Steuerfreibetrag in der Selbstständigkeit – so sparst du!
Machst du dich selbstständig oder bist du schon mittendrin, dann musst du dich wohl oder übel mit ihnen herumschlagen: Steuern. Wahrscheinlich hast du auf dieses Thema überhaupt keine Lust, aber es geht eben nicht anders. In den nächsten paar Minuten wirst du feststellen, dass auch Themen wie Steuern und Finanzen Spaß machen können. Explizit geht es um deinen Steuerfreibetrag – beziehungsweise deine Steuerfreibeträge, denn es gibt mehrere von ihnen.
Sie sind eine Wohltat des Gesetzes, könnte man sagen. Schließlich befreien sie uns bis zu einem bestimmten Jahreseinkommen von steuerlichen Abgaben. Wenn du von dem Begriff schon einmal gehört, aber ihn dann doch nicht weiter beachtet hast, dann bist du in diesem Ratgeber richtig.
Steuerfreibetrag, was bedeutet das überhaupt?
Fangen wir also mal ganz grundlegend an und beschäftigen uns mit dem Begriff an sich. Ein Steuerfreibetrag ist eine gesetzlich definierte Summe, die du verdienen darfst, ohne dafür Steuern bezahlen zu müssen.
Du musst bis zum Überschreiten dieser definierten Summe also keine Angst haben, dass am Ende das Finanzamt kommt und dein hart erarbeitetes Einkommen schmälert. Neben den spezielleren Steuerfreibeträgen (beispielsweise für Familien mit Kindern) gibt es in Deutschland einen, der grundsätzlich für jeden gilt. Den sogenannten Grundfreibetrag.
Dieser wurde in den vergangenen Jahren immer wieder erhöht und befindet sich seit dem Jahreswechsel 2017/2018 auf einem Level von 9.000 Euro. Soll heißen, dass du monatlich bis zu 750 Euro oder eben jährlich insgesamt 9.000 Euro verdienen darfst, ohne es mit der Einkommensteuer versteuern zu müssen. Auch den Solidaritätszuschlag gibt es bis zu diesem Jahreseinkommen nicht. Kirchensteuer musst du dagegen bezahlen, sofern du Mitglied in der Kirche bist.
Wie funktioniert der Steuerfreibetrag, wenn du selbstständig bist?
Nun weißt du schon einmal mehr zum Steuerfreibetrag an sich. Aber wie funktioniert der Steuerfreibetrag genau, insbesondere in deinem Fall als selbstständig arbeitende Person? Bei einfach angestellten Leuten wird die Einkommensteuer durch den Arbeitgeber direkt vom Brutto abgezogen und im Zuge der monatlichen Lohnabrechnung ans Finanzamt abgeführt. Wenn du selbstständig arbeitest, findet das natürlich nicht statt.
Das heißt, du musst dich selbst um die Steuerabführung kümmern, indem du einmal im Jahr eine Steuererklärung anfertigst und gegebenenfalls Steuervorauszahlungen leistest. Das dürfte dir bereits bekannt sein.
Hinsichtlich des Steuerfreibetrags müssen wir zwischen zwei Ebenen unterscheiden. Nämlich zwischen der theoretischen Regelung laut Gesetz und der tatsächlich praktischen Herangehensweise der Finanzämter im jährlichen Steuerbescheid. Wenn du deine Steuererklärung angefertigt hast (also dein verdientes Gesamteinkommen minus der absetzbaren Betriebsausgaben und Werbungskosten ans Finanzamt übermittelt hast), erhältst du einen Steuerbescheid vom Finanzamt.
Dieser gibt Auskunft darüber, was du zurückbekommst oder nachzahlen musst. Viele Selbstständige und auch normale Privatverbraucher verstehen diesen Steuerbescheid nicht. Denn der Steuerfreibetrag scheint nirgendwo verrechnet worden zu sein.
