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Patent anmelden – Voraussetzungen, Kosten & Vorteile

Patent anmelden – Voraussetzungen, Kosten & Vorteile

geprüft durch
Aktualisiert am
02
.
07
.
2024

Heute erfährst du alles rund um das Thema „Patent anmelden“. Zum Einstieg gilt es zunächst zu erläutern, was ein Patent eigentlich ist.

Was ist ein Patent?

Bei einem Patent handelt es sich um das zeitlich und örtlich eingeschränkte Recht, eine eigene technische Erfindung gewerblich zu nutzen sowie die Nachahmung und Nutzung durch andere zu untersagen. Das Patent schützt somit den Erfinder, die Erfinderin für eine bestimmte Zeit vor der ökonomischen Verwertung der eigenen Erfindung durch Dritte.

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Patent anmelden – Voraussetzungen, Kosten & Vorteile

Patentschutz

Das Patent zählt zu den sogenannten gewerblichen Schutzrechten, die sowohl technische wie auch geistige Leistungen umfassen. Soll deine Idee für ein Produkt oder ein technisches Verfahren patentgeschützt sein, musst du dich um eine Patentanmeldung kümmern. Patentschutz für eine Erfindung besteht erst, sobald das gesetzlich vorgeschriebene Prüfungsverfahren abgeschlossen und das Patent erteilt ist. Die gesetzliche Grundlage für die Anmeldung eines Patentes und sämtliche daraus entstehenden Rechtsfolgen ist in Deutschland das Patentgesetz (PatG) vom 1. Juli 1877, dessen letzte Änderung am 19. April 2018 in Kraft getreten ist.

Patentgesetz

Im Patentgesetz sind alle wesentlichen Voraussetzungen, die eine Erfindung patentfähig machen, aufgelistet und die Verfahrenswege zur Erlangung der patentierfähigkeit geregelt. Weiter sind Bestimmungen zu Einspruchsverfahren und Nichtigkeitsklagen enthalten, die für Patentanmelder/innen vor allem im Falle einer vermuteten oder tatsächlichen Patentverletzung relevant werden. Im Patentgesetz geregelt sind außerdem die Dauer des Patentschutzes und die örtliche Gültigkeit:

Das Schutz- und Verbotsrecht des Patentinhabers, der Patentinhaberin erlangt ab Veröffentlichung im Patentblatt für maximal 20 Jahre, gerechnet ab dem Tag der Anmeldung, Gültigkeit. Eine Verlängerung ist nur unter Einhaltung bestimmter Formvorschriften und für einige wenige Ausnahmen möglich. Dazu zählen Patente auf Wirkstoffe oder Wirkstoffzusammensetzungen von Arznei- oder Pflanzenschutzmitteln. Ein solches „Ergänzendes Schutzzertifikat” hat eine maximale Gültigkeit von fünf Jahren bzw. noch einmal zusätzlichen sechs Monaten, wenn es sich um Kinderarzneimittel handelt, für die anerkannte Studien vorliegen („pädiatrische Verlängerung”). Nach Ablauf eines Patentes verfällt das Schutz- und Verbotsrecht des Anmelders, der Anmelderin. Ab diesem Zeitpunkt darf eine Erfindung von jedermann nachgebaut, verändert und verwertet werden.

Internationales Patent

Die örtliche Gültigkeit beschränkt sich bei in Deutschland erteilten Patenten auf das Bundesgebiet. Grundlage dafür ist das sogenannte Territorialitätsprinzip des Patentrechts. Ein Patent hat demnach immer nur in jenem Land Gültigkeit, in dem es erteilt wird.

Es ist aber möglich, Patentschutz auch im Ausland zu erlangen – sowohl in einzelnen Ländern als auch innerhalb der EU oder auf weltweiter Ebene. Das funktioniert grundsätzlich ähnlich wie die Anmeldung eines deutschlandweiten Patentes, du musst allerdings vor der Anmeldung entscheiden, in welchen Ländern das zukünftige Patent Geltung haben soll. Dabei sind wieder Fristen und Formvorschriften zu beachten:

