Als Rentner selbstständig werden? Das musst du beachten!
Von heute auf morgen nach vielen Jahren der Vollzeitbeschäftigung nichts mehr tun? Einfach nur noch Rentner sein? Für viele Menschen ist diese Vorstellung einfach nicht möglich und sie wollen auch nach dem Renteneintritt weiterarbeiten – denn immer mehr ältere Menschen sind sehr aktiv und stehen mitten im Berufsleben. Es gibt aber auch viele Fälle, in denen sie ihren Ruhestand nicht genießen können, weil die Rente zum Leben schlichtweg nicht ausreicht. Egal welcher Grund für dich zutreffend ist: auch im hohen Alter ist es möglich, sich als Rentner selbstständig zu machen. In diesem Artikel erklären wir dir, auf was du achten musst und wie du dein Vorhaben am besten umsetzen kannst.
Selbstständig machen als Rentner – das ist der richtige Zeitpunkt
Der richtige Zeitpunkt, um sich als Rentner selbstständig zu machen, ist natürlich dann, wenn das Rentenalter erreicht ist. Aber das ist ziemlich klar. Die Kinder sind aus dem Haus, die Enkel kommen zu Besuch – es ist daher viel Zeit, um den zweiten beruflichen Frühling so auszugestalten, wie man es immer wollte.
Als Rentner selbstständig machen – Schritt für Schritt-Anleitung
Als Rentner musst du dir vor deiner Selbstständigkeit die Frage stellen, ob du dich als Freiberufler selbstständig machen möchtest oder ob du ein Gewerbe anmelden musst. Doch gehen wir das alles der Reihe nach durch, welche Schritte du als selbstständiger Rentner unternehmen musst.
- Wie sieht die monatliche Zuverdienstgrenze aus? Ohne deinen bisherigen Rentenanspruch zu gefährden, hängt es von deinem Lebensalter ab, wie viel du mit deiner Selbstständigkeit dazu verdienten darfst. Hast du die Regelsaltersgrenze erreicht, kannst du unbegrenzt zu der Rente dazu verdienen.
- Welche Krankenversicherung brauchst du als selbstständiger Rentner? In dem Moment, in dem ein Rentenantrag gestellt wird, bist du in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du dich aber auch freiwillig versichern.
- Wie sieht es mit der Anmeldung und den Steuern aus? Wie jeder andere Gründer auch, musst du als Rentner dein Unternehmen anmelden und dein zusätzliches Einkommen neben der Rente versteuern.
- Welche Auswirkungen haben deine Einnahmen auf deine Rente? Ist das gesetzliche Rentenalter bereits erreicht bzw. überschritten, haben Einnahmen aus deinem Unternehmen keine Auswirkungen auf deine Rentenbezüge. Dies gilt allerdings nur, wenn die Obergrenzen in den einzelnen Rentenklassen und Rentenberechtigungen nicht überschritten werden.
- Macht ein Businessplan Sinn? Auch als Rentner macht es dir den Weg in die Selbstständigkeit leichter, wenn du einen Businessplan erstellst.
Hinzuverdienstgrenzen – Vollrente, Teilrente, keine Rente
Wenn du dich als Rentner selbstständig machen möchtest, kann dir deine Rente durchaus eine Sicherheit geben, die du vorher nicht gehabt hast. Du bekommst jeden Monat sicheres Geld und kannst beruhigt deine Ideen verwirklichen. Es kann aber auch sein, dass du nur eine sehr niedrige Rente bekommst und einfach mit deiner Selbstständigkeit deinen Lebensstandard sichern willst. Doch du musst darauf achten, dass zusätzliches Einkommen dazu führen kann, dass dir deine Rente gekürzt wird. Aus diesem Grund solltest du deine Hinzuverdienstgrenzen gut kennen, egal ob du einen 450 Euro Minijob ausüben oder andere Möglichkeiten nutzen möchtest.
Regelaltersgrenze erreicht? Vollrente!
In der Regel ist die Regelaltersgrenze mit der Vollendung von deinem 67. Lebensjahr erreicht. Seit dem Jahr 2012 erfolgt eine stetige Anhebung dieser Regelaltersgrenze (von 65 Jahre auf nun 67 Jahre). Die Ursache darin liegt in der steigenden Lebenserwartung begründet. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass wir Menschen in Deutschland viel länger eine Rente beziehen und dies natürlich auch finanziert werden muss. Wenn du aber diese 67. Lebensjahre erreicht hast und du hast Anspruch auf eine Altersrente, dann kommst du in den Genuss der Vollrente.
