Steuererklärung für Influencer – auch Influencer & Blogger müssen Steuern zahlen
In der heutigen Zeit gibt es sehr viele Möglichkeiten, sein Geld zu verdienen und damit seinen Leben zu finanzieren. Der eine macht das traditionell mit einem Handwerksberuf oder als Coach und Berater, der andere beschäftigt sich mit Themen, die nicht allen bekannt sind. Zu diesen gehört beispielsweise auch der Influencer. Diese können bereits mit wenigen Kooperationen, beispielsweise über die Social Media Plattform Instagram, das verdienen, was andere im ganzen Jahr einarbeiten. Dabei wird allerdings oft vergessen, dass auch Influencer und Blogger ihre Steuern abführen müssen. Damit diese genau ermittelt werden können, müssen auch Influencer eine Steuererklärung abgeben – jedes Jahr.
Auch Influencer müssen ihre Einnahmen versteuern
Für viele mag es vielleicht als Spaß beginnen oder ein Hobby sein. Ab dem Augenblick, wo du mit deiner Influencer Tätigkeit Geld verdienst und dies möglicherweise sogar dein richtiger Beruf wird, musst du, wie jeder andere der Einkommen bezieht, dafür auch Steuern bezahlen. Rechtlich betrachtet ist dies in den einzelnen Steuergesetzen geregelt. Kannst du als Influencer entweder aus einem Gewerbebetrieb nach § 15 EStG oder aus selbstständiger Arbeit nach § 18 EStG mit deiner Tätigkeit Gewinne erzielen, so musst du diese auch ganz normal versteuern. Geklärt werden muss also nur, ob du als Influencer eine gewerbliche Tätigkeit oder eine freiberufliche Tätigkeit ausübst. Gleiches gilt auch für dich, wenn du als Blogger dein Geld verdienst oder für dich damit ein geldwerter Vorteil entsteht.
Was ist der Unterschied zwischen Blogger und Influencer?
Fälschlicherweise werden Blogger und Influencer oft miteinander verwechselt oder beide in einen Topf geworfen. Doch zwischen beiden gibt es einen sehr deutlichen Unterschied, auch wenn sie aus der heutigen Welt, vor allem im Bereich Marketing nicht mehr wegzudenken sind.
- Blogger: Blogger haben in der Regel ihre eigene Plattform und schreiben über die unterschiedlichsten Themen. Sehr bekannt sind beispielsweise Reiseblogger oder Food Blogger. Im Prinzip richtet sich ein Blogger an eine kleinere Zielgruppe, welche aber ganz klar abgegrenzt ist. Für einen Blogger ist es wichtig, dass er seine Unabhängigkeit behalten kann. Er schreibt in der Regel immer aus der Ich-Perspektive und bringt in seinen Blogs auch seine persönliche Meinung zum Ausdruck.
- Influencer: Als Influencer kann sowohl eine prominente Person als auch bekannt gewordene Person tätig sein. In der Regel nutzt ein Influencer bereits existierende Plattformen wie Instagram, YouTube oder Facebook und hat keinen eigenen Blog. Die heutige Definition für den Begriff Influencer, wurde im Jahre 2007 geprägt. Er hat in den meisten Fällen ein sehr hohes Ansehen und ist in den genannten sozialen Medien sehr präsent. Aus diesem Grund ist der Influencer für viele Unternehmen für die Werbung und Vermarktung sehr interessant.
Hinzu kommt noch der sogenannte Micro-Influencer. Wie dies beim Blogger der Fall ist, hat er allgemein auch eine kleinere, aber auch sehr konkrete Zielgruppe. Für sie ist in der Regel ein bestimmtes Thema sehr wichtig. Unternehmen nutzen ihre hohe Glaubwürdigkeit gerne für ihre Marketingzwecke. Die Glaubwürdigkeit entsteht deshalb, weil sie relativ wenig schreiben, um Geld zu verdienen oder ein geldwerter Vorteil erzielt werden soll.
