Externe Inhalte
An dieser Stelle findest du externe Inhalte von YouTube. Durch Klick auf “Externe Inhalte laden” erklärst du dich damit einverstanden, dass dir externe Inhalte angezeigt werden. Dabei werden personenbezogene Daten an die Drittplattform übermittelt.
Weitere Informationen findest du in unserer Datenschutzerklärung und der Datenschutzerklärung von YouTube.

EAR als Gewinnermittlungsart für Kleinunternehmer in Österreich

Aktualisiert am
27
.
03
.
2024
EÜR Kleinunternehmer Ratgeber
Play
EÜR Kleinunternehmer Ratgeber

Als Kleinunternehmerin oder Kleinunternehmer musst du ebenso wie alle anderen Unternehmen dem Finanzamt deinen Gewinn melden. Für die Gewinnermittlung ist aber keine Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung zu erstellen, sondern lediglich eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.

Erfahre hier, wann Kleinunternehmerinnen und Kleinunternehmer eine EAR erstellen müssen, worauf du dabei achten solltest und wie du richtig vorgehst.

Worauf du als Kleinunternehmer bei der EAR achten solltest

Wenn du deine EAR als Kleinunternehmer oder Kleinunternehmerin selbst erstellst, solltest du auf einige Aspekte achten, um Fehler zu vermeiden:

     
  • Bei der Gewinnermittlung per EAR stellst du die Einnahmen den abzugsfähigen Ausgaben gegenüber. Die Differenz ergibt deinen zu versteuernden Gewinn.
  •  
  • In der EAR musst du das Zu- und Abflussprinzip beachten. Einfach gesagt bedeutet es: Du darfst Betriebseinnahmen und -ausgaben erst dann buchen, wenn die Zahlung tatsächlich eingegangen ist bzw. abgebucht wurde. Beispiel für das Abflussprinzip:
    Du bekommst am 15. Dezember 2022 eine Rechnung und zahlst sie am 5. Januar 2023. Du kannst sie erst im Jahr 2023 als Betriebsausgabe ansetzen.
  •  
  • Auch für Kleinunternehmerinnen und Kleinunternehmer gelten die bekannten Aufbewahrungspflichten. Du musst deine Belege für die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung entsprechend sieben Jahre lang aufbewahren.
  •  
  • Du musst zwingend das amtlichen Formulare E1 und E1a verwenden und - wenn eine Onlineübermittlung möglich ist - über „Finanzonline“ beim Finanzamt einreichen. 
  •  
  • Wenn du bestimmten Berufen angehörst, kannst du anstelle deiner tatsächlichen Betriebsausgaben eine Betriebsausgabenpauschale ansetzen. Das lohnt sich besonders, wenn du nur wenige abziehbare Ausgaben hast.
  •  
  • Als Kleinunternehmer oder Kleinunternehmer trägst du deine Betriebseinnahmen einschließlich Eigenverbrauch und Privatentnahmen gesammelt in die Zeile mit Kennziffer 9040 des E1a-Formulars ein. Eine Privatentnahme liegt beispielsweise vor, wenn du dir vom Firmenkonto einen Betrag auf dein Privatkonto überweist, um ihn privat zu nutzen. Lediglich nicht steuerbare Einnahmen musst du gesondert ausweisen.
  •  
  • Weitere Erträge wie Anlageerträge, Gewinnanteile, Finanzerträge usw. sind in den Zeilen mit Kennziffern 9050-9093 der Anlage E1a einzutragen.
Tipp für die Abgabefrist der EAR

Dank der EAR-Software von sevdesk erfasst du als Kleinunternehmerin oder Kleinunternehmer ganz einfach deine Betriebseinnahmen und -ausgaben. Und die Einnahmen-Ausgaben Rechnung? Die erstellst du automatisch auf Knopfdruck und kannst sie direkt als PDF herunterladen!

Mehr zu sevdesk

Diese Regelungen gelten für Kleinunternehmer zur EAR

Deine Pflicht, als Kleinunternehmerin oder Kleinunternehmer eine EAR einzureichen, ergibt sich aus § 4 Abs. 3 EStG. Dort heißt es, dass Steuerpflichtige, die nicht zur Buchführung und zu Abschlüssen (also Gewinn- und Verlustrechnung sowie Bilanz) verpflichtet sind, die Einnahmen und abzugsfähigen Ausgaben gegenüberstellen dürfen.

Grundsätzlich darf das jede Unternehmerin und jeder Unternehmer mit der passenden Unternehmensform (Einzelkaufleute, freie Berufe, GbR). Für Einzelkaufleute und Gesellschaften des bürgerlichen Rechts gilt das allerdings nur, wenn sie pro Wirtschaftsjahr einen Umsatz von unter 700.000 Euro und einen Gewinn von unter 35.000 Euro aufweisen.

Spezielle Regelungen für Kleinunternehmerinnen und Kleinunternehmer gibt es bei der EAR allerdings nicht.

So gelingt die EAR für Kleinunternehmer

Vorbereitung ist alles – das gilt gerade für die Gewinnermittlung per Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Mit der Verpflichtung zur Nutzung der Anlagen E1 und E1a und AVEAR (Anlageverzeichnis) ist die Gewinnermittlung für deinen Geschäftsbetrieb zwar etwas aufwendiger geworden. Trotzdem musst du die EAR nicht fürchten.

Wichtigste Grundlage ist eine ordentliche Führung deiner Bücher. Erfasse deine Betriebseinnahmen und abziehbaren Ausgaben während des Jahres fortlaufend. Das gibt dir einen besseren Überblick über die Entwicklung deines Geschäftsbetriebs und ermöglicht dir, deine EAR zügig zu erstellen.

Behalte außerdem während des Jahres deine Betriebsausgaben im Blick. Die offensichtlichen abzugsfähigen Ausgaben wie Waren und Rohstoffe wirst du sicherlich nicht vergessen. Es gibt aber auch einige abziehbare Betriebsausgaben, die du vielleicht nicht auf dem Schirm hast. Dazu gehören unter anderem:

     
  • Kosten für die doppelte Haushaltsführung
  •  
  • Abschreibungen (dafür musst du das Anlageverzeichnis mit der Anlage AV einreichen)
  •  
  • Übernachtungs- und Reisenebenkosten bei Dienstreisen
  •  
  • Kosten für die Abfallentsorgung
  •  
  • Schuldzinsen für die Finanzierung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens
  •  
  • übrige Schuldzinsen
Möchtest du deine EAR selbst erstellen?

Mit unserer Buchhaltungssoftware erfasst du alle deine Belege tagesgenau und behältst immer den Überblick. Mit der sevdesk App für iOS und Android geht das innerhalb weniger Sekunden.

Und dank zahlreicher Integrationen und der Schnittstelle zu deiner Steuerberaterin oder deinem Steuerberater erledigst du deine Buchführung im Handumdrehen.

Mehr zu sevdesk

Häufig gestellte Fragen zum Thema EÜR für Kleinunternehmer

Mehr erfahren

Häufig gestellte Fragen zu sevdesk

No items found.
Die Buchhaltungslösung, mit der du Zeit sparst
  • Umfassendes Rechnungsmanagement
  • Automatisierte EÜR & UStVA
  • Integriere Online Banking und mehr
  • Nutze viele weitere Funktionen
sevdesk Dashboard auf einem Laptop.
Automatisierte Gewinnermittlung mit sevdesk

Mit der GoBD-konformen Buchhaltungssoftware von sevdesk erstellst du deine Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder Gewinn-Verlust-Rechnung mit nur einem Klick!