Vollrente erhalten als selbstständiger Frührentner
Gehst du vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Ruhestand, beispielsweise bei der Rente ab 63, dann bekommst du ebenfalls eine Vollrente. Allerdings erfolgt die Auszahlung als Vollrente nur dann, wenn du als selbstständiger Rentner einen Hinzuverdienst hast, der nicht höher als 6.300 Euro im Jahr ausfällt. Diese Grenze gilt für das gesamte Land Deutschland und es wird kein Unterschied zwischen östlichen und westlichen Bundesländern gemacht. Für dich ist es wichtig, dass du sowohl deinen Nebenjob als auch deinen Verdienst melden musst. Die Meldung hat auch deinen Rentenversicherungsträger zu erfolgen. In dem Moment, in dem du allerdings die Regelaltersgrenze erreichst, kannst du grundsätzlich wieder ohne Begrenzung hinzuverdienen.
Wann erhalte ich eine Teilrente oder keine Rente mehr als selbstständiger Frührentner?
Konsequenzen auf die Höhe deiner Rente treten dann ein, wenn du diese Hinzuverdienstgrenze überschreitest. Liegt dein Einkommen als selbstständiger Rentner über diesen 6.300 Euro, musst du mit einem Abzug rechnen. Die Höhe des Abzuges beträgt stattliche 40 Prozent und zwar von allem, was über diese Grenze hinausgeht. Das bedeutet, dass du weniger Rente bekommst und im schlimmsten Fall wird dir diese komplett gestrichen. Dies ist dann der Fall, wenn dein Einkommen als Selbstständiger im Rentenalter besonders hoch ist.
An einem Beispiel soll dir das genauer veranschaulicht werden:
Du bist mit 63 Jahren, also vor der Regelaltersgrenze, in den Ruhestand gegangen. Dafür bekommst du eine vorgezogene Altersrente in Höhe von monatlich 1.000 Euro. Aus deiner Tätigkeit als selbstständiger Rentner hast du Einkünfte in Höhe von 1.500 Euro im Monat zu verzeichnen. Das bedeutet, dass dein Jahresverdienst bei 18.000 Euro liegt. Von diesem Betrag wird dir die Summe aus der Hinzuverdienstgrenze in Höhe von 6.300 Euro abgezogen. Umgerechnet auf den Monat macht das 975 Euro. Berechnest du von diesem Betrag, dann ergibt das 390 Euro, welche auf deine Rente angerechnet werden. Deine monatliche Teilrente beträgt deshalb nur noch 610 Euro.
Berechnung der Regelaltersgrenze
Jeder, der in Deutschland für die gesetzliche Rentenversicherung Beiträge entrichtet hat, kann eine Altersrente beantragen. In den meisten Fällen ist dies bei einer Altersgrenze von 67 Jahren der Fall. Doch diese Regelaltersgrenze wird unter Berücksichtigung von bestimmten Faktoren genau berechnet, ebenso wie die Höhe der sich ergebenden Höhe der Altersrente.
Vorsicht bei Erwerbsminderungs- oder Witwenrente
Beim Erwerb von einer Erwerbsminderungsrente und beim Bezug einer Witwenrente musst du aufpassen, wie viel du als selbstständiger Rentner zu deiner Rente hinzuverdienen darfst.
Aktuelle Corona Informationen – Anpassung der Verdienstgrenzen
Die Coronakrise hat in vielen Bereichen Auswirkungen. Dies gilt für viele Bereiche in der Wirtschaft. Aus diesem Grund kann es durchaus passieren, dass auch Arbeitnehmer benötigt werden, die bereits einen Renteneintritt vollzogen haben. Um diese Menschen wieder für eine Wiederaufnahme einer Beschäftigung zu gewinnen, wurde für das Jahr 2020 die Hinzuverdienstgrenze von derzeit 6.300 Euro auf eine Höhe von 44.590 Euro angehoben. Dies gilt vorläufig aber nur für das Jahr 2020.