Muss ich als Influencer oder Blogger ein Gewerbe anmelden?
Als Influencer oder Blogger bist du nicht zwangsläufig gezwungen, ein Gewerbe anzumelden. Das richtet sich ganz nach der Art deiner Tätigkeit. Ist diese mehr als journalistische oder künstlerische Beschäftigung einzustufen, dann besagt die deutsche Rechtsprechung, dass es sich hier nicht um eine gewerbliche Tätigkeit handelt, sondern du als Freiberufler tätig bist. Als Blogger kannst du einer journalistischen Tätigkeit nachgehen, als Influencer kannst du tolle Fotos machen oder du drehst künstlerische Videos.
Wann muss trotzdem ein Gewerbe von dir angemeldet werden?
Allerdings sieht es das Steuerrecht als gewerbliche Tätigkeit an, wenn du deine Aktivitäten nicht nur auf die sozialen Netzwerke beschränkst, sondern durch den Verkauf von Anzeigeformaten für Unternehmen Werbung machst. Nach dem erwähnten § 15 EStG zählen nämlich werbende oder werbeähnliche Tätigkeiten nicht als künstlerische Tätigkeit, sondern ganz eindeutig als gewerbliche Tätigkeit.
Genauso wirst du als Influencer oder als Blogger auch vom Finanzamt eingestuft und aus diesem Grund musst du ein Gewerbe anmelden. Wichtig ist, dass du dich immer informierst, ob es bestimmte Änderungen bezüglich dieser Einordnung gibt. Grundsätzlich aber sieht dich das Finanzamt als Gewerbetreibender.
Relevante Steuerarten für Influencer Steuererklärung
Trifft die Einstufung deiner Tätigkeit als Influencer oder Blogger durch das zuständige Finanzamt für dich zu und du betreibst ein Gewerbe, musst du also auch eine Steuererklärung abgeben. Für diese Steuererklärung sind für dich folgende Steuerarten von Relevanz:
- die Einkommensteuer
- die Umsatzsteuer
- die Gewerbesteuer
Im Folgenden erfährst du mehr über die verschiedenen Steuer-Arten:
Einkommensteuer
Dein Gewerbe musst du bei dem Gewerbeamt anmelden, welches für deinen Wohnort zuständig ist. Alle Einkünfte, welche du aus deinem Gewerbe erzielst, sind ganz grundsätzlich einkommensteuerpflichtig. Dies ist geregelt in § 2 Abs. 1 Nr. 2 EStG. Rein rechtlich betrachtet zählt bereits die Aufnahme einer Tätigkeit mit der Absicht einen Gewinn zu erzielen zum Tatbestand der Einkommensteuer. Das bedeutet aber nicht, dass du schon bei der Gewerbeanmeldung Einkommensteuer bezahlen musst.
Grundfreibetrag der Einkommensteuer
Der Grundfreibetrag liegt nach § 56 EStDV für das Jahr 2020 bei einer Summe in Höhe von 9.408 Euro. Beziehst du Einkünfte aus einer nicht selbstständigen Arbeit, dann beträgt diese Freigrenze lediglich 410 Euro. Nachzulesen in § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG.
Umsatzsteuer
Alle von dir als Influencer oder Blogger erzielten Einnahmen unterliegen der Umsatzsteuerpflicht. Im Gegensatz zur Einkommensteuer bist du zur Umsatzsteuerzahlung bereits dann verpflichtet, wenn du die Intention hast, Gewinne zu erzielen. Das bedeutet, dass du nicht nur eine jährliche Umsatzsteuererklärung abgeben musst, sondern auch monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen durchführen musst. Dies gilt nur dann nicht, wenn für die die Kleinuntenehmerregelung zutrifft. Für das Jahr 2020 musst du beachten, dass aufgrund der Corona-Pandemie bis einschließlich Dezember 2020 noch ermäßigte Steuersätze für Umsätze gelten.
