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Investitionsbooster

Investitionsbooster

Mit dem Investitionsbooster 2025 setzt die Bundesregierung ein klares Zeichen: Unternehmen und Selbstständige sollen gezielt entlastet und zum Investieren motiviert werden. Ob neue Maschinen, ein klimafreundlicher Firmenwagen oder ein Forschungsprojekt – wer jetzt handelt, kann sich über attraktive steuerliche Vorteile freuen.

Das neue Sofortprogramm bringt frischen Wind in eine lange stagnierende Wirtschaft. Für dich als Unternehmer heißt das: bessere Abschreibungen, niedrigere Steuerlasten und mehr finanzielle Spielräume. In diesem Beitrag erfährst du, was genau hinter dem Investitionsbooster steckt, welche Investitionen sich jetzt besonders lohnen und wie du die steuerlichen Vorteile gezielt für dein Unternehmen nutzt.

Auf einen Blick:
  • Degressive Abschreibung von 30 % für bewegliche Wirtschaftsgüter ermöglicht ab Juli 2025 höhere Abschreibungen im ersten Jahr und mehr Liquidität.
  • 75 % Sonderabschreibung im ersten Jahr für rein elektrische Firmenwagen, plus höhere Preisgrenze von 100.000 € und günstige Viertelregelung bei privater Nutzung.
  • Körperschaftsteuer sinkt stufenweise von 15 % auf 10 % bis 2032 – spürbare Entlastung für Kapitalgesellschaften und mehr Spielraum für Investitionen.
  • Gemeinkostenpauschale und ein vereinfachtes Antragsverfahren für KMU.
  • Du kannst mit wenigen Fahrzeugen starten und dein Unternehmen schrittweise ausbauen, viele erfolgreiche Unternehmer haben so begonnen.
  • Thesaurierungssteuersatz reduziert sich, dadurch wird das Belassen von Gewinnen im Unternehmen steuerlich attraktiver für Einzelunternehmer und Personengesellschaften.
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Investitionsbooster

Was ist der Investitionsbooster? 

Der Investitionsbooster ist ein steuerliches Sofortprogramm der Bundesregierung in Deutschland, das am 26. Juni 2025 vom Bundestag beschlossen wurde. Es tritt jedoch erst dann in Kraft, wenn auch der Bundesrat zustimmt – voraussichtlich am 11. Juli 2025. Die Maßnahmen sollen rückwirkend zum 1. Juli 2025 gelten.

Ziel des Programms ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu stärken und Investitionen gezielt anzukurbeln, vor allem bei kleinen und mittleren Unternehmen sowie Selbstständigen. Dafür setzt der Staat auf gezielte Steuererleichterungen, insbesondere für:

  • Investitionen in Maschinen, Anlagen und Mobilität,
  • Forschung und Entwicklung,
  • sowie eine stärkere Rücklagebildung und Kapitalbindung im Unternehmen

Diese Änderungen bringt das Sofortprogramm

Hier findest du eine Übersicht der wichtigsten Neuerungen, die der Investitionsbooster in Deutschland mit sich bringt:

 Thema Bisher Neu ab dem 01.07.2025
Degressive Abschreibung nicht möglich 30 % degressive AfA bis Ende 2027 für bewegliche Wirtschaftsgüter
Sonderabschreibung für E-Autos keine spezielle Regelung 75 % im 1. Jahr + Staffelung
Viertelregelung bei der Versteuerung von elektrischen Firmenwagen Grenze: Bruttolistenpreis 70.000 Euro Grenze: Bruttolistenpreis 100.000 Euro
Körperschaftsteuer 15 % Stufenweise Senkung auf 10 % bis 2032
Forschungszulage – Grenze 10 Mio. Euro / Jahr 12 Mio. Euro / Jahr ab 2026
Forschungszulage – Gemeinkosten keine Pauschale 20 % pauschal berücksichtigt
Forschungszulage – Eigenleistungen 70 € / Stunde 100 € / Stunde ab 2026
Thesaurierungssteuersatz ca. 28,25 % Reduzierung auf 25 %

Degressive Abschreibung mit 30 %

Ab dem 1. Juli 2025 hast du als Unternehmer die Möglichkeit, bewegliche Wirtschaftsgüter degressiv abzuschreiben. Du kannst im Jahr der Anschaffung bis zu 30 % der Investitionskosten steuerlich geltend machen. In den Folgejahren wird der gleiche Prozentsatz auf den Restbuchwert angewendet.

