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Gründungsbilanz erstellen - das musst du beachten

Aktualisiert am
16
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01
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2024
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Die Gründungsbilanz ist der rechnerische Startschuss für dein neu gegründetes Unternehmen. Als buchführungspflichtige Unternehmerin oder Unternehmer musst du zu Beginn deines Gewerbes deine Vermögensgegenstände und Schulden genau auflisten. In diesem Beitrag erklären wir dir, was eine Gründungsbilanz ist, wie du sie erstellst und welche Inhalte darin auftauchen sollen.

Definition und Funktion der Gründungsbilanz

Bei der Gründungsbilanz handelt es sich um eine Sonderbilanz, die jedes buchführungspflichtige Unternehmen zum Zeitpunkt der Gründung erstellen muss. Diese Bilanz muss das Vermögen ins Verhältnis zu den Schulden setzen. Das UGB spricht bei der Gründungsbilanz von der Eröffnungsbilanz nach § 193 Abs. 1 Unternehmensgesetzbuch (UGB).

Die Gründungsbilanz ist inhaltlich mit der Eröffnungsbilanz identisch und wird auch als Anfangsbilanz bezeichnet. Sie hat jedoch eine besondere rechtliche Wirkung: Mit Aufstellung der Bilanz gilt dein Geschäftsbetrieb als gegründet. Die Eröffnungsbilanz ist identisch mit der Schlussbilanz der Gründungsgesellschaft. Diese besteht für die Dauer zwischen dem Abschluss des Gesellschaftsvertrags und der Eintragung ins Handelsregister.

Die Gründungsbilanz verfolgt gleich mehrere Zwecke:

  • Sie ist die Grundlage für die Erfüllung deiner laufenden Buchführungspflicht. Die im Anlagevermögen und Umlaufvermögen ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden bilden die Eröffnungsbestände der zugrunde liegenden Konten.
  • Die Eröffnungsbilanz ist auch Grundlage für nachfolgende Bilanzen wie Jahresbilanzen und Schlussbilanzen.
  • Sie dient Informationszwecken und zeigt dir ebenso wie Gläubigern oder Banken deine Vermögens- und Kapitalverhältnisse auf.
  • Nutze sie, um die Entwicklung deines Unternehmens im ersten und den folgenden Wirtschaftsjahren zu verfolgen. Du kannst sie etwa mit den Jahresbilanzen vergleichen.

Beispielgrafik einer Gründungsbilanz

Gegenüberstellung von Aktiva und Passiva bei einer Gründungsbilanz
Beispielgrafik einer Gründungsbilanz

Wann du eine Gründungsbilanz erstellen musst

Eine Gründungsbilanz musst du zwingend erstellen, wenn diese zwei Voraussetzungen gegeben sind:

  • Dein Unternehmen unterliegt der Buchführungspflicht und ist entsprechend bilanzierungspflichtig.
  • Du gründest ein Unternehmen.

Der genaue Stichtag für die Eröffnungsbilanz variiert je nach Rechtsform:

  • Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer sowie Personengesellschaften (z. B. GbR, OHG) müssen ihre Bilanz zu Beginn ihres Handelsgewerbes aufstellen.
  • Anders sieht es bei Kapitalgesellschaften aus: Stichtag ist bei ihnen der Zeitpunkt, zu dem der notariell beurkundete Gesellschaftsvertrag abgeschlossen wird. Das kann deutlich nach der Errichtung des Geschäftsbetriebs sein.
Gut zu wissen!

Übrigens ist die Eröffnungsbilanz immer identisch mit der Schlussbilanz des vorangegangenen Wirtschaftsjahres. Dieser Grundsatz nennt sich „Bilanzidentität“.

Wenn du mehr zum Thema der Eröffnungsbilanz erfahren willst, haben wir hier ein entsprechendes Video für dich.