Nebenverdienst als selbstständiger Rentner
Als selbstständiger Rentner bist du wie jeder andere Arbeitnehmer oder Selbstständige zur Zahlung von Steuern verpflichtet. Das bedeutet, dass du auf jeden Fall eine Steuererklärung abgeben musst. Je nach Höhe deines Einkommens aus Rente und Hinzuverdienst, musst du dann auch entsprechend Einkommensteuer entrichten. Allerdings muss hier eine Unterscheidung getroffen werden.
Rentner mit gewerblicher Tätigkeit
Für dich als Rentner mit einer gewerblichen Tätigkeit unterliegst du mit deinem Nebenverdienst der Gewerbesteuerpflicht. Eine Gewerbesteuer musst du allerdings nicht entrichten, wenn folgendes für dich zutrifft:
- du betreibst das Gewerbe selbst als natürliche Person oder als Personengesellschaft und erwirtschaftest damit pro Jahr nicht mehr als 24.500 Euro.
- du betreibst das Gewerbe mit einer Kapitalgesellschaft und erwirtschaftest nicht mehr als 5.000 Euro im Jahr.
Überdies musst du beachten, dass alle von dir gelieferten Waren oder deine erbrachten Dienstleistungen der Umsatzsteuerpflicht unterliegen, sofern für dich keine Befreiung dieser Umsatzsteuer besteht. Übersteigt der jährliche Gewinn eine Grenze von 50.000 Euro, dann muss von dir ein Jahresabschluss erstellt werden und du bist zu einer doppelten Buchführung verpflichtet.
Rentner mit freiberuflicher Tätigkeit
Betreibst du als Rentner eine freiberufliche Tätigkeit, bist du nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet. Deinen Gewinn musst du mit der Einnahmen-Überschussrechnung ermitteln.
Es steht dir frei, auf freiwilliger Basis deine Bücher zu führen und auch eine Bilanz zu erstellen. Bist du mit deiner freiberuflichen Tätigkeit als Rentner im Handelsregister eingetragen, dann gilt für dich die Buchführungspflicht. Geregelt ist dies im HGB, dem Handelsgesetzbuch.
Papierkram vor dem Schritt in die Selbstständigkeit – was müssen Rentner beachten?
Vor der Ausübung deiner Selbstständigkeit als Rentner muss du einige Dinge berücksichtigen und beachten. Dies gilt auch für mögliche Genehmigungen oder amtliche Erlaubnisse, die mit deiner Selbstständigkeit verbunden sind.
Krankenversicherung als selbstständiger Rentner
Als selbstständiger Rentner musst du auf jeden Fall deine nebenberufliche Tätigkeit bei der Krankenversicherung melden. Diese prüft dann mögliche weitere Schritte, die du veranlassen musst. Das bedeutet, dass du möglicherweise zusätzliche Beträge an deine Krankenversicherung bezahlen musst.
Privatversicherte Rentner
Bist du als Rentner privat versichert, so bleiben deine Beiträge auch durch die Aufnahme dieser Selbstständigkeit nicht. Die monatlichen Beiträge, welche du für deine private Krankenversicherung entrichtet hast, bleiben in der gleichen Höhe bestehen.
Gesetzlich krankenversicherte Rentner
Vor allem für dich als gesetzlich krankenversicherter Rentner kann sich die Nebentätigkeit auf deine zu entrichtenden Beiträge auswirken. In der Regel ist es so, dass du als Rentner einen Anteil deiner Rente an die Krankenversicherung bezahlen muss. Dieser Anteil ist prozentual von der Höhe deiner Rente abhängig und werden damit wie bei einem normalen Angestellten berechnet. Hast du nun weitere Einkünfte aus deiner Tätigkeit als selbstständiger Rentner, wird aller Wahrscheinlichkeit nach auch deine Krankenversicherung die Beiträge erhöhen. Wie dies bei jedem anderen Selbstständigen der Fall ist, musst du den vollen Versicherungssatz bezahlen. Dies liegt daran, dass du als Selbstständiger den vollen Satz entrichten musst.
Unfallversicherung
Auch für dich als selbstständiger Rentner gilt bei einer selbst geringfügigen Selbstständigkeit in einigen Berufen die Pflicht zum Abschluss einer Unfallversicherung. Diese musst du bei einer dafür zuständigen Berufsgenossenschaft abschließen. Ob für deine Selbstständigkeit eine solche Pflicht besteht, kannst du bei dieser Genossenschaft in Erfahrung bringen. Es gibt durchaus einige Berufsgenossenschaften, die für geringfügig Selbstständige eine Befreiung ermöglichen. Falls du möchtest, kannst du dich aber auch gerne freiwillig versichern.