Grenzen für Umsatzsteuerpflicht
Die Grenze für die Umsatzsteuerpflicht liegt bei dir bei einem Jahresumsatz in Höhe von 22.000 Euro im Jahr der Gründung und bei maximal 50.000 Euro im zweiten Jahr deiner Tätigkeit. In diesem Fall machst du von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch.
Gewerbesteuer
Wie jeder andere Gewerbetreibende bist auch du als Influencer oder Blogger dazu verpflichtet, Gewerbesteuer zu entrichten. Allerdings ist dies erst dann der Fall, wenn auch die dafür vorgesehene Freigrenze von 24.500 Euro überschritten wird. Solltest du nur als nebenberuflicher Influencer oder Blogger tätig sein, wird die Gewerbesteuer für dich wahrscheinlich kein Thema sein. Doch egal wie hoch dein Gewinn auch ausfällt, am Jahresende musst du auf jeden Fall eine Gewerbesteuererklärung abgeben.
Gewerbeertrag
Bei der Ermittlung für die Höhe der Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag entscheidend. Als Gewerbeertrag wird der ermittelte Gewinn aus dem Gewerbebetrieb verstanden. Die Steuermesszahl beträgt in Deutschland immer 3,5 % und wird mit dem Gewerbesteuerhebesatz der zuständigen Gemeinde multipliziert.
Beispielhafte Rechnung Gewerbesteuer
Wie hoch deine mögliche Gewerbesteuer ist, kann nicht pauschal gesagt werden. Das heißt, selbst wenn dein Gewerbeertrag über der Freigrenze von 24.500 Euro liegt, gibt es regionale Unterschiede. Die Höhe der Gewerbesteuer wird auch vom jeweils gültigen Hebesatz der Gemeinde beeinflusst, in der du dein Gewerbe angemeldet hast. Folgende Berechnung wird hierbei vorgenommen.
- Du arbeitest als Influencer in Dresden und hast mit deiner Tätigkeit einen Gewinn von 26.500 Euro erzielt.
- Von deinem Gewinn in Höhe von 26.500 Euro musst du den Freibetrag in Höhe von 24.500 Euro abziehen.
Ergebnis: ein gekürzter Gewerbeertrag in Höhe von 2.000 Euro. - Um den Messbetrag ermitteln zu können, wird dein gekürzter Gewerbeertrag mit dem Faktor 3,5 %multipliziert.
Das bedeutet 2.000 x 0,035 = 70 Euro - Dieser Steuermessbetrag in Höhe von 70 Euro wird nun mit dem Hebesatz der Gemeinde Dresden in Höhe von 450 % multipliziert. Das Ergebnis aus dieser Rechnung stellt deine Gewerbesteuer dar, welche du entrichten musst.
70 Euro x 4,5 = 315 Euro
Du musst also 315 € Gewerbesteuer entrichten.
Was kann ein Influencer von der Steuer absetzen?
Als Influencer hast du in der Regel einen Job, bei dem du zwar sehr hohe Einnahmen für dein Unternehmen erzielen kannst, aber auf der anderen Seite sehr niedrige Ausgaben hast. Sehr häufig macht sich dies vor allem im Bereich der Dienstleistungen bemerkbar. Hohe Einnahmen und damit auch Gewinne zu erzielen mag zwar schön sein, bedeutet aber auch, dass du in diesem Fall mit einer hohen Steuerbelastung rechnen musst.
Es gibt aber dennoch ein paar Dinge, welche du in deiner Steuererklärung geltend machen kannst. Im Klartext heißt das, dass du in deiner Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) alle Ausgaben geltend machen kannst, die im Bezug zu deinem Unternehmen und im Bezug zu deiner Tätigkeit als Influencer stehen.
