnten Erhöhung noch weitere Änderungen für das Gesetz intern beschlossen.
- Die Aufbewahrungsfristen für Unternehmen soll von 10 Jahren auf 8 Jahre verkürzt werden.
- Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit sollen die sogenannten „gelben Zettel“ wegfallen und durch eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ersetzt werden.
- Die Grenze für sofort abschreibbare geringwertige Güter, auch GWG genannt, wird auf 1.000 Euro angehoben.
- Statt schriftlicher Meldezettel bei Übernachtungen soll es als Option elektronische Gästemeldungen geben.
Höchste Zeit für die Erhöhung der Kleinunternehmerregelung
Kleinunternehmer werden sich über die schon lang fällige Erhöhung freuen, auch wenn sie nicht so hoch ausfällt, wie sich dies viele vielleicht erhofft haben. Noch immer hinkt Deutschland anderen EU-Staaten bei diesem Thema deutlich hinterher. In Ländern wie Frankreich, Großbritannien, einigen Ländern in Osteuropa oder Italien gelten schon jetzt zum Teil deutlich höhere Beträge, im Rahmen derer ein mehrwertsteuerfreier Verkauf möglich ist.