  • Ein europäisches Patent erhältst du über das Europäische Patentamt, das neben den Dienststellen in Berlin und Den Haag auch über eine in München verfügt. Rechtliche Grundlage für ein Patent in einem oder mehreren europäischen Partnerländern ist das Europäische Patentübereinkommen (EPÜ). Es bestehen verschiedene Möglichkeiten für eine digitale Einreichung: Sie kann zum Beispiel über die eigene EPA-Software, ein Online-Formular oder ein eigenes CMS für Online-Einreichungen eingebracht werden. Persönliche und postalische Einreichungen sind ebenfalls möglich. Nach Einreichung wird ein eigenständiges Patenterteilungsverfahren durchgeführt. Das Europäische Patentamt erteilt Patente für die 38 Mitgliedstaaten der Europäischen Patentorganisation. Eine aktuelle Auflistung dieser Staaten findest du auf der Website des Europäischen Patentamtes. Dort erhältst du auch weitere Informationen zum Einreichungsmodus und den zu erwartenden Kosten für das Verfahren. Auch hier ist Geduld eine wichtige Voraussetzung: Ein Verfahren für ein europäisches Patent nimmt durchschnittlich drei bis fünf Jahre in Anspruch.
  • Ein weltweites Patent stellt dagegen eine Möglichkeit dar, Patentrechte für eine Erfindung auch außerhalb der EPO-Staaten zu erlangen. Die zuständige Organisation für internationale Patentanträge ist die WIPO (World Intellectual Property Organization). Sie nimmt Anmeldungen nach dem Patentzusammenarbeitsvertrag (PCT – Patent Cooporation Treaty) entgegen und unterstützt Anmelder und Anmelderinnen bei den folgenden Verfahrensschritten. Die internationale Patentanmeldung läuft in zwei Phasen ab: Zunächst wird in der „internationalen Phase” der Patentantrag überprüft und von der ISA (International Searching Association) ein internationaler Recherchebericht erstellt. Im Anschluss daran folgt die „nationale Phase”: Der Antrag wird nach Ländern aufgeteilt und in die nationalen Landessprachen übersetzt. Ab diesem Zeitpunkt musst du auch länderspezifische Prüfanträge stellen, da die Prüfung deines Patentes in jedem Land gesondert erfolgt. Für einen internationalen Patentantrag ist aufgrund der Komplexität der Materie so gut wie immer die Beauftragung eines Patentanwaltes, einer Patentanwältin notwendig. Nähere Informationen zum internationalen Patentantrag erhältst du auf der Website der WIPO.

Wie melde ich ein Patent an?

Um Patentschutz für eine technische Erfindung zu erhalten, ist eine den Formvorschriften entsprechende Patentanmeldung notwendig. Diese kann schriftlich auf dem Postweg, persönlich in einer der Dienststellen oder – am einfachsten – über ein eigenes Online-Formular beantragt werden.

 Antrag auf Erteilung eines Patentes. Quelle: https://www.dpma.de/docs/formulare/patent/p2007.pdf

Voraussetzungen für die Patentanmeldung

Damit du eine Erfindung patentieren lassen kannst, muss sie bestimmte Kriterien erfüllen, die für eine erfolgreiche Patentanmeldung unabdingbar sind. Dazu zählt zu allererst die sogenannte Patentfähigkeit, die in nationalen und internationalen Gesetzen etwas unterschiedlich definiert ist. Um eine patentierfähige Erfindung im Sinne der EPÜ handelt es sich dann, wenn die Erfindung:

  • neu ist (das bedeutet, sie muss eine echte Innovation darstellen und darf nicht „zum Stand der Technik” gehören),
  • einen technischen Charakter aufweist (so sind zum Beispiel wissenschaftliche Theorien oder vergleichbare intellektuelle Leistungen nicht patentfähig),
  • gewerblich anwendbar ist,
  • aus erfinderischer Tätigkeit hervorgegangen ist.

Zusätzlich darf kein gesetzliches Patentierungsverbot bestehen! Es ist nicht immer ganz einfach, festzustellen, ob diese Kriterien für eine bestimmte Erfindung zutreffen. Zur leichteren Abgrenzung findest du hier eine (unvollständige) Auflistung von Erfindungen, Produkten und/oder geistigen Leistungen, die jedenfalls nicht patentfähig sind:

  • Entdeckungen
  • Ideen, die keine erfinderische Tätigkeit erkennen lassen
  • Erfindungen, die zum Stand der Technik gehören (es reicht die Veröffentlichung aus)
  • Wissenschaftliche Theorien
  • Mathematische Methoden
  • Design („ästhetische Formschöpfungen”)
  • Erfindungen, deren gewerbliche Anwendung gegen geltendes Recht verstoßen würde
  • Bestandteile oder Gensequenzen des menschlichen Körpers
  • Verfahren zur genetischen Veränderung von Tieren, wenn kein wesentlicher medizinischer Nutzen für Menschen zu erwarten ist

Welches Amt ist für die Anmeldung eines Patents zuständig?