Sozialabgaben als selbstständiger Rentner
Wie jeder normale Beschäftigte wirst du beim Thema Sozialabgaben behandelt. Das bedeutet, dass für dich die gleichen Vorschriften gelten. Diese Vorschriften und Regelungen gibt es zur Sozialversicherungspflicht und gleichermaßen für die Freistellung von dieser Pflicht, wie sie auch für jeden anderen Selbstständigen ihre Gültigkeit haben.
Während die Corona-Krise noch andauert, ist es sogar möglich, dass du die Sozialversicherung herabsetzen kannst.
Pflegeversicherung, wenn krankenversicherungspflichtig
Tritt für dich der Umstand ein, dass deine selbstständige Tätigkeit als Rentner auch krankenversicherungspflichtig ist, besteht für dich automatisch auch die Pflicht zur Pflegeversicherung. Die Höhe der Beiträge sind ganz allgemein festgelegt und haben damit ihre Gültigkeit auch für dich als beitragspflichtiger selbstständiger Rentner.
Rentenversicherung – wann fällt sie an, wann nicht?
Ob du einer Rentenversicherungspflicht unterliegst, kann nicht pauschal beantwortet werden. Hier gilt es zwischen einigen Faktoren zu unterscheiden.
Steuererklärung als selbstständiger Rentner
Die Selbstständigkeit als Rentner unterscheidet sich im Wesentlichen nicht von einer Selbstständigkeit vor dem Rentenalter. Jeder, egal ob Vollzeit oder Teilzeit, muss seine Selbstständigkeit beim zuständigen Gewerbeamt anmelden und das Finanzamt wird über diese Selbstständigkeit informiert. Nur für Freiberufler gilt die Ausnahme, dass nur eine Steuernummer beantragt werden muss. Auch für dich als selbstständiger Rentner gilt, dass du beim Finanzamt eine Steuererklärung abgeben musst. Ob du dann auch steuerpflichtig bist, hängt von der Höhe deiner Nebeneinkünfte ab und in welchem Maß der Grundfreibetrag überschritten wird.
Neben den genannten Faktoren, die du als selbstständiger Rentner beachten musst, gilt es noch weitere Punkte genauer unter die Lupe zu nehmen und zu bedenken. Über folgende Punkte solltest du nachdenken und diese beachten.
Versicherungen, über die man nachdenken sollte
Auch als selbstständiger Rentner gibt es für dich berufliche Risiken, gegen du dich schützen musst. Neben den Versicherungen, die es für dich als selbstständiger Rentner eine Verpflichtung gibt, solltest du über weitere Absicherungen nachdenken.
- Betriebsunterbrechungsversicherung: Eine solche Versicherung schützt dein Unternehmen auch als selbstständiger Rentner. Du kannst damit finanzielle Folgen durch eine ungeplante Unterbrechung deiner laufenden Tätigkeit abfangen. Dies kann beispielsweise durch einen Diebstahl sein, durch einen Brand oder nach einem Sturm. Übernommen werden bei dieser Versicherung die Kosten für Löhne, für Mieten und entgangene Gewinne, aber auch für Kosten, die anfallen, um dein Unternehmen wieder in Gang zu bringen.
- Rechtsschutzversicherung für dein Unternehmen: Wenn du als selbstständiger Rentner täglich mit Kunden, mit Lieferanten oder Geschäftspartnern in Kontakt bist, kann es schnell zu einem Rechtsverstoß kommen. Dies kann auch geschehen, wenn dazu kein Vorsatz besteht. Sie stellt das Gegenstück zu einer privaten Rechtsschutzversicherung dar.
Rechtliche Aspekte, die von Relevanz sein könnten
Wichtig ist, dass von dir genau geprüft wird, ob du für deine selbstständige Tätigkeit als Rentner bestimmte amtliche Erlaubnisse brauchst oder ob du eine bestimmte Genehmigung für die Ausübung vorlegen musst. Auch die Frage nach der Rechtsform für dein Unternehmen musst du dir stellen. Nicht jede Rechtsform passt zu jedem Unternehmen und dies gilt nicht nur für die Selbstständigkeit im Rentenalter.