Beispiel: Investierst du 100.000 Euro in eine Maschine, kannst du im ersten Jahr 30.000 Euro abschreiben. In den Folgejahren jeweils 30 % des verbleibenden Buchwerts. 

Im Vergleich zur linearen Abschreibung, bei der du jedes Jahr den gleichen Betrag absetzt, bietet dir die degressive Methode besonders in den ersten Jahren deutliche Vorteile: Du kannst anfangs höhere Beträge abschreiben und damit deine Steuerlast direkt spürbar senken. Das verschafft dir mehr Liquidität und damit finanziellen Spielraum für weitere Investitionen. 

Wichtig:

Die Regelung gilt für alle beweglichen Wirtschaftsgüter, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt werden. Immobilien oder immaterielle Vermögenswerte sind ausgeschlossen.

Anreiz für Elektromobilität durch Sonderabschreibung für Firmenwagen

Mit der neuen Sonderabschreibung für rein elektrische Firmenwagen setzt die Bundesregierung einen starken Anreiz für den Umstieg auf klimafreundliche Mobilität. Für Fahrzeuge, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft werden, kannst du 75 % der Anschaffungskosten bereits im ersten Jahr steuerlich geltend machen.

Die Abschreibung erfolgt dann gestaffelt, arithmetisch-degressiv:

Jahr Abschreibung
1. Jahr 75 % 
2. Jahr 10 % 
3. Jahr 5 % 
4. Jahr 5 % 
5. Jahr 3 % 
6. Jahr 2 % 

Beispiel: Kaufst du ein E-Auto für 60.000 Euro, kannst du im ersten Jahr bereits 45.000 Euro steuerlich absetzen.

Ein weiterer Vorteil: Die Preisgrenze für begünstigte Fahrzeuge wird von bisher 70.000 auf 100.000 Euro angehoben. Damit sind nun auch hochwertige Modelle abschreibungsfähig.

Zusätzlich bleibt die bestehende Viertelregelung zur Privatnutzung bestehen: Wird ein rein elektrisches Firmenfahrzeug auch privat genutzt, muss nur ein Viertel des Bruttolistenpreises versteuert werden – statt wie üblich der volle Betrag bei herkömmlichen Fahrzeugen. Diese Regelung macht E-Firmenwagen auch lohnsteuerlich besonders attraktiv.

Steuerlast senken: Körperschaftsteuer bis 2032 auf 10 % reduziert

Ein weiterer Kernpunkt des Investitionsboosters ist die Entlastung der Körperschaftsteuer. Ab 2028 wird die Körperschaftsteuer in fünf Jahresschritten von aktuell 15 Prozent auf 10 Prozent im Jahr 2032 gesenkt.

Der Stufenplan im Detail:

Jahr Abschreibung
bis 2028 15 % 
2028 14 % 
2029 13 % 
2030 12 % 
2031 11 % 
2032 10 % 

Durch diese schrittweise Reduzierung sinkt für Kapitalgesellschaften, wie GmbHs oder AGs durch die Körperschaftsteuerreform die Steuerbelastung auf Gewinne spürbar. Inklusive Gewerbesteuer lag die effektive Gesamtsteuerlast bisher bei rund 30 %. Durch die Reform wird sie bis 2032 auf etwa 25 % sinken (je nach Gewerbesteuer-Hebesatz).

Das schafft nicht nur finanziellen Spielraum für neue Investitionen, sondern stärkt auch die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen im internationalen Vergleich.