Im Einzelnen kannst du folgendes steuerlich absetzen:
Gratisprodukte – Einkommensteuerpflichtige Einnahmen
Als einkommensteuerpflichtiger Influencer oder Blogger musst du für deine erzielten Einkünfte auch entsprechend Einkommensteuer zahlen. Doch Vorsicht – hierzu gehören nicht nur die Geldmittel, sondern auch Güter, die für dich einen geldwerten Vorteil darstellen. Dies können beispielsweise kostenlose Dienstleistungen sein, aber auch Sachzuwendungen wie kostenlose Kleidungsstücke, unentgeltliche Pflegeprodukte, um nur wenige Beispiele zu nennen.
Einfach kurz gesagt alles, was einen geldwerten Vorteil darstellt. Sachzuwendungen sind aus Sicht der Einkommensteuer nur unter vier bestimmten Voraussetzungen nicht relevant, die nachfolgend erläutert werden:
- Beim Zurücksenden von Sachleistungen
- Bei sogenannten Werbe- oder Streuartikeln unter einem Wert von 10 Euro
- Wenn mit der Sachleistung keine Gegenleistung verbunden ist
- Bei einer pauschalen Versteuerung der Sachleistung durch das zuwendende Unternehmen
Zurücksendung des Produkts
Wenn du als Influencer ein Produkt zurücksendest, ohne es vorher einmal benutzt oder anderweitig in Anspruch genommen hast, erzielst du damit keinen geldwerten Vorteil für dich. Du kannst zwar ein Produkt testen, es danach aber nicht behalten, sondern zurücksenden.
Geschenk ohne Gegenleistung
Wenn du als Influencer eine Sachzuwendung bekommst, von dir aber dafür keinerlei Gegenleistung verlangt wird und du auch keine Gegenleistung erbringst, kann dies auch nicht als steuerlicher Wert angegeben werden. Es ist dir kein geldwerter Vorteil entstanden und die Sachzuwendung ist wie ein Geschenk zu werten.
Geschenkwert unter 10 €
Alles, was du an sogenannten Streuartikeln oder Werbeartikeln bekommst, die einen Wert von unter 10 Euro besitzen, sind für deine Einkommensteuer nicht interessant. Dir entsteht kein geldwerter Vorteil und ist deshalb nicht zu nennen. Als Beispiele sind hier etwa Kalender, Kugelschreiber etc. zu nennen.
Pauschalierung des Unternehmens
Für das Unternehmen, welches dir eine Sachleistung zukommen lässt, besteht die Möglichkeit der pauschalen Versteuerung. Das bedeutet für dich, dass du jedes erhaltene Produkt behalten kannst und nicht versteuern musst, wenn das zuwendende Unternehmen dieses bereits pauschal bereits mit 30 % versteuert hat.
Steuererklärung für Influencer – Welche Dokumente werden benötigt?
Deine Steuererklärung musst du richtig ausfüllen und abgeben. Dazu gehört auch, dass die richtigen Dokumente von dir abgegeben werden. Im Vorfeld sind diese von dir mit korrekten Angaben zu versehen. Folgende Dokumente werden für deine Steuererklärung als Influencer benötigt:
- Mantelbogen der Steuererklärung
- individuell für dich geltende Anlagen, beispielsweise Anlage S für Selbstständige
- Anlage EÜR – diese Anlage dient dir dazu, dass du alle Einnahmen und Ausgaben genau auflisten kannst, um damit deinen Gewinn festzustellen. Achte bei den Angaben auch darauf, dass du alle Ausgaben auflistest, was du auch steuerlich absetzen kannst (siehe Kapitel „Was kann ein Influencer von der Steuer absetzen?“). Mit unserer EÜR Vorlage dokumentierst du deine Einnahmen und Ausgaben übersichtlich. Zudem zeigen wir dir, wie du die Anlage EÜR ausfüllst!
Belege sammeln und ordnen!
Im Folgenden listen wir dir kurz auf, welche Belege du für deine Steuererklärung (oder auch dein Steuerberater) benötigst und in welchem Dokument du sie geltend machen kannst
Warum ein Steuerberater für Influencer wichtig ist!