Die komplizierte Rechnung mit dem Steuerfreibetrag
Laut Gesetz steht dir ein steuerfreies Gesamteinkommen von 9.000 Euro im Jahr zu und erst das, was du darüber hinaus verdienst, wird versteuert. Also müssten diese 9.000 Euro ja im Steuerbescheid abgezogen werden, damit das Finanzamt nur mit dem rechnet, was tatsächlich zu versteuern ist.
Zumindest wäre es so am einfachsten nachzuvollziehen. Das Finanzamt nimmt jedoch das wirkliche Gesamteinkommen ohne Abzüge und führt dann eine recht komplizierte Rechnung durch, um auf deine zu zahlende Steuer zu kommen. Der Steuerfreibetrag beziehungsweise Grundfreibetrag ist in dieser Rechnung stillschweigend integriert. Wie sie aussieht, das siehst du nachfolgend:
Die Größe “y” ist ein Zehntausendstel des den Grundfreibetrag übersteigenden Teils des auf einen vollen Euro-Betrag abgerundeten zu versteuernden Einkommens; die Größe “z” ist ein Zehntausendstel des 13.769 Euro übersteigenden Teils des auf einen vollen Euro-Betrag abgerundeten zu versteuern Einkommens; die Größe “x” ist das auf einen vollen Euro-Betrag abgerundete zu versteuernde Einkommen; der sich ergebende zu zahlende Steuerbetrag ist auf den nächsten vollen Euro-Betrag abzurunden (§ 32a EStG)
Monatliche Buchhaltung mit Blick auf den Steuerfreibetrag
Haben wir dich jetzt absolut verwirrt? Das ist angesichts dieser Berechnung auch kein Wunder. Wenn du das nicht verstehst, ist das nicht weiter tragisch. Aber zumindest weißt du nun, wie der Betrag, den du als Steuer zahlen musst, zustande kommt.
Und wenn du ganz besonders neugierig bist oder nachrechnen möchtest, kannst du im Internet einen der vielen Steuerrechner nutzen, die den Einkommensteuerbetrag im Handumdrehen aufzeigen.
Ein sehr gutes Beispieltool ist ein Brutto-Netto-Rechner, wo du einfach dein zu versteuerndes Jahreseinkommen eingibst und dann eine genaue Aufschlüsselung erhältst, wie viel Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer zu zahlen sind. Nutze das Tool am besten monatlich und ermittle deine Steuerlast, um sie zurückzulegen und das Geld parat zu haben, wenn der Steuerbescheid kommt.
Stolperfalle bei nebenberuflicher Selbstständigkeit
Wenn du hauptberuflich selbstständig arbeitest und den Grundfreibetrag verinnerlicht hast, dann weißt du bereits alles, was grundsätzlich für dich wichtig ist. Anders sieht es aus, wenn deine Selbstständigkeit auf nebenberuflicher Basis läuft. Dazu zählen beispielsweise das Nebengewerbe und auch das Kleingewerbe. Denn dann gibt es eine böse Stolperfalle, die schon so manchen Kollegen bitter überrascht hat. Das Finanzamt rechnet nämlich beide Einkommen zusammen.
Dazu nehmen wir uns ein Beispiel vor:
Jahreseinkommen aus hauptberuflicher Arbeit: 25.000 €
Jahreseinkommen aus selbstständiger nebenberuflicher Arbeit: 12.000 €
Gesamtjahreseinkommen: 37.000 €
Sagen wir, dass du in Steuerklasse 1 einen gut bezahlten 30 Stunden-Job in der Buchhaltung eines Unternehmens hast und hier ein Jahreseinkommen von 25.000 Euro brutto verdienst. Jeden Monat legt dir der Arbeitgeber eine Lohnabrechnung auf den Tisch, der du entnehmen kannst, dass die Einkommensteuer plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer automatisch abgezogen und ans Finanzamt übermittelt wurde.