Innovation belohnen: Verbesserte Forschungszulage ab 2026

Die steuerliche Forschungszulage ist eine staatliche Förderung für Unternehmen, die in Forschung und Entwicklung (F&E) investieren. Sie ermöglicht es dir, einen Teil deiner Personalkosten, Eigenleistungen und Aufwendungen für Forschungsprojekte direkt über die Steuer zurückzuholen, als zusätzliche Vergünstigung neben anderen Abschreibungen.

Ab dem 1. Januar 2026 gelten für die Forschungszulage deutlich verbesserte Bedingungen:

  • Erhöhung der maximal förderfähigen Ausgaben: von bisher 10 auf 12 Millionen Euro pro Unternehmen und Jahr
  • Pauschale Anerkennung von 20 % Gemein- und Betriebskosten zusätzlich zur Lohnsumme
  • Anhebung des förderfähigen Stundensatzes für Eigenleistungen: von 70 auf 100 Euro pro Stunde
  • Vereinfachtes Antragsverfahren speziell für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Für kleine und mittlere Unternehmen wird die Förderung besonders attraktiv.Du kannst künftig bis zu 35 % deiner förderfähigen F&E-Kosten als Steuervergünstigung geltend machen.

Ein Beispiel zur Einordnung:
Wenn du förderfähige Ausgaben in Höhe von 12 Mio. Euro einreichst, erhältst du bei einem Fördersatz von 35 % eine Zulage von bis zu 4,2 Millionen Euro pro Jahr – direkt als Steuererstattung oder Verrechnung mit der Steuerschuld.

Gefördert werden sowohl Grundlagenforschung als auch experimentelle Entwicklung,  zum Beispiel:

  • die Entwicklung neuer Produkte oder Verfahren,
  • Softwareentwicklung, Prototypenbau, technische Optimierungen,
  • oder auch gemeinsame Forschungsprojekte mit Hochschulen.
Wichtig:

Die Forschungsprojekte müssen nach dem 31. Dezember 2025 beginnen, um unter die neuen Förderbedingungen zu fallen.

Gewinne im Unternehmen lassen: Thesaurierungssteuersatz sinkt auf 25 %

Ein weiteres Element des Investitionsboosters betrifft die sogenannte Thesaurierungsbegünstigung für Personenunternehmen (§ 34a EStG). Sie ermöglicht es dir, einbehaltene Gewinne im Unternehmen mit einem reduzierten Steuersatz zu versteuern, statt mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz, der oft deutlich höher liegt.

Der bisherige Steuersatz (inkl. Solidaritätszuschlag) lag bei rund 28,25 %. Künftig wird er auf 25 % gesenkt. Das macht es für Einzelunternehmer, Freiberufler und Personengesellschaften attraktiver, Gewinne im Unternehmen zu lassen z. B. für Investitionen, Rücklagen oder Wachstumsprojekte.

Wichtig zu Wissen:

Die Thesaurierung ist freiwillig und an gewisse Bedingungen geknüpft, zum Beispiel eine Nachversteuerung bei späterer Entnahme. Sprich hier am besten mit deinem Steuerberater, ob die Regelung für dich sinnvoll ist.

So nutzt du den Investitionsbooster optimal

Der Investitionsbooster bietet dir viele Möglichkeiten, dein Unternehmen steuerlich zu entlasten und strategisch weiterzuentwickeln. Entscheidend ist: Du musst jetzt aktiv werden. Denn die neuen Regelungen gelten zwar über mehrere Jahre, aber wer früh plant, profitiert schneller und gezielter.

Hier erfährst du, wie du die einzelnen Maßnahmen des Programms konkret nutzen kannst:

1. Investitionen gezielt planen

Plane größere Anschaffungen wie Maschinen, Fahrzeuge oder IT-Ausstattung möglichst nach dem 1. Juli 2025. So sicherst du dir die Vorteile der degressiven Abschreibung und damit einen schnelleren Steuervorteil im ersten Jahr. Auch wenn du bereits Investitionen geplant hast, kann es sich lohnen, den Zeitpunkt zu verschieben oder neu zu bewerten.

Tipp: Prüfe bei jeder geplanten Anschaffung, ob sie als „bewegliches Wirtschaftsgut“ gilt, nur dann greift die neue AfA-Regelung.