Die meisten erfolgreichen Influencer setzen auf bezahlte Partnerschaften, das heißt auf Werbung. Dazu werden Verträge geschlossen, in denen diese Werbung, aber auch die Finanzen, sprich Einnahmen für dich klar geregelt sind. Es gibt aber auch einige Influencer, die eine Werbebotschaft nicht gleich auf den ersten Blick erkennen und deshalb ziemlichen Ärger mit dem Finanzamt bekommen können. Beispielsweise übernachtest du in einem großartigen Hotel mit sagenhaftem Panorama und exklusivem Frühstücksbuffet und musst dafür nur ein paar schöne Fotos schießen.
Geld bekommst du dafür zwar keines, aber der Hotelaufenthalt mit allem Drum und Dran ist gratis. Hast du dir da schon mal Gedanken gemacht, was ein geldwerter Vorteil ist? Und wusstest du, dass du für diese Übernachtung Umsatzsteuer abführen musst? Du vielleicht nicht, aber dein Steuerberater. Aus diesem Grund solltest du als erfolgreicher Influencer oder auch Blogger auf keinen Fall auf die Dienste von diesem verzichten. Der macht dir deine Umsatzsteuervoranmeldungen und hält dir in allen steuerlichen Fragen den Rücken frei.
Folgen der Nichtabgabe der Steuererklärung
Für dich als Influencer besteht fast immer die Pflicht, Steuern zu bezahlen und damit auch eine Steuererklärung für Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer abgeben zu müssen. Kommst du dieser Pflicht nicht nach oder tust dies verspätet, was zu einer nicht pünktlichen Festsetzung der Steuerhöhe führt, dann hat dies in der Regel für dich strafrechtliche Folgen, denn der Verdacht der Steuerhinterziehung kommt auf, da du deinen Pflichten nicht nachkommst.
Diese steuerlichen Folgen können sich für dich gravierend auswirken. Zur Veranschaulichung nur ein paar Konsequenzen, welche dir bei einer Nichtabgabe drohen:
- Geldstrafe bis hin zu einer Freiheitsstrafe
- Untersagung zur Ausübung deines Gewerbes wegen Unzuverlässigkeit
- Zinszahlungen für hinterzogene Steuern
Checkliste – Deine Influencer Steuererklärung in wenigen Schritten zusammengefasst
Begonnen hast du deine Tätigkeit als Influencer als Hobby. Jetzt verdienst du damit deinen Lebensunterhalt und machst richtig gut Kasse. Das bedeutet aber auch, dass du deiner Pflicht als Freiberufler oder Gewerbetreibender nachkommen musst und auch Steuern bezahlst.
Hier im kurzen Überblick alle Fakten, auf die du im Rahmen deiner Steuererklärung achten musst.
- Bist du Gewerbetreibender oder bist du Freiberufler?
- Fällst du unter die Kleinunternehmerregelung oder musst du Umsatzsteuer zahlen?
- Welchen Grundfreibetrag hast du für deine Einkünfte?
- Musst du erhaltene Geschenke versteuern und wann sind sie ein geldwerter Vorteil?
- Welche Arten von Steuern musst du als Gewerbetreibender zahlen?
- Wie kann dir ein Steuerberater helfen?
- Welche Dokumente und Unterlagen brauche ich für meine Steuererklärung?
Fazit
Für viele Influencer oder auch Blogger hat ihre Tätigkeit als Hobby begonnen. Sich in den sozialen Medien zu tummeln, hat Spaß gemacht und über das Thema Steuern und Steuererklärung haben sich die wenigsten Gedanken gemacht. Wenn erst einmal richtig das Geld in die Kasse fließt und diese Tätigkeit zu einer beruflichen Tätigkeit wird, dann wird das Thema Steuern präsent und man kommt nicht mehr drum herum. Die Steuer für Influencer gestaltet sich vor allem auch in Bezug auf den geldwerten Vorteil als sehr komplex, weshalb die Hilfe von einem Steuerberater nur empfohlen werden kann. Nur so ist sicherzustellen, dass es auch keine steuerrechtlichen oder strafrechtlichen Folgen für Influencer gibt.