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Geschäftsführer Gehalt – So legst du ein angemessenes Gehalt fest!

Geschäftsführer Gehalt – So legst du ein angemessenes Gehalt fest!

Das Geschäftsführergehalt muss nicht nur dich als Geschäftsführer motivieren, sondern vor allem auch den Anforderungen des Finanzamtes gerecht werden, um Steuernachzahlungen zu verhindern. Wir zeigen dir in diesem Beitrag, worauf es beim Geschäftsführergehalt ankommt.

Geschäftsführer Gehalt – So legst du ein angemessenes Gehalt fest!
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Geschäftsführer Gehalt – So legst du ein angemessenes Gehalt fest!

Wie setzt sich ein Geschäftsführergehalt zusammen?

Die Höhe des Geschäftsführergehaltes ist nicht einfach nur eine monatliche Zahlung. Bist du selbst Geschäftsführer oder Teil der Geschäftsführung, musst du auch alle sonstigen Leistungen berücksichtigen. Das können finanzielle Aspekte sein, wie beispielsweise Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld oder auch andere Vorteile wie :

     
  • Pensionszusagen
  •  
  • Firmenwagen anstelle eines Privatfahrzeugs
  •  
  • Vorsorgeleistungen
  •  
  • Sachbezüge (Wohnung, Rabatte, etc.)

Es werden also alle Leistungen berücksichtigt, die das Unternehmen an den Geschäftsführer erbringt, auch wenn diese nicht einen sofortigen Zahlungseingang am Konto des Geschäftsführers bewirken. Eine Pensionszusage etwa kommt einem fiktiven Jahresbonus gleich und wird berücksichtigt, obwohl derzeit noch keine Zahlung fließt.

Welches Gehalt ist angemessen?

Das Gehalt ist bei dir als Geschäftsführer einerseits natürlich Verhandlungssache, doch andererseits stellt auch das Finanzamt gewisse Anforderungen. Die Angemessenheit des Gehalts muss kurz gesagt einem Drittvergleich standhalten – das Gehalt muss also so angemessen sein, dass auch eine andere Person als Geschäftsführer den selben Bezug für die selbe Tätigkeit erhalten würde.

Der Hintergrund dazu ist, dass ein Unternehmen durch hohe Geschäftsführergehälter den eigenen Gewinn verringern kann. Somit sinkt dann auch die Bemessungsgrundlage für Steuer und Abgaben, was das Finanzamt verhindern möchte. Gleichzeitig muss das Unternehmen selbst darauf achten, dass das Gehalt auch nicht zu niedrig angesetzt ist, um steuerlich eine optimale Lösung zu finden. Diese Aspekte zielen nun rein auf die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten ab, selbstverständlich sind auch Soft-Facts wie Motivation, Zielerreichungsgrad usw. zu berücksichtigen.

Das Erfordernis der Angemessenheit dient also primär dazu zu verhindern, dass Unternehmen durch Geschäftsführergehälter ihre Steuergrundlage optimieren. Selbst wenn das Geschäftsführergehalt vom Geschäftsführer mit dem Spitzensteuersatz versteuert wird, ist dies noch immer günstiger, als wenn das Unternehmen den Betrag als Gewinn versteuern würde. Deshalb prüft das Finanzamt die Angemessenheit des Bezuges um zu klären, ob eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt.

Gehälter vergleichen

Um die Angemessenheit von Gehältern zu prüfen und auch um herauszufinden, welches Gehalt du beispielsweise für einen neuen Geschäftsführer bieten solltest, sind interne und externe Fremdvergleiche naheliegend.

Intern muss dein Gehalt in einem realistischen Verhältnis zu den Bezügen der anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern stehen. Klar ist, dass Führungskräfte besser verdienen, doch die Relation sollte immer so sein, dass nachvollziehbar bleibt, wie der Gehaltsunterschied zustande kommt.

Bei einem externen Vergleich können Gehälter anderer Führungskräfte in derselben Branche geprüft werden. So lässt sich feststellen, ob etwa die Gehaltsforderungen eines potentiellen neuen Geschäftsführers in einem Bewerbungsgespräch realistisch liegen. Allerdings sind Informationen über Gehälter anderer Unternehmen oft schwer zu beschaffen. Einzelne Gehälter können vielleicht über persönliche Kontakte herausgefunden werden, doch ein wirklich breites Bild lässt sich nur schwer erzeugen.