Die zuständige Behörde für eine Patentanmeldung in Deutschland ist das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) mit Sitz in München und weiteren Dienststellen in Jena und Berlin. Zu den Kernaufgaben des DPMA zählen die Entgegennahme von Patentanträgen, die Abwicklung von Prüfungsverfahren und die Erteilung von Patenten. Daneben nimmt das DPMA umfassende Informationsaufgaben gegenüber Anmeldern und Anmelderinnen sowie der Öffentlichkeit wahr. Eine Online-Anmeldung beim DPMA kannst du über dieses Formular einbringen.

Beachte, dass das Prüfen deines Patentantrages einige Zeit in Anspruch nimmt. Sobald du den „Antrag auf Prüfung des Patents” gestellt und die Antragsgebühr bezahlt hast, überprüft das DPMA die Patentfähigkeit deiner Erfindung. Im Schnitt dauert dieses Verfahren 2,5 bis 3 Jahre.

Was kostet ein Patent?

Natürlich ist es in einer globalisierten Welt, in der Erfindungen, Geschäftsideen und Produkte kaum mehr auf regionale oder nationale Grenzen stoßen, sinnvoll, für einen möglichst weitreichenden Schutz eigener Erfindungen zu sorgen. Allerdings solltest du immer auch die Kosten bedenken, die eine Patenterteilung mit sich bringt. Ist die Anmeldung des Patentes mit 40 € noch relativ günstig, musst du für das Prüfungsverfahren am DPMA bereits 350 € aufbringen. Kosten in Höhe von 300 € entstehen für die Patentrecherche, und gegebenenfalls musst du auch die Kosten für die Beauftragung einer Patentanwältin oder eines Patentanwaltes einkalkulieren. Weitere Kosten entstehen, wenn du für das Prüfungsverfahren eine technische Zeichnung deiner Erfindung anfertigen lässt. Schließlich ist auch das einmal erteilte Patent nicht kostenfrei: Im Laufe der Jahre fallen gestaffelte Patentgebühren an.

 Gebühren für die Patentanmeldung. Quelle: https://www.dpma.de/docs/formulare/patent/p2791.pdf
 Gebühren für die Patentanmeldung. Quelle: https://www.dpma.de/docs/formulare/patent/p2791.pdf

Internationale Patentanmeldungen verursachen grundsätzlich wesentlich höhere Kosten als die Anmeldung nationaler Patente. So beträgt etwa die Gesamtgebühr für Übermittlung, Anmeldung und Recherche eines internationalen Patents in elektronischer Form aktuell um die 2800 €. Details zu den nationalen und internationalen Kosten für die Patentanmeldung und laufende Gebühren findest du in der Gebührenübersicht des DPMA.

Deine Idee zum Patent anmelden

Du hast eine gute Idee für ein gewerblich anwendbares Produkt, aber (noch) keine Möglichkeit, dieses Produkt auch herzustellen? Selbstverständlich möchtest du nicht, dass deine Vorstellungen für ein innovatives Produkt von anderen umgesetzt werden, bevor du selbst die Chance dazu erhältst. In diesem Fall musst du dir die Frage stellen, ob deine Idee die oben beschriebenen Kriterien einer Erfindung erfüllt – dann besteht nämlich bereits die Möglichkeit einer Anmeldung. Ein fertiges Produkt oder ein Prototyp sind dafür nicht notwendig.

Es ist jedoch ratsam, eine möglichst konkrete Beschreibung deiner Erfindung zu formulieren. Das ist der sogenannte Patentanspruch, der den Schutzbereich des zukünftigen Patentes definiert. Am besten ist es auch gleich eine technische Zeichnung anfertigen zu lassen. Das bedeutet, dass sich ein Profi mit viel Erfahrung im technischen Bereich um die grafische Darstellung deiner Marke kümmert. Das wiederum erleichtert die Begutachtung durch die Patentanwältinnen und Patentanwälte wesentlich. Kompetente Beratung in Anspruch zu nehmen ist gerade in der Phase vor der Anmeldung eines Patentes kein Fehler. Unter Umständen ersparst du dir dadurch die Enttäuschung einer Ablehnung deines Patentantrags wegen formaler Fehler und/oder mangelhafter Beschreibung – und nicht zuletzt eine Menge Geld.

Letzte Chance – Einspruchsverfahren und Nichtigkeitsklage bei Patenten

Es besteht die Möglichkeit, gegen veröffentlichte bzw. bereits erteilte Patente Einspruch einzulegen oder eine Nichtigkeitsklage einzubringen. Ein Einspruch muss innerhalb von neun Monaten nach der Veröffentlichung der Patenterteilung im Patentblatt eingebracht werden und die Gründe aufführen, die gegen eine Patenterteilung sprechen. Nach Ablauf dieser neun Monate ist ein Patent rechtskräftig. Ein Einspruch ist dann nicht mehr möglich, allerdings besteht nach Ablauf der Frist noch die Möglichkeit einer Nichtigkeitsklage.