Gewerbeanmeldung
Jede Art von Gewerbebetrieb musst du bei der Stelle anmelden, die für den gewählten Sitz deines Unternehmens zuständig ist. Es spielt dabei keinerlei Rolle, ob du als selbstständiger Rentner im Nebenerwerb oder im Vollerwerb tätig bist. Mit der Gewerbeanmeldung werden auch weitere Behörden automatisch informiert. Dies können folgend Behörden oder Institutionen sein:
- Handelsregister, falls dein Unternehmen wegen der Rechtsform dort eingetragen werden muss
- Finanzamt
- bei Handwerkstätigkeiten die Handwerkskammer
- Berufsgenossenschaft
- Industrie- und Handelskammer
- statistisches Landesamt
Erstellung eines Businessplans
Auch als selbstständiger Rentner im kleinen Rahmen wird die Erstellung von einem Businessplan empfohlen. Dies kann für dich sehr hilfreich sein, wenn du herausfinden möchtest, ob deine Geschäftsidee möglichen Erfolg verspricht. Es gibt hier keinen Unterschied zu der Planung von einer „normalen“ Selbstständigkeit.
Hierfür kannst du auch eine Businessplan Vorlage verwenden, die dir Zeit spart.
Beispiele – Selbstständig als Rentner
Es kann einige Gründe geben, warum du im Rentenalter in die Selbstständigkeit starten willst. Fakt ist, dass es keineswegs verboten ist und du durchaus als selbstständiger Rentner eine weitere berufliche Karriere starten kannst. Dafür gibt es einige Beispiele.
- Beispiel 1: Du bist im Ruhestand und bekommst eine ganz normale Altersrente. Aufgrund deiner früheren Tätigkeit als Erzieherin im Kindergarten möchtest du nun als Tagesmutter arbeiten. Das Einkommen, welches du damit verdienst, musst du versteuern und deine Sozialabgaben ohne die Rentenversicherungsbeiträge entrichten. Zwar arbeitest du im Ruhestand selbstständig, bist aber ganz regulär Rentnerin, hast die Regelaltersgrenze bereits überschritten und bekommst damit auch deine Rente ohne jegliche Minderung oder Abzügen.
- Beispiel 2: Du warst lange Jahre als Musikpädagoge tätig und bist nun in Rente. Du willst aber nicht darauf verzichten, weiter Musikstunden zu geben. Stolz kannst du auf eine Vielzahl von Schülern verweisen, die dir ein monatliches Einkommen von 800 Euro einbringen. Du überschreitest zwar die Hinzuverdienstgrenze als Selbstständiger im Ruhestand, musst aber trotzdem nicht befürchten, dass dir eine Kürzung deiner Rente droht. Du hast die Regelaltersgrenze schon überschritten, musst aber für diese Nebeneinkommen die notwendige Einkommensteuer und die fälligen Sozialabgaben bezahlen.
- Beispiel 3: Du führst weiterhin einen kleinen Laden für Computerbedarf und Reparaturen. Mit diesem Laden erzielst du einen jährlichen Gewinn in Höhe von 12.000 Euro. Damit kannst du ganz gut deine Frührente aufstocken, die nur bei 950 Euro liegt. Mit deinem Gewinn überschreitest du aber deutlich die Hinzuverdienstgrenze. Das bedeutet, dass dir alle Einnahmen über der Grenze von 6.300 Euro liegen mit einem Anteil von 40 Prozent von deiner Rente abgezogen werden. Das bedeutet für dich, dass du nur noch eine Rente in Höhe von monatlich 550 Euro bekommst.
Fazit
Planst du als Rentner in die Selbstständigkeit zu starten, dann solltest du eines beachten. Bevor du deine Pläne in die Tat umsetzt, solltest du erst einmal alles genau durchrechnen und dann erst starten. Nur wenn du dich im Vorfeld wirklich gut informierst, kannst du auch einen Hinzuverdienst erreichen, der sich für dich wirklich lohnt. Das bedeutet, dass dieser möglichst hoch ist und du dabei so wenig Abgaben leisten musst oder deutliche Abzüge bei deiner Rente in Kauf nehmen musst.