Für externe Vergleiche bieten sich auch generelle Statistiken an, in denen die Geschäftsführergehälter je nach Branchen ermittelt werden. Berücksichtigt werden müssen dabei auch Größe und Umsatz des jeweiligen Unternehmens und individuelle Gegebenheiten, doch als große Richtlinie sind diese Statistiken durchaus hilfreich. Für den externen Fremdvergleich aus Sicht des Finanzamtes gibt es auch offizielle Daten, die Obergrenzen für Geschäftsführergehälter aus Sicht des Finanzamtes abbilden.

Geschäftsführergehälter – Vergleichstabellen

Nachstehend findest du einen Überblick verschiedener Geschäftsführergehälter je nach Branchen. Diese sind als grobe Richtwerte zu verstehen und können ein erster Ansatzpunkt für einen externen Gehaltsvergleich sein.

Gehaltsunterschiede je nach Rechtsform

Neben unzähliger persönlicher Faktoren ist das Geschäftsführergehalt auch durch die Rechtsform des Unternehmens beeinflusst. Dabei spielt auch mit, dass typischerweise die unterschiedlichen Rechtsformen auch je nach Unternehmensgröße anders gewählt werden.

     
  • GmbH: Die klassische GmbH ist hinsichtlich ihrer typischen Größe sehr unterschiedlich. Von einem 2-Mann-Betrieb bis hin zum großen Unternehmen ist alles denkbar und dementsprechend breit gefächert können hier auch die Geschäftsführergehälter liegen.
  •  
  • UG: Bei der UG handelt es sich klassisch um kleinere Unternehmen. Dementsprechend werden hier auch die monatlichen Bezüge etwas geringer ausfallen, wenn verhältnismäßig weniger Umsatz erwirtschaftet wird.
  •  
  • GesbR: Die GesbR als Personengesellschaft ist typischerweise ebenfalls im kleineren Bereich angesiedelt als eine GmbH, womit Ähnliches gilt wie bei der UG.
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  • OHG: Die offene Handelsgesellschaft ist ebenfalls eine Personengesellschaft und meist kleiner als eine GmbH. Ausreißer nach oben hin sind selbstverständlich auch hier möglich.
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  • KG: Eine Kommanditgesellschaft ist in ihrer Größe flexibel und kommt der GmbH bereits näher. Auch große Gesellschaften können als KG geführt werden, somit sind hier vor allem die Umsätze des Unternehmens und der Branchenvergleich für den Geschäftsführerbezug relevant.
  •  
  • Einzelunternehmer: Wer sein eigener Chef ist, kann zwar auch ein großes Unternehmen aufbauen, doch meist sind bei Einzelunternehmen keine zusätzlichen Geschäftsführer angestellt. Hier geht es also primär darum, ob jener Bezug der als Gehalt ausbezahlt wird angemessen ist und nicht künstlich den Gewinn des Unternehmens reduziert um Steuern zu sparen.

Umsatzabhängiges Geschäftsführergehalt

Die meisten Geschäftsführergehälter bestehen nicht nur aus einem fixen Bezug, sondern auch einer variablen Komponente. Dieser Anteil kann von verschiedenen Faktoren, die Auskunft über die Zielerreichung geben, gekoppelt werden. Vorsicht ist geboten, da klar sein muss, dass diese Zahlungen nur ausnahmsweise erfolgen. Nur wenn du dies nachweisen kannst, erkennt das Finanzamt die umsatzabhängigen Zahlungen an den Geschäftsführer auch wirklich als Betriebsausgabe an.

Achtung!

Dein Gehalt als Geschäftsführer zählt wie das Gehalt deiner Mitarbeiter zu einer Betriebsausgabe. Denke daran, dass du am Ende des Jahres all deine Ein- und Ausgaben gegenüberstellen musst und einen Jahresabschluss erstellst.