Auch bei der Nichtigkeitsklage müssen Gründe aufgeführt werden, warum das Patent zu Unrecht erteilt wurde. Mögliche Nichtigkeitsgründe sind beispielsweise mangelnde Patentfähigkeit, mangelnde Ausführung oder eine unzulässig erfolgte Ausweitung des Schutzbereiches des Patents. Ein weiterer Nichtigkeitsgrund ist die „widerrechtliche Entnahme” der Erfindung – wenn also jemand das Patent angemeldet hat, der dazu nicht befugt war. Das Bundespatentgericht kann in solchen Fällen die Klage entweder abweisen – dann bleibt das Patent aufrecht – oder ein Patent teilweise oder gänzlich für nichtig erklären.

Beide Verfahren finden vor dem Bundespatentgericht statt und sind kostenpflichtig. Gegen die Entscheidungen können Rechtsmittel ergriffen werden, die letzte Rechtsmittelinstanz ist der Bundesgerichtshof.

Vorteile von Patenten

Patente bringen ihren Inhabern neben den finanziellen auch weitere Vorteile, die nicht nur in der exklusiven Verwertungsmöglichkeit der geschützten Erfindung liegen. Ein Patent auf ein technisches Verfahren oder eine Erfindung innezuhaben bedeutet in den meisten Fällen auch einen erheblichen Imagegewinn für ein Unternehmen und kann als Indikator für Innovationskraft gesehen werden.

Imageeffekt bei Patenten

Dieser Imageeffekt wird selbstverständlich gerne zu Werbezwecken genutzt – und das ist auch nicht verboten. Allerdings ist hier Vorsicht geboten. Willst du mit einem bereits patentierten Produkt oder einem Produkt, für das ein Patent angemeldet wurde („patent pending”) werben, solltest du alle Behauptungen, die als irreführend ausgelegt werden könnten, unbedingt vermeiden.

Besteht das Patent bereits, sollte der Schutzumfang des Patents relativ klar sein. In diesen Fällen dürfen alle Produkte oder Verfahren, die vom Patent erfasst werden, auch damit beworben werden. Vorsicht ist nur geboten, wenn gegen ein Patent Einspruch geltend gemacht oder eine Nichtigkeitsklage eingebracht wurde: Darauf musst du ausdrücklich hinweisen, wenn du weiter mit dem Patent werben möchtest.

Noch etwas komplizierter wird es, wenn das Patent zwar angemeldet, aber noch nicht erteilt worden ist. Das Ergebnis des Patentprüfverfahrens ergibt nämlich oft einen weitaus geringeren Schutzbereich als erwartet. Behauptungen über Produkte und Verfahren, die sich noch im Patentprüfverfahren befinden, solltest du somit nur mit großer Vorsicht und mit dem deutlichen Hinweis ”patent pending” oder ”Patent angemeldet” bewerben. Sonst drohen gerichtliche Verurteilung und möglicherweise sogar Schadenersatzzahlungen. Verwende in diesem Kontext auch keine irreführenden Abkürzungen wie ”pat. pend.” oder ähnliches – auch dies hat schon zu Verurteilungen geführt.

Patente als Innovationsindikator

Patente sind auch ein Symbol für technischen Fortschritt und Innovationskraft – das gilt nicht nur für einzelne Unternehmen, sondern für gesamte Volkswirtschaften. In Deutschland erstellen die Bundesländer regelmäßig Innovationsberichte, um diesem wichtigen Aspekt ökonomischer und gesellschaftlicher Weiterentwicklung besonderes Augenmerk zukommen zu lassen. Mit einer besonders innovativen Idee, die sich patentieren lässt, bist du Teil dieser Innovationskraft – sobald das Patent angemeldet ist, steigen auch die Chancen, Förderungen zu erlangen und Investoren zu überzeugen.

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Mit Patentstrategien zum Erfolg

Eine einzigartige Erfindung zu machen, sie als Patent anzumelden und dann erfolgreich zu vermarkten – davon träumen nicht wenige Gründer und Gründerinnen von Start-ups. Um mit einer innovativen Marke dauerhaft Erfolge verbuchen zu können, braucht es jedoch mehr als nur ein Patent. Auch bei der Vorbereitung und Umsetzung von Patentideen solltest du schon strategisch planen.

