Wie bei einer Waage sind die beiden Seiten einer Bilanz ausgeglichen. Die Summe der Aktivseite und der Passivseite nennt man Bilanzsumme. In diesem Beitrag erfährst du mehr über die Bedeutung der Bilanzsumme, wie du sie richtig ausweist und was eine Verlängerung oder Verkürzung der Bilanz bedeutet.
Definition und Bedeutung der Bilanzsumme
Bei der Bilanzsumme handelt es sich um die Summe der Aktiva (Mittelverwendung) bzw. der Passiva (Mittelherkunft). Sie müssen stets identisch sein. Die immer vorhandene Differenz zwischen Aktiva und Passiva ergibt das Eigenkapital, das neben dem Fremdkapital auf der Passivseite ausgewiesen wird. Die Bilanzsumme setzt sich folgendermaßen zusammen:
Aktivseite: Anlagevermögen + Umlaufvermögen = Bilanzsumme (Vermögen)
Passivseite: Eigenkapital + Fremdkapital = Bilanzsumme (Kapital)
Die Bilanzsumme kann hilfreich zur Beurteilung der Unternehmensentwicklung sein. Das gilt besonders, wenn du die Werte mehrerer Perioden miteinander vergleichen kannst. Sie zeigen dann gut die Entwicklung der Unternehmensgröße auf.
Außerdem dient die Bilanzsumme dazu, die Größe von Kapitalgesellschaften zu bewerten. Als Größenmaßstab verwendest du die in §§ 267, 267a HGB geregelten Größenklassen für Kapitalgesellschaften. Unterschieden werden diese Größenklassen:
Bilanzsumme als Kennzahl der Bilanz
Die Bilanzsumme fungiert im Periodenvergleich selbst als Bilanzkennzahl. Sie zeigt die Entwicklung der Größe deines Unternehmens. Davon abgesehen brauchst du den Wert, um weitere Kennzahlen wie etwa den Anlagendeckungsgrad, die Eigenkapitalquote oder die Gesamtkapitalrentabilität zu berechnen.
Beispiel für die Bilanzsumme in der Bilanz
Das folgende Beispiel zeigt, wie du das Bilanzvolumen bzw die Bilanzsumme in der Bilanz berechnest. Addierst du alle Positionen der Aktiva erhältst du die Summe deines Vermögens. Dieses muss wie oben definiert mit der Summe deines Kapitals, also der Summe deiner Passiva übereinstimmen. Nur dann liegt eine korrekte Bilanz vor.
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Bilanzverkürzung vs. Bilanzverlängerung
Diese Auswirkungen haben die Geschäftsvorfällen auf die Bilanzsumme
Vielleicht hast du schon einmal etwas von der Bilanzverkürzung oder Bilanzverlängerung gehört. Sie liegen vor, wenn ein Geschäftsvorfall die Bilanzsumme verändert:
- Bilanzverkürzung: Das Bilanzvolumen verringert sich durch den Geschäftsvorfall (Verkürzung der Bilanz). Beispiel: Du tilgst einen Kredit. In der Folge verringert sich die Summe sowohl auf der Aktivseite als auch auf der Passivseite.
- Bilanzverlängerung: Die Summe beider Seiten erhöht sich. Beispiel: Du kaufst eine Maschine auf Ziel. Das Anlagevermögen wächst ebenso an wie das Fremdkapital.
Neben der Bilanzverkürzung und -verlängerung gibt es noch zwei weitere Arten, wie sich Geschäftsvorfälle auf die Bilanzsumme auswirken: Beim Passivtausch sowie beim Aktivtausch erfolgen die Änderungen lediglich auf einer Seite der Bilanz und heben sich im Hinblick auf das Bilanzvolumen gegenseitig auf. Die Bilanzsumme bleibt von dem zugrunde liegenden Geschäftsvorfall unberührt. Beispiele:
Bilanzsumme in der Bilanz richtig ausweisen
Nach § 224 UGB ist die Bilanzsumme kein verpflichtender Bilanzposten. Sie wird im Regelfall einfach als Summe der Aktiva und Summe der Passiva jeweils unterhalb der Bilanzseiten ausgewiesen.
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