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Steuererklärung für Kleingewerbe – Schritt-für-Schritt-Checkliste

Steuererklärung für Kleingewerbe – Schritt-für-Schritt-Checkliste

geprüft durch
Aktualisiert am
25
.
07
.
2024

Die Steuererklärung für Kleingewerbe ist abschreckend! Mit unseren Tipps und der ausführlichen Checkliste ersparst du dir zeitaufwändige Arbeit! Wenn du rechtzeitig damit anfängst und die richtigen Vorbereitungen triffst, endet das ganze nicht im Chaos.

Steuererklärung für Kleingewerbe – Schritt-für-Schritt-Checkliste
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Steuererklärung für Kleingewerbe – Schritt-für-Schritt-Checkliste

Steuern für ein Kleingewerbe

Als Kleingewerbe können die Einkommensteuer, die Gewerbesteuer und die Umsatzsteuer anfallen. Dies hängt von deinem Gewinn ab.

Eine Erleichterung ist, dass du als Kleinunternehmer oder Kleingewerbe keine Bilanz, sondern nur die EÜR erstellen musst.

Tipp!

Dies kannst du dank einer EÜR Software ganz einfach - digital, rechtssicher und schnell!

Schritt 1: Belege sammeln, Unterlagen sortieren!

Zuallererst kannst du dir aneignen, alle Unterlagen und Kassenzettel & Belege aufzubewahren und bestenfalls direkt einzuordnen. Ob du das in Papierform oder digital erledigst, bleibt dir selbst überlassen. Du musst jedoch bedenken, dass bei einer papierlosen Aufbewahrung ein paar wichtige Dinge zu beachten sind:

  • Viele Dokumente besitzen Aufbewahrungsfristen - oft auch im Original in Papierform
  • Viele Dokumente benötigst du möglicherweise noch in 10, 15 oder 20 Jahren

Zudem solltest du dir einen Überblick verschaffen, wie du dem Finanzamt deinen Gewinn mitteilen musst und welche Belege für das Finanzamt wichtig sind. Gerade als Unternehmer kommt da doch einiges zusammen.

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Schritt 2: Checkliste: Diese Unterlagen brauchst du!

  • Persönliche Steueridentifikationsnummer (Steuerbescheid des Vorjahres)
  • elektronische Lohnsteuerjahresbescheinigung(en)
  • Nachweise über Fehlzeiten im Job (z. B. Arbeitslosigkeit, Krankheit, Mutterschaft)
  • Leistungsbescheide und Mitteilungen der Bundesagentur für Arbeit oder der Krankenkasse über geleistete Zahlungen
  • Kirchensteuerbescheid (wenn nicht schon auf der Lohnsteuerbescheinigung angegeben)
  • Nachweise über Körperbehinderungen
  • Bankverbindung

Sonderausgaben:

  • Angaben zu Beitragszahlungen an private Personenversicherungen, Lebensversicherungen, private Rentenversicherungen, Risiko- Lebensversicherungen, Riester, Rürup
  • Bescheinigungen der Krankenkasse über die bezahlten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, soweit nicht auf der Jahreslohnsteuerbescheinigung nachgewiesen, auch Erstattungen
  • Unfallversicherungen
  • Haftpflichtversicherung (Privathaftpflicht, Kfz- Haftpflicht)
  • Belege über Spenden, Mitgliedsbeiträge an politische Parteien (Zuwendungsbestätigungen)

Außergewöhnliche Belastungen:

Der Mindesteigenbetrag variiert je nach Gehalt und Familiensituation zwischen einem und sieben Prozent des Bruttoeinkommens.

  • Nachweise über Arzt-, Krankenhaus- und Kurkosten
  • Zuzahlungen bei Zahnersatz, Brillen, Hörgeräten etc.
  • Zuzahlungen für ärztlich verordnete Medikamente und andere außergewöhnliche Belastungen
  • Nachweise über die Pflege von Angehörigen und Pflegegeld
  • Belege über die Unterstützung von Angehörigen oder über die Zahlung von Unterhaltsleistungen/Renten und Nachweise über deren Einkommen
  • Scheidungskosten und Beerdigungskosten

Kinder:

  • Angaben über Kinderzahl
  • Bescheinigung über Kindergeld
  • Belege über den Bezug von Unterhaltsleistungen
  • Ausbildungsnachweise bei Kindern ab 18 Jahre (Immatrikulationsbescheinigung)
  • Nachweis über auswärtige Unterbringung der volljährigen Kinder (Studenten und Auszubildende)
  • Nachweise über etwaige Behinderungen
  • Krankenversicherungsbeiträge

Berufsbedingte Aufwendungen und Werbungskosten:

  • Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (Entfernung und Anzahl der Tage müssen Arbeitnehmer genau ermitteln, auch die Angabe des benutzten Verkehrsmittels)
  • Kosten für Arbeitsmittel, Berufskleidung, Werkzeuge und Fachliteratur
  • Fortbildungskosten – Gebühren, Schreibmaterial, Fahrt- und Übernachtungskosten
  • Bewerbungskosten – Bewerbungsunterlagen, Telefon- und Internetkosten, Kosten für Vorstellungsgespräche (Fahrt- und Übernachtungskosten)
  • Nachweise über Reisekosten für dienstliche Zwecke: Fahrtkosten, Dauer, Übernachtungskosten, Nebenkosten (nicht vergessen: Erstattungen des Arbeitgebers abziehen)
  • Beiträge zu Berufsverbänden/ Gewerkschaften
  • Steuerberatungskosten
  • Unfallkosten auf dem Arbeitsweg oder auf Dienstreisen, Kostennachweise, Erstattungen der Versicherung
  • Beruflicher Beitragsanteil für private Unfall- und Rechtsschutzversicherungen
  • Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer
  • Kosten für doppelte Haushaltsführung