Da du am Nachmittag noch Zeit hast und gerne eine selbstständige Arbeit ausführen möchtest, holst du dir eine Steuernummer und legst los. Als du dabei nachfragst, wie deine selbstständige Arbeit versteuert wird, sagt man dir, dass nur die Einkommensteuer anfällt und das auch erst ab einem Jahreseinkommen von 9.000 Euro.
Fein, denkst du dir, da kann ich ja selbstständig 9.000 Euro verdienen, ohne dass es versteuert wird. Im ersten Jahr verdienst du dann bereits 12.000 Euro obendrauf. Das bedeutet, dass du Steuern zahlen musst, aber ja nur für die 3.000 Euro Mehrumsatz zum Steuerfreibetrag. Doch dann kommt die Steuererklärung und du kippst fast vom Stuhl, weil du auf einmal 5.172 Euro Steuern nachzahlen sollst.
Wie konnte das passieren?
Die Einkommensteuer gilt immer pro Person und nicht pro Einkommensquelle. Deshalb musst du für dein erzieltes Gesamtjahreseinkommen Steuern bezahlen und nicht einmal für die Selbstständigkeit und einmal für den Job in der Buchhaltung.
Das heißt, auch wenn der Hauptberuf bereits versteuert wurde, taucht dieses Einkommen am Ende noch einmal auf. Die Berechnung funktioniert in dieser Reihenfolge:
- Zusammenrechnung des hauptberuflichen und nebenberuflichen Einkommens
- Verrechnung mit den absetzbaren Werbungskosten und Betriebsausgaben
- Ergebnis ist das zu versteuernde Gesamtjahreseinkommen
- Finanzamt ermittelt den zu zahlenden Steuerbetrag
↳Steuerfreibetrag wird hierbei gesamthaft berücksichtigt - Finanzamt zieht die erfolgten Steuerzahlungen aus dem Buchhaltungsjob ab
- Finanzamt zieht gegebenenfalls die erfolgten Steuervorauszahlungen ab, die du selbstständig schon geleistet hast
- Rest landet auf deinem Steuerbescheid
↳Diese Summe musst du nachzahlen oder bekommst du – sofern du viele Ausgaben absetzen konntest und hohe Vorauszahlungen geleistet hast – zurück
Wie wird der Steuerfreibetrag bei Vorauszahlungen berücksichtigt?
Im ersten Jahr deiner Selbstständigkeit wirst du aller Erfahrung nach nur ein geschätztes Einkommen angeben müssen. Ab dem ersten Steuerbescheid, wenn das Finanzamt die Höhe der bei dir zu erzielenden Einkommensteuer kennt, kann es sein, dass du Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer leisten musst.
Die Vorauszahlungen werden direkt im Steuerbescheid mit angegeben. Normalerweise musst du die Vorauszahlungen alle drei Monate, also viermal im Jahr, leisten. Wie sieht es dabei aber mit dem Steuerfreibetrag aus?
Grundsätzlich haben die Vorauszahlungen nichts mit dem Steuerfreibetrag zutun. Sie sind lediglich als Entlastung des Finanzamts zu verstehen. Stellen wir uns das einmal mit einem Mobilfunkanbieter vor. Könnte dieser bei uns hohe Einnahmen erwarten, aber müsste ein Jahr warten, bis er diese in Rechnung stellen darf, ist es leicht vorstellbar, dass er Teile des zu erwartenden Geldes schon vorab sicher bei sich haben möchte. Deshalb zahlen wir die Rechnung für unseren Handyvertrag schließlich auch monatlich.
Und genau so ist das auch beim Finanzamt. Wie du aber schon beim vorigen Ablauf der Steuerberechnung erkennen konntest, werden deine geleisteten Vorauszahlungen von der berechneten Steuerlast abgezogen.
Und bei dieser Steuerlast wurde der Steuerfreibetrag während der Berechnung berücksichtigt. Das heißt, dass du dir keine Sorgen machen musst, durch Vorauszahlungen um den Steuerfreibetrag beziehungsweise Grundfreibetrag gebracht zu werden.