Aus Sicht der Gesellschafter ist außerdem zu überlegen, ob rein nur der Umsatz als Grundlage für variable Gehaltsbestandteile herangezogen werden soll. Schließlich könnte der Umsatz auch in die Höhe getrieben werden, indem mit hohen Rabatten und minimaler Marge verkauft wird – nur, um das Umsatzziel zu erreichen, aber mit möglichen anderen Nachteilen für das Unternehmen. Die Gesellschafter sind somit immer gefordert für den Geschäftsführer realistische, erreichbare Unternehmensziele zu definieren, die auch den langfristigen Interessen des Unternehmens gerecht werden.

Gehaltsverzicht des Geschäftsführers

Die Bezüge des Geschäftsführers sind in seinem Arbeitsvertrag geregelt. Wenn es zu finanziellen Schwierigkeiten des Unternehmens kommt, kann es sein, dass ein Geschäftsführer durchaus bereit wäre, auf sein Gehalt vorübergehend zu verzichten. Allerdings muss die gelebte Praxis im Unternehmen genau dem Vertrag entsprechen. Somit ist ein spontaner, einfacher Gehaltsverzicht nicht möglich.

Ein vollständiger Gehaltsverzicht ist grundsätzlich nicht möglich. Die Vorgabe lautet, dass durchaus vorübergehend auf einen Teil des Gehalts verzichtet werden kann, jedoch muss der restliche Betrag, der weiterhin bezahlt wird, noch immer der Tätigkeit angemessen sein. Diese recht allgemeine Formulierung lässt natürlich Interpretationsspielräume offen, denn eine klare Festlegung einer konkreten Zahl ist hier ähnlich wie bei der Angemessenheit des Geschäftsführergehaltes nur schwer möglich.

Geschäftsführergehalt rechtssicher machen

Du hast im Zuge dieses Artikels sicher schon gemerkt, dass es nicht so einfach ist das Geschäftsführergehalt rechtssicher zu gestalten. Ein paar generelle Punkte gibt es, die du beachten kannst, um zumindest das Risiko für Schwierigkeiten mit dem Finanzamt zu minimieren:

     
  • Setze das Geschäftsführergehalt realistisch und motivierend an
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  • Achte auf Statistiken und Vorgaben des Finanzamtes
  •  
  • Gestalte das Geschäftsführerhalt im Verhältnis zu anderen Gehältern im Unternehmen fair und transparent
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  • Zahle ein konstantes Gehalt – große Schwankungen von Jahr zu Jahr sind schwer zu argumentieren
  •  
  • Bei finanziellen Schwierigkeiten sollte nur auf einen Teil des Gehalts verzichtet werden
  •  
  • Versuche nicht die Grundlage für die Bemessung von Steuern künstlich zu reduzieren – optimieren ist erlaubt, aber mit Maß und Ziel

Völlige Rechtssicherheit zu schaffen ist schwierig, aber wenn du die genannten Punkte beachtest, hast du dich schon einmal korrekt verhalten und somit etwas abgesichert.

Steueroptimale Gestaltung

Um das optimale Gehalt aus steuerlicher Sicht zu zahlen, gibt es ein paar grundsätzliche Überlegungen. Auch bei einem hohen Gehalt sind die steuerlichen Bedingungen noch besser, als wenn das Unternehmen seinen Gewinn versteuern würde. Damit das Gehalt aber als Betriebsausgabe zählt, muss es angemessen sein. In dieses angemessene Gehalt werden vom Finanzamt auch andere Bezüge einberechnet, seien es Firmenwagen oder Altersvorsorge. Dementsprechend wichtig ist es, einen konkreten Gesamtbetrag aller Bezüge des Geschäftsführers zu ermitteln. So kannst du sicherstellen, dass dieser im angemessenen Bereich liegt und es zu keinen Strafen kommt.

Das optimale Geschäftsführergehalt liegt somit unter der Angemessenheitsgrenze, um Strafen zu vermeiden. Gleichzeitig darf es aber auch nicht zu niedrig sein, denn schließlich möchtest du ein kompetenter Geschäftsführer sein. Außerdem würde bei einem niedrigen Geschäftsführergehalt der Gewinn des Unternehmens steigen, wodurch sich die Steuerlast erhöht. Du siehst, es gilt die goldene Mitte zu finden.

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