Einkünfte aus Kapitalvermögen & Werbungskosten:

  • Nachweise über Einkünfte aus Kapitalvermögen, etwa Zinsen und Dividenden (gilt nur bei Einkünften über der Freistellungsgrenze oder wenn die Bank Steuern abgezogen hat – in diesem Fall lohnt sich eine Überprüfung der Freistellungsaufträge)
  • Bescheinigung über vermögenswirksame Leistungen

Einkünfte aus Vermietung & Verpachtung:

  • Haushaltsnahe Dienstleistungen/Handwerkerleistungen (Rechnungen, Überweisungsnachweise, Verträge)
  • Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse (Vertrag, Nachweis über Abführung der Sozialversicherungsbeiträge)
  • Nachweise zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
  • Belege über Betriebskosten und Kosten der Vermietung (Kaufvertrag, Maklergebühr, Auflassungsgebühr, Grunderwerbsteuer und Notarkosten werden für die Ermittlung des Abschreibungsbetrages auch benötigt.)
  • Jahresabrechnung der Wohneigentümergemeinschaft (Eigentümer u. Mieter)

Rentner:

  • Leistungen der gesetzlichen und privaten Rentenversicherung
    (Bescheinigung wird zugestellt)

Wenn es um das Thema Steuern geht, gilt wie immer: Wenn man sich nicht sicher ist, sollte man Rat bei seinem Steuerberater einholen. So kann man Gestaltungsspielräume gezielt ausnutzen und böse Überraschungen vermeiden.

In dieser Checkliste findest du eine Übersicht zu den wichtigsten Unterlagen für deine Steuererklärung:

Schritt 3: Diese Formulare sind wichtig

Wenn die Steuererklärung fällig ist, müssen jede Menge Dokumente ausgefüllt werden. Wenn du ein Kleingewerbe betreibst, kommt zum Mantelbogen noch die Anlage G und die Anlage EÜR. Freiberufler nehmen statt der Anlage G die Anlage S.

Anlage EÜR

Wenn dein Kleingewerbe die Grenzwerte nicht überschreit kannst du also für die Gewinnermittlung die Einnahmen-Überschuss-Rechnung anwenden. Für die Übermittlung an das Finanzamt nutzt du ELSTER.

Hinweis: Freiberufler können Ihren Gewinn unabhängig von Umsatz und Gewinn mit der einfachen Buchführung errechnen.

Um den Finanzamt den Gewinn deines Kleingewerbes mitzuteilen, erstellst du daher eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Die stellt alle Einnahmen und Ausgaben gegenüber.

Die EÜR musst du seit dem 01.01.2017 in jedem Fall elektronisch abgeben (ELSTER). Während früher bei Einnahmen unter 17.500 € eine formlose Gewinnermittlung genügte, muss heutzutage die Anlage EÜR immer online beim Finanzamt eingereicht werden.

Zum Ausfüllen übernimmst du die Werte aus der von sevdesk erstellten Einnahmen-Überschuss-Rechnung und überträgst sie in das Online-Formular von ELSTER. In unserem Beispiel würde das dann so aussehen:

Screenshot aus der sevdesk Software

sevdesk Einnahmen Überschuss Rechnung

Übertragen der Einnahmen in das Steuerformular

Elster Einnahmen

Übertragen der Ausgaben in das Steuerformular

Elster Ausgaben

Neben der Gewinnermittlung möchte das Finanzamt noch weitere Informationen von dir, um deine Einkünfte korrekt besteuern zu können.

Tipp!

Einfach geht das Ganze mit einer Buchhaltungssoftware wie sevDesk – sie erstellt dir die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) automatisch aus den Eingangs- und Ausgangsrechnungen.

Welche Fristen sind bei der Steuererklärung zu beachten?  

Nachdem du erfahren hast, welche Unterlagen und Formulare du ausfüllen und einreichen musst, werfen wir noch einen kurzen Blick auf die Fristen, die du bei der Abgabe der Steuererklärung beachten musst.

So gilt für Steuererklärungen, die ab 2019 abzugeben sind, nicht mehr der 31. Mai, sondern der 31. Juli als Stichtag. Für die Abgabe der Steuererklärung für das Steuerjahr 2018 bedeutet dies, dass der 31. Juli 2019 Stichtag ist.

Tipp:

Mit unserem kostenlosen online Steuerberaterkosten-Rechner kannst du schon vorab klären, wie viel du mit der Nutzung von einer Buchhaltungssoftware sevDesk sparst.

Lässt du deine Steuererklärung von einem Steuerberater durchführen, verlängert sich die Abgabefrist um sieben Monate auf den letzten Februartag im darauffolgenden Jahr. Durch Schaltjahr und Wochenende ist so der Stichtag in 2020 nicht der 29. Februar (Samstag), sondern der 2. März 2020 (Montag) für das Steuerjahr 2018. 

Eine Verlängerung der Abgabefrist ist nur in besonderen Ausnahmefällen möglich. Um so eine Fristverlängerung zu beantragen musst du einen gut begründeten Antrag beim Finanzamt einreichen.

Versäumst du all diese Fristen wird es teuer: der Zuschlag für Verspätung weist eine Höhe von 0,25 % der festgesetzten Steuer auf, beträgt aber mindestens 25 Euro je angefangener Monat.

Du siehst: eine fristgerechte Abgabe der fehlerfreien Steuererklärung lohnt sich immer und ist in jedem Fall erstrebenswert!

Video: Steuererklärung selber machen!

Welche Formulare du ausfüllen musst & alles weitere zur selbst erstellten Steuererklärung, haben wir dir hier im Video noch einmal zusammengefasst:

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Häufig gestellte Fragen zu sevdesk

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