Die wichtigsten Inhalte einer Gründungsbilanz

Die Bilanz soll deine Vermögens- und Kapitalverhältnisse verdeutlichen. Als Eröffnungsbilanz zeigt sie konkret auf, welche Vermögensgegenstände du einbringst bzw. welche Schulden bestehen. Erträge gibt es in dieser Phase im Regelfall noch nicht, weil der Geschäftsbetrieb gerade erst gegründet wurde. § 240 Abs. 1 HGB verpflichtet dich als bilanzierungspflichtige Unternehmerin oder bilanzierungspflichtigen Unternehmer dazu, zu Beginn deiner Geschäftstätigkeit ein Inventar aufzustellen.

Welche Angaben die Eröffnungsbilanz nun konkret enthalten sollte, gibt das Unternehmensgesetzbuch zumindest grob in § 193 UGB (Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung) vor:

  • Sie soll die eingebrachten Vermögensgegenstände und das Kapital des Unternehmens aufzeigen. Dabei muss einerseits die Art der Vermögensgegenstände ersichtlich sein, aber auch deren Wert.
  • Außerdem bist du verpflichtet, dein Stammkapital auszuweisen. Hast du beispielsweise eine GmbH gegründet, muss dein Stammkapital von mindestens 35.000 Euro gemäß § 6 Abs. 1 GmbH-Gesetz (GmbHG) ersichtlich sein. Dasselbe gilt für das Grundkapital einer Aktiengesellschaft von mindestens 70.000 Euro (vgl. § 7 Aktiengesetz, AktG). Das Stammkapital taucht auf der Passivseite deiner Gründungsbilanz auf. Die Position wird als „gezeichnetes Kapital“ bezeichnet.

So erstellst du eine Gründungsbilanz

Die Eröffnungsbilanz stellst du in Form eines T-Kontos dar. Dazu musst du wissen:

  • Die linke Seite wird als Aktivseite oder Aktiva bezeichnet. Hier schlüsselst du dein Anlage- und Umlaufvermögen auf und informierst darüber, wie die Mittel des Unternehmens verwendet werden.
  • Die rechte Seite trägt die Bezeichnung Passiva oder Passivseite. Hier tauchen das Eigenkapital deines Unternehmens sowie von Banken oder Lieferanten bezogenes Fremdkapital auf. Diese Seite informiert über die Mittelherkunft.
  • Die in der Anfangsbilanz aufgeführten Vermögensgegenstände und Schulden buchst du als Eröffnungsbestand über das Eröffnungsbilanzkonto auf die entsprechenden Bestandskonten sowie Aufwands- und Ertragskonten.
Kostenlose Bilanz-Vorlage zum Downloaden

Du kannst deine Gründungsbilanz mithilfe einer Bilanz-Vorlage selbst testweise erstellen - die finale Bilanz musst du durch den Steuerberater erledigen lassen. Lade dazu die sevdesk Bilanz-Vorlage kostenlos herunter und befülle sie mit deinen Vermögens- und Kapitalverhältnissen.

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Häufige Fehler bei der Erstellung deiner Gründungsbilanz

Wenn du vorher noch nie mit Bilanzen zu tun hattest, fällt es dir anfänglich vielleicht etwas schwer, alle Vorschriften im Blick zu behalten. Vermeide am besten diese häufigen Fehler:

  • Eine falsche Bewertung der Unternehmensgröße führt oft zu einer inkorrekten Einschätzung der Bilanzierungspflicht eines Handelsgewerbes.
  • Die eingebrachten Gegenstände oder Grundstücke werden mit den falschen Bewertungsansätzen bewertet.
  • Die Aufbewahrungspflicht wird nicht eingehalten.
  • Es werden Bilanzpositionen miteinander verrechnet – das ist nicht erlaubt.
  • Es werden keine weiteren Rechtsvorschriften neben dem HGB berücksichtigt (z. B. AktG und GmbHG bei Kapitalgesellschaften).

Um solche Stolperfallen zu vermeiden, empfehlen wir dir, dich an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater zu wenden und dich bei der Erstellung der Bilanz beraten zu lassen.

Häufig gestellte Fragen zum Thema

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