Welche Steuerfreibeträge gibt es noch?
Du kannst diese Infografik unter Angabe der Quelle gerne auf deiner Website verwenden!
Nun haben wir uns recht lange mit dem grundsätzlichen Steuerfreibetrag auf die Einkommensteuer beschäftigt. Mit ihm gewährt der Staat dir ein nicht abzugsfähiges Grundeinkommen. Es gibt aber noch weitere allgemeine wie auch explizite Steuerfreibeträge, wenn du selbstständig arbeitest.
Kinderfreibeträge: Gehst du beispielsweise mit einem Kind in die Selbstständigkeit, sind pro Jahr und pro Kind weitere 7.356 Euro steuerfrei. Allerdings funktioniert dieser Steuerfreibetrag nur dann, wenn du kein Kindergeld beziehst. Bist du alleinerziehend, dann kommen weitere 1.908 Euro als Steuerfreibetrag dazu. Bei mehreren Kindern sind es einmalig die 1.908 Euro plus 240 Euro für jedes weitere Kind.
Ehrenamtsfreibetrag: Sofern du im Zuge deiner Selbstständigkeit oder nebenbei ein Ehrenamt ausübst oder dich für den Tier- und Umweltschutz engagierst, darfst du einen Ehrenamtsfreibetrag von 720 Euro im Jahr geltend machen. Allerdings musst du einige Anforderungen beachten und erfüllen, bevor das wirklich funktioniert.
Gewerbesteuerfreibetrag: Wenn du für deine selbstständige Arbeit ein Gewerbe anmelden musst, weil sie nicht zu den freien Berufen zählt, musst du theoretisch Gewerbesteuer zahlen. Warum theoretisch? Der Gesetzgeber kommt in diesem Fall Menschen entgegen, die ein Kleingewerbe oder Nebengewerbe betreiben. Erst ab einem Jahresumsatz von 24.500 Euro, wirst du zur Kasse gebeten. Bis hier also Steuern zu zahlen sind, dauert es ein bisschen.
Zusammengefasst: Würdest du dich mit einem Kind selbstständig machen und dich ehrenamtlich engagieren, dann dürftest du pro Jahr rund 17.000 Euro verdienen und müsstest hierauf keine Steuern zahlen. Bist du alleinerziehend, dann klettert der Betrag auf rund 19.000 Euro hoch. Hast du auch noch entsprechende Betriebsausgaben und Werbungskosten abzusetzen, kann es sein, dass du trotz eines guten Einkommens kaum Steuern zahlen musst.
Warum taucht der Steuerfreibetrag aus der Kleinunternehmerregelung nicht auf?
Vielleicht hast du dich spätestens nach der letzten Zwischenüberschrift gefragt, wo denn die Kleinunternehmerregelungbleibt. Schließlich kannst du mit der Kleinunternehmerregelung jährlich bis zu 35.000 Euro einnehmen und musst keine Umsatzsteuer bezahlen. Das könnte man auch als einen Steuerfreibetrag sehen, doch es ist keiner.
Bei der Umsatzsteuer handelt es sich nämlich um einen durchlaufenden Posten, der von deinen Kunden getragen wird und den du nur ans Finanzamt weiterreichst, ohne dass er dein Einkommen schmälert. Du kannst sogar ein bisschen “Gewinn” machen.
Denn tätigst du selbst Ausgaben, dann darfst du immer nur den Nettobetrag der Rechnung ohne die bezahlte Umsatzsteuer absetzen. Wenn du selbst Umsatzsteuer erhebst, dann versteht sich die Steuer auf deinen Eingangsrechnungen als sogenannte Vorsteuer. Diese darfst du mit der weiter zu reichenden Umsatzsteuer verrechnen. So kannst du also 100% deiner Ausgaben absetzen.