Dazu gehört zunächst natürlich die Abklärung, in welchen Ländern du deine Patentrechte ausüben möchtest. Dies ist hauptsächlich von den Eigenschaften deiner Erfindung abhängig. Überlege am besten, ob es in den betreffenden Ländern realistische Marktchancen für deine Erfindung und daraus entstehende Produkte oder Verfahren gibt.

Um ein plakatives Beispiel zu wählen: Es ergibt wahrscheinlich wenig Sinn, innovative Rettungssysteme zur Bergung aus Gletscherspalten in Holland patentieren zu lassen. Ein europäisches Patent für ein solches System kann durchaus kostengünstiger als mehrere Patente für einzelne Zielländer sein. Achte in jedem Fall auf gründliche Recherche – das spart Geld für unnötige Ausgaben. Bist du nicht selbst in der Lage, dein Patent nach der Anmeldung gewerblich umzusetzen, ist das der richtige Zeitpunkt für die Suche nach Investoren.

Eine relativ häufige Strategie im Bezug auf Patente ist weiters das taktische Platzieren von Patentanmeldungen. Dabei geht es weniger darum, möglichst schnell möglichst viele Märkte mit einem neuen Produkt bedienen zu können. Es sollen vielmehr Konkurrenten daran gehindert werden, ein bestimmtes Entwicklungsgebiet in den nächsten Jahren zu dominieren. Sinn ergibt das nur, wenn es um besonders bedeutsame Patente geht.

Patentrecherche

Eine besonders gute Idee hat man manchmal nicht alleine. Vor allem, wenn sich durch Trends im eigenen Fachgebiet viele Menschen mit ähnlichen Problemen und Aufgabenstellungen befassen. Es kann daher passieren, dass eine Erfindung, die du für absolut innovativ und eigenständig hältst, tatsächlich bereits in mehr oder weniger ähnlicher Form vorhanden ist. Da das entsprechende Produkt noch nicht auf dem Markt ist, weißt du aber nichts davon – und gehst unbesorgt daran, einen Patentantrag zu stellen. Das sollte so natürlich nicht passieren. Deshalb gibt es dankenswerterweise Online-Tools zur Patentrecherche. Sie finden sich auf der Website des DPMA und nennen sich DEPATISnet und DPMAregister. Beide Recherchetools bieten einen Einsteiger- und einen Expertenmodus sowie eine Assistenzfunktion, die als Erstunterstützung kostenlos ist.

Was tun bei Patentverletzung?

Zum Abschluss noch ein Punkt der Beachtung finden sollte, um möglichen Schaden frühzeitig abzuwenden: die Patentverletzung.

Patentverletzungen sind leider relativ häufig und führen beinahe ebenso häufig zu einem juristischen Nachspiel. Nicht immer steckt betrügerische Absicht dahinter, wenn ein Dritter unbefugt eine geschützte Erfindung verwendet – manchmal ist es einfach nur Unwissen. Dennoch: Bist du der Ansicht, dass jemand deine Rechte an einer Erfindung oder an einem von dir patentierten Verfahren verletzt oder in der Vergangenheit verletzt hat und dieser Verdacht auch begründet ist, solltest du zunächst rechtliche Beratung einholen. Du hast in solchen Fällen grundsätzlich Anspruch auf Unterlassung und auf Schadenersatz, aber diese Ansprüche müssen gerichtlich durchgesetzt werden.

Möchtest du zunächst keine juristischen Schritte setzen, besteht natürlich die Möglichkeit, die Person, die deine Patentrechte verletzt, mittels Abmahnung zur Unterlassung aufzufordern und dabei gleichzeitig eine Unterlassungserklärung einzufordern. Eine Abmahnung wird gewöhnlich von einem Anwalt, einer Anwältin formuliert und die Kosten richten sich nach der Höhe des Streitwerts. Somit gilt: je wertvoller dein Patent, desto höher die Kosten.

Wird die Unterlassungserklärung nicht unterschrieben, besteht als nächster Schritt die Möglichkeit, eine einstweilige Verfügung bei Gericht zu erwirken. Hier kommen zu den Anwaltskosten noch Gerichtsgebühren dazu. Einstweilige Verfügungen werden häufig positiv beschieden, es folgt allerdings das Streitverfahren bei Gericht. Dort werden beide Streitparteien angehört und du musst die behauptete Patentverletzung gut belegen können. Da bei einem solchen Verfahren hohe Prozesskosten anfallen können, ist vor diesem Schritt eine ausführliche juristische Beratung empfehlenswert.

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