2. Beim Firmenwagen auf E-Mobilität setzen

Wenn ein neuer Firmenwagen ansteht, lohnt sich der Umstieg auf ein rein elektrisches Modell jetzt doppelt: Du profitierst von der 75 % Sonderabschreibung der Anschaffungskoste im ersten Jahr (§ 7g EStG). Zusätzlich profitieren viele Unternehmer bei privater Nutzung von der sogenannten Viertelregelung, also der reduzierten Versteuerung des geldwerten Vorteils für E-Fahrzeuge. Dank der neuen Preisgrenze von 100.000 Euro sind auch höherpreisige E-Autos begünstigt,  ein Vorteil, den es so bisher nicht gab.

Tipp: Denk auch bei Leasing-Modellen oder Flottenwechseln strategisch, prüfe, ob der Umstieg auf E-Mobilität nicht nur ökologisch, sondern auch steuerlich sinnvoll ist.

3. Forschungsprojekte frühzeitig planen

Du entwickelst Software, optimierst Prozesse oder arbeitest an technischen Innovationen? Dann kannst du von der verbesserten Forschungszulage ab 2026 massiv profitieren.

Was du jetzt tun solltest:

  • Prüfe, ob geplante Projekte förderfähig sind (z. B. Eigenentwicklung, Prototypen, Verfahren).
  • Starte neue Vorhaben erst ab dem 1. Januar 2026, damit du die neuen Förderbedingungen voll ausschöpfen kannst.
  • Dokumentiere Projekte von Beginn an sauber, das erleichtert die Antragstellung erheblich.

Tipp: Auch kleine F&E-Vorhaben lohnen sich, denn gerade KMU profitieren vom vereinfachten Verfahren und dem höheren Stundensatz.

4. Gewinne gezielt im Unternehmen belassen

Wenn du Gewinne nicht entnimmst, sondern im Unternehmen lässt, solltest du dich mit der neuen Thesaurierungsbegünstigung auseinandersetzen. Der Steuersatz auf einbehaltene Gewinne wird auf 25 % gesenkt, das macht es attraktiver, Rücklagen zu bilden und aus eigener Kraft zu wachsen.

5. Steuerliche Beratung frühzeitig einholen

So individuell wie dein Unternehmen sind auch deine steuerlichen Möglichkeiten. Ein Steuerberater kann dir helfen, die optimale Strategie für deine Situation zu entwickeln – z. B.:

  • Wann lohnt sich die degressive statt der linearen Abschreibung?
  • Was ist steuerlich besser: Kauf oder Leasing?
  • Welche F&E-Kosten sind konkret förderfähig?
  • Wie nutzt du die Thesaurierungsregelung in deiner Rechtsform?

Tipp: Je früher du planst, desto gezielter kannst du von allen Maßnahmen profitieren und deine Liquidität aktiv steuern.

Fazit

Der vom Bundestag beschlossene Investitionsbooster sendet ein starkes Signal für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Nach Berechnungen des Bundesfinanzministeriums werden Unternehmen bis 2029 um fast 46 Milliarden Euro entlastet.

Besonders der Mittelstand profitiert von den neuen Abschreibungsregeln. Die degressive Absetzung für Abnutzung von 30 Prozent schafft notwendige Planungssicherheit und setzt starke Investitionsanreize.

Wer jetzt strategisch plant, kann ab dem zweiten Halbjahr 2025 gezielt investieren, Steuern sparen und seine Wettbewerbsfähigkeit stärken.n. Neue Abschreibungsregeln, Steuererleichterungen und Forschungsanreize eröffnen dabei zusätzlichen Handlungsspielraum. 

Wichtig: Die Zustimmung des Bundesrats steht noch aus. Die Entscheidung fällt voraussichtlich am 11. Juli 2025. Wenn du Investitionen planst, solltest du diesen Termin im Blick behalten und bis zur finalen Bestätigung nur vorbereitende Schritte einleiten.

Häufige Fragen zum Thema Investitionsbooster

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